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AW: Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier
Maßgeblich ist, was der Verkäufer wollte, nämlich dass der Käufer glaubt es handele sich um eine Grafikkarte. Klarer wird dies, wenn man sich mal die juristische Definition der Täuschung ansieht:
Eine Täuschungshandlung ist jedes Verhalten, das darauf abzielt, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten.
Der Versuch ist strafbar, sogar der untaugliche Versuch. Das fasst den Tatbestand recht weit.
Darauf kommt es nicht an.Wenn hier in der Beschreibung ganz klar steht, dass es die Verpackung ist, warum soll er es nochmal in die Überschrift aufnehmen. Natürlich wäre das der richtige Weg um Holzköpfe zu schonen, aber nötig finde ich es nicht. [...] Wer einfach auf gut Glück auf irgendwas bietet, macht das auf eigene Gefahr. Die paar Sätze zu lesen ist ja wohl nicht zuviel verlangt.
Maßgeblich ist, was der Verkäufer wollte, nämlich dass der Käufer glaubt es handele sich um eine Grafikkarte. Klarer wird dies, wenn man sich mal die juristische Definition der Täuschung ansieht:
Eine Täuschungshandlung ist jedes Verhalten, das darauf abzielt, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten.
Der Versuch ist strafbar, sogar der untaugliche Versuch. Das fasst den Tatbestand recht weit.
Der Vermögensschaden iSd. Betrugs wird ganz einfach definiert als Differenz des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Geschädigten. Oder simpel ausgedrückt: Da der Käufer Geld ausgegeben hat, hat er auch einen Schaden, wenn die restlichen Tatbestandsmerkmale (Täuschungshandlung, Irrtum, Vorsatz) vorhanden sind.Ich sehe da einfach keinen Schaden.