Neue Gewährleistungspflichten: VZBV wehrt sich gegen EU-Pläne

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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wehrt sich gegen die EU-Pläne neuer Gewährleistungspflichten. Die Europäische Union will diese in allen Ländern angleichen und auf zwei Jahre deckeln. Das wäre für manche aber eine Verschlechterung bereits existierender gesetzlicher Regelungen. Allerdings ist nicht alles schlecht an den neuen Plänen.

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AW: Neue Gewährleistungspflichten: VZBV wehrt sich gegen EU-Pläne

Würde die Gewährleistung ja eher auf 3-5 Jahre auslegen. Eventuell dann eben mit Beweisumkehr ab 2 Jahren.

Aber da wird sich die Industrie-Lobby wohl wieder gegen mehr Verbraucherschutz durchsetzen.
 
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Man bekommt immer mehr das Gefühl die EU wird durch Lobbyisten regiert und alle Entscheidungen richten sich gegen die Bürger und wirken sich ausschließlich positiv für die Wirtschaft aus -.-

In so einem Bereich sind europaweite Festlegungen einfach nur unsinnig. Als Mindestvorgabe ist das ok aber Länder dazu zu zwingen, die für den Bürger bessere Regelungen haben, ist einfach ein Unding...
 
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Für Deutschland könnte das zum Nachteil sein, weil hier Gewährleistungsfristen teilweise großzügiger ausfallen (gesetzlicher Standard sind zwei Jahre)

Gibt es für "großzügiger" eine Quelle? Hört sich für mich fast so an, als wäre dem Autor nicht bewusst was die Gewährleistung von der Garantie unterscheidet :(.
 
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Für Deutschland würde sich nix ändern. Wir haben schon 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach dem ersten Jahr. Der Satz in dem Artikel macht kein Sinn und lässt höchstens erahnen das der Schreiber nicht den Unterschied zwischen Gewährung und Garantie kennt. Übrigens wären die 2 Jahre EU für die meisten Bürger der EU Länder ne Aufwertung, oft gibts da nur 1 Jahr.
 
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Gibt es für "großzügiger" eine Quelle? Hört sich für mich fast so an, als wäre dem Autor nicht bewusst was die Gewährleistung von der Garantie unterscheidet :(.

Nein, zum Beispiel gelten für Bauwerke längere Gewährleistungsfristen.
 
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Für Deutschland würde sich nix ändern. Wir haben schon 2 Jahre mit Beweislastumkehr nach dem ersten Jahr. Der Satz in dem Artikel macht kein Sinn und lässt höchstens erahnen das der Schreiber nicht den Unterschied zwischen Gewährung und Garantie kennt. Übrigens wären die 2 Jahre EU für die meisten Bürger der EU Länder ne Aufwertung, oft gibts da nur 1 Jahr.
Nein, Par. 476 BGB: Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
 
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Beim Kauf einer Grafikkarte wär das für uns schon vorteilhaft, da manche Hersteller nur dem Händler eine Garantie anbieten, die leider oft nicht weitergegeben wird an den Kunden. Der Käufer hat in dem Fall nur die Gewährleistung für 2 Jahre, muß aber nach 6 Monaten beweisen, dass der Mangel schon seit Kauf bestand. Was natürlich zu Diskussionen führen kann und nicht immer gut ausgehen muß für den Käufer.

Die Verlängerung der Gewährleistung auf ganze 2 Jahre wär in dem Fall schon fein.

Aber sicher gibt es wohl genügend Beispiele, wo sich diese Regelung dann nachteilig auswirkt.
 
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Für uns deutsche ist das gut, als Normalverbraucher hatte man ja bisher nur 6 Monate. Danach konnte der Händler einen Beweis fordern, den man erbringen mußte, was bei irgendwelchen Kleinzeugs faktisch unmöglich war (es sei denn es handelte sich um einen Seriendefekt oder man hatte zufällig ein Labor und den Fachbereich studiert.

In so einem Bereich sind europaweite Festlegungen einfach nur unsinnig. Als Mindestvorgabe ist das ok aber Länder dazu zu zwingen, die für den Bürger bessere Regelungen haben, ist einfach ein Unding...

Aus der Sicht eines gesamteuropäischen Handels ergibt das sehr wohl einen Sinn. Überall gelten die gleichen Rechte und Pflichten, jeder weiß woran er ist und muß sich nicht mit irgendwelchen nationalen Sonderregelungen herumschlagen. Von daher ist das durchaus wünschenswert, die Frage ist ob nicht 3 Jahre besser gewesen wären, aber darum kann man sich ja später kümmern.

Würde die Gewährleistung ja eher auf 3-5 Jahre auslegen. Eventuell dann eben mit Beweisumkehr ab 2 Jahren.

Dann kannst du alles, was nach 2 Jahren kommt fast schon in der Pfeife rauchen. In der Praxis hat das eigentlich nur eine Bedeutung bei Dingen, die über 10.000€ kosten, da kann man dann auch einen Gutachter beauftragen, der einem bestätigt dass der Mangel von Anfang an da war.
 
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Meine Frage ist eher was ist genau ein Mangel.
Wenn z.B. die Räder von einem Staubsauger aus einem Kunststoff gefertigt werden der bei Sonnenlicht spröde wird ist das nur eine
Frage der Zeit bis die Räder defekt sind. Ist das ein Magel, Design"fehler" oder schon Mutwillige Zerstörung.
 
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Meine Frage ist eher was ist genau ein Mangel.
Wenn z.B. die Räder von einem Staubsauger aus einem Kunststoff gefertigt werden der bei Sonnenlicht spröde wird ist das nur eine
Frage der Zeit bis die Räder defekt sind. Ist das ein Magel, Design"fehler" oder schon Mutwillige Zerstörung.

Das Spröde-werden an sich, also nur aus kosmetischen Gründen, ist bereits ein Mangel, wenn auch nur ein sehr geringfügiger. Spröde und kaputt ist selbstverständlich bereits ein ganz erheblicher Mangel. Der hauptnutzen (ansaugen von Luft) wird davon zwar nicht berührt, aber der gängige Verwendungszweck eines Staubsaugers ist halt nicht der Stationäre betrieb, sondern dass man ihn auf seinen Rollen durch die Gegend zieht, um die Wohnung / Haus zu reinigen. Da das ohne Rollen nur sehr schwerlich klappt, wäre vermutlich die Reparatur und somit Nachrüstung mit nicht so empfindlichen Rollen Pflicht. Und dass sogar außerhalb der Garantie / Gewährleistungszeit, wenn dass verwendete Material Generell ungeeignet ist, um seinen Zweck abgesehen von der üblichen Abnutzung zu versehen - also ein Designmangel (Hier: Für den Einsatzzweck untaugliches Material verwendet) wäre sogar leichter Durchsetzbar, weil er (vermutlich) leichter beweisbar ist.

Und noch einmal im allgemeinen, weil du ja eigentlich gefragt hast, was ein Mangel eigentlich ist: Wer eine Ware oder eine Dienstleistung (=Werk) bestellt, erwartet, dass diese vereinbarungsgemäß (laut Vertrag, Werbeaussage, Gebrauchsanleitung) geliefert bzw. ausgeführt wird. Ist das nicht der Fall, spricht man von einem Mangel.
 
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Im Artikel steht:


Ähm, Hersteller oder Händler? Gewährleistung oder Garantie? Hersteller geben eine Garantie, Händler eine Gewährleistung. Könnt ihr da vielleicht korrigieren.

Hersteller und Händler geben 6 Monate Garantie und weitere 18 Monate (also insgesamt 2 Jahre) Gewährleistung. Mindestens. Hersteller auch mal mehr, aber hier kann das zu abweichenden Konditionen Führen. Generell hast du in den ersten 24 Monaten die Wahl, ob du deine Ansprüche gegenüber dem Händler oder dem Hersteller durchsetzen möchtest.
 
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Mehr als 2 Jahre sollten es schon sein. Wir sollten technisch doch in der Lage sein Geräte zu bauen die deutlich länger als 2 Jahre halten (sowie das im letzten Jahrtausend auch der Fall war!). Irgendwie muss man die Wegwerfgesellschaft doch bremsen.
Würde sagen min. 3 Jahre mit Beweilastumkehr nach der Hälfte oder 2 Jahren.

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Was glaubt ihr denn, wer die zusätzlichen Kosten zahlt, wenn Leute ihre Geräte nach drei Jahren "defekt" zurückgeben und durch ein neues Modell (das alte gibts ja nicht mehr) austauschen lassen?

Tipp: Es sind nicht Hersteller oder die Händler.
 
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Mehr als 2 Jahre sollten es schon sein. Wir sollten technisch doch in der Lage sein Geräte zu bauen die deutlich länger als 2 Jahre halten (sowie das im letzten Jahrtausend auch der Fall war!). Irgendwie muss man die Wegwerfgesellschaft doch bremsen.
Würde sagen min. 3 Jahre mit Beweilastumkehr nach der Hälfte oder 2 Jahren.

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Ganz nüchtern betrachtet ist das genaue Gegenteil der Fall. Es wird wenig bis nichts so gebaut, dass es (sehr) lange hält. Selbst wenn man bereit ist deutlich mehr Geld für ein Produkt auszugeben gibt es in vielen Bereichen gar keine Qualität mehr. Man darf zwar mehr zahlen, wenn man will, dafür bekommt man aber in sehr vielen Fällen kein höherwertiges Produkt, sondern in der Regel ein etwas schöneres Design und einen "lifestyle" dazu (Hochglanzwerbung, alles sieht edel aus etc.). Ich habe kürzlich versucht einen vernünftigen Stabmixer zu kaufen. Dabei stelle ich mir ein Gerät vor, das
1) aus hochwertigem Material ist (gibt's schonmal nicht sind alles Plastikbomber, höchstens der Mixstab ganz vorne ist aus Metall und sogar die Kupplung ist fast bei allen Geräten aus Plastik damit sie schön ausleiern kann und eventuell irgendwann kaputt geht)
2) keinerlei Betriebsbeschränkung (ich will nicht maximal 2 Minuten am Stück mixen können, das ist idiotisch)
3) mit vernünftigen Schutzsystemen, dass man auch mal z.B. gefrorene Beeren mixen kann, ohne, dass der Motor dahinschmilzt oder das Gerät überhitzt

Das Problem ist, dass lange haltbare Geräte dazu führen, dass man sich mit Überbevölkerung, Arbeitsverteilung und Vermögensverteilung etc. auseinandersetzen müsste und daran haben die wenigsten Interesse (Wirtschaft, Politik).
 
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Es wäre schön, wenn man mal den EU-Garantieverweigerern (Apple, HP, Sony, ...) ordentlich auf die Finger klopfen und da wenigstens 2 Jahre verbindlich durchsetzen würde.
 
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@Oldboyx: Ich weiß das leider genau das Gegenteil der Fall ist, deshalb der Wunsch das zu ändern.
Aber auch viele Konsumenten wollen das nicht. Wer will schon mit einem mehr als 2 Jahre alten Smartphone gesehen werden? Wirkt ja als wäre man zu arm sich ein neues zu kaufen.
Oder um beim Mixer zu bleiben... Wer will einen Mixer verwenden bei dem sich das weiße Plastik schon etwas gelblich verfärbt hat? Egal ob er technisch noch funktioniert oder nicht.
 
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Wir benutzten in der Familie einen Fön von Philips "Made in West Germany" der ist etwar 30 Jahre alt und geht noch.
Die Farbe von dem Teil ist mir so was von egal :P
Ich habe auch kein Problem damit wenn mich jemand mit einem Siemens Handy sieht.
Geld für was modernes hätte ich aber kein Bedarf, da wird nur telefoniert mit.
 
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