• Hallo Gast,

    du hast Fragen zum PCGH-Abo oder zur Bestellung eines (Sonder)hefts von PC Games Hardware? Dann wirf einen Blick auf unser PCGH Abo-FAQ mit Antworten zu den wichtigsten Fragen. Hilfreich bei der Suche nach dem nächstgelegenen Händler, bei dem die aktuelle PC Games Hardware ausliegt, ist die Website Mykiosk. Gib dort deine Postleitzahl und PC Games Hardware (Magazin/DVD/Spezial/Sonderheft) in die Suchfelder ein und dir werden die Verkaufsstellen in deiner Nähe aufgezeigt. Wenn du PCGH digital (über App, Tablet, Smartphone oder im Webbrowser) lesen willst, haben wir eine entsprechende Anleitung für dich zusammengestellt.

und es traut sich wiedermal einer, bei torrent!

zu dem 1,50€ am Tag: Wer soviel verdient, der kann sich vermutlich kein I-Net leisten.
zu den 100s Scan: Was für ein Volldepp ist das? wenn ich Zeit über hab (eigentlich nie) dann bin ich am zocken oder am pennen:lol:
zu dem Download von einer Raubkopie: ich hab mal gehört, das wenn man sowas saugt nicht illegal ist solange man es nicht weiterverbreitet im Sinne von Weiterempfehlung, Link-Versendung, CD-DVD-Verkauf,... sondern nur für seinen EIGENEN gebrauch nutzt - ABER das ist schon mehr als 5 Jahre her als ich das gehört habe und soweit ich weiß müsste das mit dem Urheberecht und saugen von Rabkopien im Netz überarbeitet worden sein.

Ich lese gerne im Bett und früher auch im Deutschunterricht(gut das die Ordner so groß sind und die PCGHs verkleinert wurden:lol::D)
Und wenn man unbedingt die PCGH haben will und kein Geld hat dann geh zum nächsten Getränkeautomaten und guck mal drunter habe einmal 15€ Kleingeld zusammengekratzt und sonst im Schnitt jeden 2-3 Tag sinds 1-2€:ugly: Achten die Leute ihr Geld nicht? FTW???

Wer den Groschen nicht Ehrt ist die Million nicht wert! (ich hebe jeden Cent auf den ich ifinde und der kann noch so dreckig sein wie er will:ugly::stupid:myself

Und du der Themenersteller - wie kommt es eigentlich, dass du diesen Torrent gefunden hast:huh:
 
zu dem Download von einer Raubkopie: ich hab mal gehört, das wenn man sowas saugt nicht illegal ist solange man es nicht weiterverbreitet im Sinne von Weiterempfehlung, Link-Versendung, CD-DVD-Verkauf,... sondern nur für seinen EIGENEN gebrauch nutzt - ABER das ist schon mehr als 5 Jahre her als ich das gehört habe und soweit ich weiß müsste das mit dem Urheberecht und saugen von Rabkopien im Netz überarbeitet worden sein.

Diese Lücke hat man gestopft. Lies dazu den §53 I UrhG:

Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Der fett markierte Teil ist neu seit 2008. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass durch den Download und dem abschließenden Speichervorgang auf dem Datenträger eine Vervielfältigung stattfindet.

Für Computerprogramme gilt der §53 UrhG ohnehin nicht (auf Grund von Spezialregelungen ab §§69a UrhG).

Und bei Magazinen gilt ohnehin der §53 IV b UrhG > ohne Einwilligung geht (fast) gar nichts (Ausnahmen siehe Verweis im §).
 
Zuletzt bearbeitet:
[ironie]Was werf ich euch eigentlich monatlich 4-5€ in den Rachen und nicht in mein Sparschwein?! Die mühevoll eingescannte Ausgabe kann ich mir auch genauso mühevoll wieder ausdrucken, binden und aufs Klo legen :ugly: [/ironie]

@Torrent :daumen2:
 
Diese Lücke hat man gestopft. Lies dazu den §53 I UrhG:

Der fett markierte Teil ist neu seit 2008. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass durch den Download und dem abschließenden Speichervorgang auf dem Datenträger eine Vervielfältigung stattfindet.

Für Computerprogramme gilt der §53 UrhG ohnehin nicht (auf Grund von Spezialregelungen ab §§69a UrhG).

Und bei Magazinen gilt ohnehin der §53 IV b UrhG > ohne Einwilligung geht (fast) gar nichts (Ausnahmen siehe Verweis im §).

Ja, offenbar ist das den Leuten da draußen nicht wirklich klar.
 
Wow. Gilt das auch für Avatare in diesem Forum?

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Ich find die Heft pdf's generell (gesehen und ausprobiert beim HWLuxx) äusserst praktisch. Auf quasi jedem Gerät lesbar und überall mit rumtragbar. Kann man nicht auf die DVD des Magazins die pdf draufmachen?
 
@Taitan
hat wohl ein e-book reader oder netbook.

Was torrents angeht ich kennmich damit ziemlich gut aus,was meist übersehn wird das damit sehrwohl auch legales verbreitet wird.
zuletzt habe ich sogar MP3 gekauft,aber nur weil diese Band keine CD veröffendlicht hatt.ach übrigens Itunes ist ja wohl unverschämt,immernoch DRM bei musik,serien und Filme bis 4€ je folge und das Zeitlich begrenzt.und komplette serienstaffeln bis zu 40€ irgendwie träumen die Filmstudios.
zurück zur Band diese Schwedische melodic death metal Band hats mir angetan,werde mal noch genauer Forschen müssen,denn ein album fand ich nicht.
Ist im übrigen der Spielcredits abspann von Riddick aoda.Lohnt sich leider bekommt men keine CD.
Ein digitaler Musiklabel,kein vertrieb.
 
Sicher mag es illegal sein ein die Zeitschrift als pdf zum Download anzubieten. Aber wieviele die sich jetzt darüber beschweren haben damals die Musikindustrie verteufelt, weil diese die illegalen Downloader verklagt hat anstatt ihre Musik als käuflichen Download verfügbar zu machen.
Wer nicht mit der Zeit geht, muss eben mit der Zeit gehen.
 
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