Öffentlich jemanden einer Straftat zu bezichtigen, ist im Übrigen auch nicht ganz ohne. Erweist sich diese Behauptung als falsch, kann hier der Tatbestand eine üblen Nachrede erfüllt sein. Geschieht dies öffentlich ist das Strafmaß sogar noch einmal verschärft.
Man muss sich also ganz sicher sein, dass der Angegriffene nicht nur die behauptete Tat begangen hat (hier wohl mittlerweile unzweifelhaft) es muss auch der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, wenn man ihn öffentlich des Betrugs bezichtigen möchte. Und ob der vorliegt - ohne dies unabhängig juristisch geprüft zu haben - ist erst einmal fraglich. Ich gehe also mal stark davon aus, dass man den Tatbestand von eigenen Anwälten vorher hat prüfen lassen, bevor die Videos online gingen. Wenn nicht, tja, dann kann man nur hoffen, dass Zenchilli seinerseits (oder jemand anderes) keinen Strafantrag stellt. Es handelt sich hier um ein Antragsdelikt.
Man muss sich also ganz sicher sein, dass der Angegriffene nicht nur die behauptete Tat begangen hat (hier wohl mittlerweile unzweifelhaft) es muss auch der Tatbestand des Betrugs erfüllt sein, wenn man ihn öffentlich des Betrugs bezichtigen möchte. Und ob der vorliegt - ohne dies unabhängig juristisch geprüft zu haben - ist erst einmal fraglich. Ich gehe also mal stark davon aus, dass man den Tatbestand von eigenen Anwälten vorher hat prüfen lassen, bevor die Videos online gingen. Wenn nicht, tja, dann kann man nur hoffen, dass Zenchilli seinerseits (oder jemand anderes) keinen Strafantrag stellt. Es handelt sich hier um ein Antragsdelikt.