Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Netflix & Co: EU-Richtlinie mit Pflicht zu 30% europäischen Inhalten in Kraft
Die neue EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist in Kraft getreten. Sie schreibt Fernsehsendern und Video-Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime vor, dass mindestens 30 Prozent der angebotenen Inhalte aus der EU stammen auch beworben werden müssen. Es gibt aber Übergangsfristen.
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Die neue EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste ist in Kraft getreten. Sie schreibt Fernsehsendern und Video-Streaming-Diensten wie Netflix und Amazon Prime vor, dass mindestens 30 Prozent der angebotenen Inhalte aus der EU stammen auch beworben werden müssen. Es gibt aber Übergangsfristen.
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