Staatstrojaner: Justizminister der Länder fordern heimliche Einbrüche durch Polizei

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Ganz und gar nicht, denn dann würde man sich ja die Blöße geben, einen Unschuldigen verdächtigt zu haben. Im Zweifelsfall wird so lange ermittelt, bis man was findet (egal was und wie) all suspects are guilty - otherwise they werent suspects

Q.E.D. Deine Logik ist der Form halber in sich fehlerfrei, aber fernab der Realität und geschichtlicher Erfahrung. Du scheinst in der Schule weder bei Stasi noch bei Hexenverfolgung aufgepasst zu haben.

Was für ein Schwachsinn, so was liest man auch selten "Im Zweifelsfall wird so lange ermittelt, bis man was findet (egal was und wie)" , da dürfte man durchaus berechtigt fragen ob du Drogen nimmst, wir leben nicht in der Türkei wo du eingesperrt wirst, wenn du einen Artikel für eine Zeitung gegen Erdogan schreibst.
Vielleicht wirfst du noch einmal ein Blick in das Grundgesetz, ist bestimmt interessanter als indymedia oder sonst wo du unterwegs bist oder warst.
Die Stasi und Hexenverfolgung mit der politischen Situation in Deutschland zu vergleichen, ein dümmerer Vergleich ist dir nicht eingefallen oder?
 
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Da rege sich noch mal einer über die Stasi auf. Das was Heute Tag für Tag abgeht ist viel schlimmer und jeder schreit das er es möchte!
 
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Da rege sich noch mal einer über die Stasi auf. Das was Heute Tag für Tag abgeht ist viel schlimmer und jeder schreit das er es möchte!
Nein, da irrst Du gewaltig. Aber wir bewegen unns mit großen Schritten in die Richtung, gerade in Bayern.
 
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Auch wenn ich der Meinung bin dass man der Polizei zeitgemäße Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen muss (mit etwas Hirnschmalz kann man sämtliche digitale Beweismittel völlig unnütz für die Polizei machen), so ist das Einbrechen in den Wohnraum eventuell verdächtiger Personen völlig über das Ziel hinausgeschossen.
Schon die heimliche Online-Durchsuchung ist ein Ding der Unmöglichkeit, aber das...
 
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Wo kann ich eine Paintball Selbstschussanlage kaufen?

Wenn jemand ohne meine Erlaubnis in meine Wohnung gehen darf, dann darf ich dort auch eine Selbstschussanlage aufstellen, die jene Personen vertreibt.

Nix kaufen, selber bauen...Elektronischen Makierer kaufen, Metallplatte(-) vor die Tür legen, nen paar Cornflakes drauflegen und ne Metallplatte(+) auf die Cornflakes legen und dann mit dem elektronischen Abzug vom Makierer verbinden.

Es spielt keine Rolle, ob man sowas in seiner Bude aufstellen darf...bekommt ja niemand mit, außer die Person verdient es.:lol:
 
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Wo kann ich eine Paintball Selbstschussanlage kaufen?.
Du solltest so einen Kinderkram tunlichst nicht machen. Schießt Du damit einem Feuerwehrmann ein Auge aus, wird es sehr teuer. Und das hat kein Feuerwehrmann verdient. Fingerweg von so einem Humbug. Eine einfache Kamera mit Bewegungsmelder sagt einem doch wunderbar, wann so ein Staatsterrorist in der Wohnung war.
 
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Für das Einsteigen in die Wohnungen sollen etwa Methoden wie Nachschlüssel benutzt werden, sodass der Mieter oder Eigentümer keinen Verdacht schöpft.

Wobei die Polizei bei Mietwohnungen auch einfach den Hausmeister reinfragen kann, ob die die Leute reinlassen. Ansonsten liegen bei vielen Leuten die Hausschlüssel unter der Fußmatte. Das wissen aber auch normale Einbrecher, weswegen man den Schlüssel auf keinen Fall innerhalb eines 5 Meter Umkreis um die Haustür ablegen soll.

Solange für jeden Fall gesondert ein Gerichtsbeschluss notwendig wäre, hätte ich kein Problem mit diesem Vorgehen. Bisher habe ich eher das Gefühl, dass bei einer Massenüberwachung von 80 mio Deutschen eher der Überblick verloren geht. Eine Ermittlung sollte aus meiner Sicht gezielter vorgehen. Anstatt die Freundesfreunde mit zu verwanzen sollte man sich auf den Verdächtigen konzentrieren.

Genau das ist auch der Fall, wie du anscheinend als einziger richtig erkannt hast. Diese Maßnahme muss wie eine Hausdurchsuchung von einem Richter angeordnet werden. Genauso wie der große Lauschangriff, Telefonüberwachung oder Quellen-TKÜ einzeln angeordnet werden muss.
Damit überhaupt ein Richter entscheidet, muss die jeweilige Maßnahme erst mal von einem Staatsanwalt beantragt werden. Das heißt, der Polizist, kann gar nicht einfach sagen, ich installiere heute bei XY meinen Trojaner. Damit würde er sich selbst strafbar machen und sehr wahrscheinlich freigestellt werden.

Das richtige Vorgehen lautet also:
Wenn der Polizist einen Staatstrojaner einsetzten möchte, ruft er den Staatsanwalt an. Dieser prüft den Fall und schaut nach welchen gesetzlichen Möglichkeiten das geht. Wenn schon der Staatsanwalt keine rechtliche Grundlage sieht, wird das ganze nicht erst beantragt.
Der Richter prüft den Fall und schaut, ob die Gegebenheiten und Gesetze wirklich eine Maßnahme erlauben. Dann erst wird das Ganze genehmigt und normalerweise auf 4-6 Wochen begrenzt. *
Dabei gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland) schrieb:
Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.
Subsidiaritätklausel schrieb:
Die Maßnahme darf nur angeordnet werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.



Insbesondere gilt zu bedenken, das der Trojaner vom BKA bisher gerade ein duzend mal zum Einsatz kam. Auch weil natürlich mit einem öfteren Einsatz das Risiko steigt, das diese von Antivierenprogrammen erkannt wird.
Im vergangenen Jahr gab es 151.000 normale Einbrüche.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein normaler Einbrecher den ganzen PC klaut ist also 12583 mal so hoch.

* Allerdings ist oft Personalknappheit, so dass eine Observation dann überhaupt nur für 2 Wochen durchgeführt werden kann.
 
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Wobei die Polizei bei Mietwohnungen auch einfach den Hausmeister reinfragen kann, ob die die Leute reinlassen.
Ich zitiere mal den Mieterbund:

"Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten."
"Überlässt ein Mieter dem Vermieter freiwillig ein Exemplar, darf dieser dennoch nur mit Einwilligung des Bewohners die Wohnung betreten."

Ne Mietwohnung ist vielleicht nicht mein Eigentum, aber meine Privatsphäre. Wenn kein dringender Grund vorliegt (Wasserrohrbruch/Brand etc.) kann sich ein Vermieter trotz Eigentümerschaft noch so auf Hände und Füße stellen wie er will, rein rechtlich darf der trotzdem nicht rein.
Für die Polizei versucht man ja gerade, die rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen - dann wäre der Polizei aber auch der Vermieter wurst.
 
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Ging ja um den Hausmeister und nicht um den Vermieter. Der Hausmeister hat normalerweise einen Generalschlüssel.
 
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....Genau das ist auch der Fall, wie du anscheinend als einziger richtig erkannt hast. Diese Maßnahme muss wie eine Hausdurchsuchung von einem Richter angeordnet werden. Genauso wie der große Lauschangriff, Telefonüberwachung oder Quellen-TKÜ einzeln angeordnet werden muss. ...
Dann lies das Grundgesetz Artikel 13 mal genau:

"...(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen...."

Aha, bei "Gefahr in Verzug", und das ist Bayern ja schon, wenn man einen Joint raucht, darf der Polizist natürlich in die Wohnung und holt sich irgendwann, wenn er genug Beweise hat, eine offizielle richterliche Bestätigung.
 
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Ging ja um den Hausmeister und nicht um den Vermieter. Der Hausmeister hat normalerweise einen Generalschlüssel.

Bei mir nicht, das erste was ich beim Einzug mache ist das Schloss zu wechseln. Mein Vermieter ist bei der Wohnung auch damit einverstanden. Ja es kann durchaus Notfälle geben wo sie eventuell rein müssten aber dann reichen auch ein paar kräftige Tritte gegen die Tür. Die Wahrscheinlichkeit ist ziemlich gering so das ich die möglichen Kosten der Tür/Rahmen dafür gerne in Kauf nehme.

Wenn bei mir einer drin war will ich das wissen, vertrauen tue ich da niemanden.

Die neusten Entwicklungen sind gruslig. Als nächstes muss wohl eine Alarmanlage mit Kamera her.

Rechner verschlüsseln und noch ein kleines Schloss hinten dran um zu sehen ob das Case geöffnet wurde und natürlich mal die USB Anschlüsse checken das kein Keylogger dran hängt.


Traurig das man sich über sowas Gedanken machen muss.... und wer denkt das trifft ja eh nur Kriminelle.. selten so gelacht.. wer weiß was in 10 Jahren ist wenn jetzt schon die Basis zur Überwachung steht.
 
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Was machst du wenn zB eine "Partei" wie die AFD mal 60% erreicht und dann solche "Werkzeuge" zur Verfügung stehen? Plus neue Gesetze was zB die bayerische Polizei ohne richterlichem Beschluss schon alles darf? Leute für Monate wegsperren BEVOR sie eine Straftat begehen! (Stichwort "drohende Gefahr aus dem neuen Polizeiaufgabengesetz)

DAS finde ich ist eines der wenigen berechtigten und sehr guten Argumenten in dieser Diskussion. Und es gibt sicher noch mehr, aber anstelle guter Argumente wird hier liber mit Buzzwords ala "Stasi", "Überwachungsstaat" usw. rumgeworfen.

Da rege sich noch mal einer über die Stasi auf. Das was Heute Tag für Tag abgeht ist viel schlimmer und jeder schreit das er es möchte!

Wie alt bist du? Und wieviel wurdest du von Stasi und co drangsaliert das du dir so einen Vergleich... ja... anmaßen kannst? Nichts gegen Kritik, aber das ist eine Behauptung, die du mal erklären müsstest.

Ansonsten muss ich sagen ist
DKK007s Beitrag in meinen Augen einer der wenigen, die zu einer guten und sachlichen Diskussion beitragen. Ich fände es schön, wenn das auch bei den kritischen Beiträgen so wäre.
 
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Dann lies das Grundgesetz Artikel 13 mal genau:

"...(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen...."

Aha, bei "Gefahr in Verzug", und das ist Bayern ja schon, wenn man einen Joint raucht, darf der Polizist natürlich in die Wohnung und holt sich irgendwann, wenn er genug Beweise hat, eine offizielle richterliche Bestätigung.

Allerdings muss auch bei Gefahr im Verzug die Anordnung durch einen Staatsanwalt getroffen werden. Das die Polizisten sagen "ich hab in der Wohnung was gehört, lass uns mal nachschauen wegen >Gefahr im Verzug<" geht nur im Film.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-2-bvr-2718-10-richtervorbehalt-durchsuchung-staatsanwaltschaft-gefahr-im-verzug/ schrieb:
Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist von höchster Bedeutung für die strafrechtliche Ermittlungspraxis. Denn sie beschränkt die Kompetenz der Ermittlungsbehörden hinsichtlich der Anordnung einer Durchsuchung. Zwar gewährleistet Artikel 13 Grundgesetz (GG) die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch die Möglichkeit, eine Durchsuchung bei Gefahr in Verzug selbst, also ohne richterliche Prüfung und Genehmigung, anzuordnen. Der zuständige Richter muss diese dann allerdings nachträglich absegnen.

Weil der Grundrechtseingriff hierdurch aber nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, muss der Begriff "Gefahr im Verzug" besonders eng ausgelegt werden, so die Richter. Eine Durchsuchungsanordnung durch die Ermittlungsbehörden dürfe daher nur ergehen, wenn die richterliche Anordnung nicht eingeholt werden kann, ohne dass der Zweck der Durchsuchung – in den meisten Fällen die Sicherstellung von Beweismitteln - gefährdet werde.
Diese Eilkompetenz entfalle aber immer dann, wenn der Richter mit der Sache befasst werden und hierüber entscheiden kann, so das BVerfG. Dies sei der Fall, wenn der Richter in die erste Sachprüfung eintreten könne. Nicht maßgeblich sei der tatsächliche Beginn dieser Prüfung oder gar die endgültige Entscheidung.

[...]

Die Eilzuständigkeit könne aber niemals auf die schlechte Organisation der Justiz gestützt werden, betonten die Richter. Die staatlichen Organe hätten dafür Sorge zu tragen, dass der präventive Richtervorbehalt gewährleistet sei. Defizite rechtfertigten eine Einschränkung des präventiven Grundrechtsschutzes nicht. Es darf also keinem Beschuldigten zur Last fallen, dass der zuständige Richter aufgrund von anderen Terminen nicht über dessen Wohnungsdurchsuchung entscheiden kann.

BVerfG beschrankt Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft

https://www.iww.de/pstr/archiv/durchsuchung-gefahr-im-verzug-f35875 schrieb:
Die Strafverfolgungsbehörde hat keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum, wann Gefahr im Verzug besteht. Die Frage, ob Gefahr im Verzug vorlag, unterliegt der richterlichen Kontrolle. Diese Kontrolle ist nur möglich, wenn die handelnde Behörde die Grundlagen ihrer Entscheidung hinreichend dokumentiert.

[...]

Für die Praxis sind daher insbesondere folgende Aussagen des BVerfG wichtig. Gefahr im Verzug kann nicht
a) von der Strafverfolgungsbehörde selbst herbeigeführt werden, indem sie abwartet;
b) mit Spekulationen, fallunabhängigen Vermutungen oder der bloßen Möglichkeit eines Beweismittelverlustes begründet werden.

Es bedarf immer der Begründung anhand von Tatsachen, die sich auf den Einzelfall beziehen.

Durchsuchung | Gefahr im Verzug

Noch ein Fall vom OLG:
Gefahr im Verzug? – das lasst sich schon so einrichten, dass sich das mit dem Richter jetzt nicht mehr ausgeht!

Somit würde ich raten, wenn die Durchsuchung nicht von einem Richter angeordnet wurde nachzufragen, warum das nicht der Fall war.
Dann einfach auf eine richterliche Entscheidung bestehen und in der Zeit mit der Polizei vor der Wohnung warten. Damit ist sichergestellt, das man keine Beweismittel vernichten kann und somit auch keine "Gefahr im Verzug" (mehr) gegeben.
Während die Polizei die richterliche Entscheidung einholen lässt, dann natürlich den eigenen Anwalt hinzuziehen. Währenddessen sollte man sich ruhig und ansonsten kooperativ verhalten.

Der Durchsuchungsbeschluss muss Angaben zum Tatvorwurf und Beweisgründen, zu den durchsuchenden Räumen inkl. korrekter Adresse, und den gesuchten Gegenständen enthalten.
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine richterliche Durchsuchungsanordnung - Kriminalpolizei.de
 
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Ging ja um den Hausmeister und nicht um den Vermieter. Der Hausmeister hat normalerweise einen Generalschlüssel.

Bei uns gibt es keine zentrale Schließanlage und selbst wenn es so wäre, dann würde ich das Schloss zu meiner Mietwohnung selbst austauschen (habe ich bei mir sicherheitshalber bei Einzug auch gemacht, das vorherige Schloss habe ich sicher verwahrt und bei Auszug wird es wieder eingebaut). Dazu habe ich nämlich das Recht. Dank iGameKudan muss ich das glücklicherweise nicht extra raussuchen:

Ich zitiere mal den Mieterbund:

"Der Vermieter muss einem neuen Mieter sämtliche Schlüssel aushändigen. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehören nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel. Der Vermieter darf auch nicht „für alle Fälle“ einen Schlüssel zur Wohnung behalten."

Genau so ist es nämlich. Aber die Polizei würde eh nicht den Weg über den Vermieter/Hausmeister gehen, es wäre einfach zu schwer sicherzustellen daß nicht doch irgendwas durchsickert. Wenn eine Überwachung heimlich bleiben und funktionieren soll, dann darf es möglichst keine Mitwisser geben. Daher würden die schon heimlich einbrechen (Schlüsseldienste bekommen Türen ja auch recht schnell auf, warum also nicht auch die Polizei). Es geht bei dem Gesetz eher darum, daß es der Polizei auch offiziell erlaubt wird, weil sonst Beweismittel ungültig werden könnten, wenn sie illegal beschafft werden. Ich mache mir da keine Illusionen das sie so oder so in die Wohnung kämen wenn sie einen Gerichtsbeschluss dafür haben. Aber ich deponiere nirgends einen Schlüssel oder eine mir unbekannte Zugangsmöglichkeit.
 
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Irgendwie wird alles immer lächerlicher...
Dann machen die ne Wohnung auf verwanzen alles und installieren nen Trojaner??? :lol::lol::lol:
Zeigt doch nur wie dumm und unfäfig die "Bande" ist. Kein Anschlag oder Verbrechen wurde auf Grund der hervorragenden "Präventionen" verhindert, immer hat es Komissar "Zufall" geklärt,...
Bin mal gespannt, wann die ersten Bilder in Foren veröffentlicht werden, wo die "Profis" mitten in die Kamera glotzen.
Mal ehrlich: Wieso baut man eigentlich nicht Häuser einfach aus Glas?
Mal fix nen Link rausgesucht:
PCI Recovery-Karte fur Einbau in Rechner: Hardwarelosung zur Systemwiederherstellung - TecChannel Workshop
Damit wird ne Einbruchstour zur Nullnummer.
Denkt da oben überhaupt mal einer mit?

Die BRD wird immer mehr zu einer Bananenrepulblik...
 
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Vielleicht wirfst du noch einmal ein Blick in das Grundgesetz, ist bestimmt interessanter als indymedia oder sonst wo du unterwegs bist oder warst.
Die Stasi und Hexenverfolgung mit der politischen Situation in Deutschland zu vergleichen, ein dümmerer Vergleich ist dir nicht eingefallen oder?


Streichen wir mal die ganzen Beleidigungen und Unterstellungen und kommen zum Kern deines Strohmanns: Nicht die politische Situation in Deutschland, sondern deine Argumentationskette habe ich mit derer Stasi und Hexenverfolgung verglichen und eine 100%tige Übereinstimmung gefunden - denk mal drüber nach.
 
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Also ich war in zwei Stasiverhören,aber gegen die Schlappohren von heute sind das doch Weisenknaben gewesen,denn heute wird jedes Bischen bis ins Schlafzimmer abgeleuchtet.Diese Möglichkeiten gabs früher garnicht.Eins mal generell,der Gewinner ist immer der Gute:daumen:
 
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Wahnsinn. Wer denkt sich immer solchen Mist aus?

Dann darf sich der Polizist, der heimlich in die Wohnung einbricht, aber auch nicht beschweren, wenn er einen Baseballschläger in die Fresse bekommt, weil ihn der Besitzer für einen Einbrecher gehalten hat.


Was ist der Unterschied zwischen einem Polizisten und einem Einbrecher?
Der Einbrecher bricht ein und klaut deinen PC.
Der Polizist bricht ein, setzt sich davor und versucht, einen Virus zu installieren.
:lol:
 
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Ich glaube, es gab zu lang keine Revolution mehr, bei denen die Machthaber über die Klinge springen mussten...
Früher hatten wir Adlige und heute Politiker und Wirtschaftsbosse. Mal sehn wann grad in Bayern wieder Leibeigenschaft und Hexenverbrennungen eingeführt werden.
Den Dummen kann man ja leicht alles einreden, auch dass es natürlich nur die Bösen trifft und niemals Unschuldige. Wenn unschuldige Normalbürger durch die Polizei ermordet werden, zählt das natürlich auch nicht als Mord, da diese oft über dem Gesetz stehen. Da spielt es keine Rolle, ob es in den USA oder Deutschland geschieht. Trump ist da wahrscheinlich das Vorbild und die CSU versucht ihm nachzueifern.

Übrigens ist mir ein kannibalistischer Polizist, welcher ein freiwilliges "Opfer" verspeist lieber, als schießwütige Polizisten, die Unschuldige durch geschlossene Türen erschießen. Der erste Polizist hat lebenslänglich bekommen, die anderen sind straffrei davon gekommen.
Fall Zurwehme: Keine Strafe fur Todesschuss auf Unbeteiligten - SPIEGEL ONLINE
 
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Der Freund meiner Cousine hat auch schon seine Haustür geküsst weil die Polizei rein ist. Da hatte der Nachbar angerufen weil er angeblich eine Waffe hat (es war nur eine Spielzeugpistole). Da er von der Nachtschicht verpeilt war und die den geweckt hatten, hat er das nicht für ernst genommen als das SEK vor der Tür stand und wollte sie wieder schließen. Ja und die Tür haben sie meines Wissens dann auch nicht bezahlt.

Der Nachbar wurde ja dann auch nicht belangt, er hat ja seine "gutbürgerliche" Pflicht getan weil er dachte es wäre eine echte Waffe. Nach der Hausdurchsuchung sind alle wieder weg.

Dieses "Swatting" funktioniert bei uns also genauso gut wie in den USA. Wenn eine Spielzeugpistole ausreicht das sie deine Wohnung stürmen und alles auseinander nehmen frage ich mich was ausreicht damit dein PC verwanzt wird.
 
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