Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier

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Wenn hier in der Beschreibung ganz klar steht, dass es die Verpackung ist, warum soll er es nochmal in die Überschrift aufnehmen. Natürlich wäre das der richtige Weg um Holzköpfe zu schonen, aber nötig finde ich es nicht. [...] Wer einfach auf gut Glück auf irgendwas bietet, macht das auf eigene Gefahr. Die paar Sätze zu lesen ist ja wohl nicht zuviel verlangt.
Darauf kommt es nicht an.

Maßgeblich ist, was der Verkäufer wollte, nämlich dass der Käufer glaubt es handele sich um eine Grafikkarte. Klarer wird dies, wenn man sich mal die juristische Definition der Täuschung ansieht:
Eine Täuschungshandlung ist jedes Verhalten, das darauf abzielt, bei einem anderen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen, sie zu bestärken oder aufrechtzuerhalten.

Der Versuch ist strafbar, sogar der untaugliche Versuch. Das fasst den Tatbestand recht weit.

Ich sehe da einfach keinen Schaden.
Der Vermögensschaden iSd. Betrugs wird ganz einfach definiert als Differenz des Vermögens vor und nach der Vermögensverfügung des Geschädigten. Oder simpel ausgedrückt: Da der Käufer Geld ausgegeben hat, hat er auch einen Schaden, wenn die restlichen Tatbestandsmerkmale (Täuschungshandlung, Irrtum, Vorsatz) vorhanden sind.
 
Dass der Verkäufer das absichtlich gemacht hat sieht jeder, auch ich und ich finde es echt mies. Der Käufer hat trotzdem die Pflicht darauf zu achten, was er kauft. Ist ihm das Geld etwa so egal, dass ihn der Zustand nicht interessiert? Man muss die Beschreibung doch auch lesen, um den Artikelzustand zu erfahren.
 
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Deswegen kaufe ich lieber in gescheiten onlineshops.

Naja wer gierig/geizig ist, lässt sich halt leichter verarschen.
 
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ich frag mich was sich alle so aufregen OVP ist die Abkürzung für OriginalVerPackung nicht für originalverpackt, wenn im tietel schon: OVP und nicht: IN OVP steht lese ich mir die beschreibung erst recht genauer durch, der Verkäufer ist schlau hat er doch einen schönen karton inklu der rechnung für 360 tacken verkloppt der käufer.... naja
 
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Wer sich so verarschen lässt ist schön blöd. Dennoch, aufgrund des vielfach zu hohen Preises für eine Pappschachtel kann der Käufer den Kaufvertrag nach § 119 I BGB aufgrund Erklärungsirrtum anfechten. Dem Verkäufer hat er zwar Schadensersatz zu leisten, allerdings hat dieser wohl durch den Verkauf der Pappschachtel nicht anderweitig Verlust machen müssen.

Ihr könnt also ganz entspannt sein. Ebay hat lediglich klargestellt, dass das Angebot nicht gegen die Richtlinien verstößt, da es ja in der Kategorie Verpackungen eingestellt war.
 
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Ja da muss man wirklich aufpassen. Ich habe bei Ebay schon etliche solcher Angebote gesehen. :daumen2:
 
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Die Fälle sind nicht wirklich miteinander vergleichbar. Auf de Artikelbildern ist hier nirgends die Grafikkarte zu sehen, nicht mal auf dem Karton ist sie abgebildet und ein "Erst weiter unten im Ebay-Angebotstext" gibt es hier wegen Einzeiler auch nicht. Man kann es eigl. nicht überlesen wenn man sich den Artikeltext angeschaut hat.

Aber sicher sind sie vergleichbar das das sagte sogar die Kanzlei denn den Link habe ich von denen in beiden Auktionen wurde etwas anderes Verkauft als Suggeriert wurde. und Ich Und ich gehe fest davon aus das unser Kartonverkäufer hier Ganz böse einen Drauf bekommen wird.
 
Also wenn ich ein Fahrrad an die Straße Stelle und ein Schild dran mache wo groß draufsteht: Mercedes S63AMG. Auf dem Rest des schildes aber deutlich das zu verkaufende Rad beschreibe, dann ist der Depp der das Auto will vollkommen unschuldig und ich muss vor Gericht? Geht's noch?
 
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Also wenn ich ein Fahrrad an die Straße Stelle und ein Schild dran mache wo groß draufsteht: Mercedes S63AMG. Auf dem Rest des schildes aber deutlich das zu verkaufende Rad beschreibe, dann ist der Depp der das Auto will vollkommen unschuldig und ich muss vor Gericht? Geht's noch?
Wenn du versuchst ein Rad für €120.000 zu verkaufen dann wirds problematisch.
 
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Wegen Aufräumarbeiten geschlossen.

EDIT
Wieder offen.

Die kleinere Privatdiskussion wurde ausgeblendet. Ich darf allgemein darum bitten auf personenbezogene Angriffe zu verzichten.

B2T
 
Zuletzt bearbeitet:
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Also wenn ich ein Fahrrad an die Straße Stelle und ein Schild dran mache wo groß draufsteht: Mercedes S63AMG. Auf dem Rest des schildes aber deutlich das zu verkaufende Rad beschreibe, dann ist der Depp der das Auto will vollkommen unschuldig und ich muss vor Gericht? Geht's noch?


Du hast eben als Verkäufer sorge zu tragen das dein Angebot nicht mißverstanden werden kann und wenn du es mit Absicht so formulierst das es sogar drauf abzielt mißverstanden zu werden, kann man dir als Verkäufer eben ans Bein Pinkeln wie sagt man so schön "Wer andern eine Grube gräbt...."
 
Hey, ich bin schwer dafür, solchen Menschen (unmoralische) an Bein zu pinkeln, aber ich bin auch dafür, dass der Käufer trotzdem zahlt. Er hat aus eigenem Antrieb, freiem Willen und im Besitz vermeintlich vorhandener geistiger Kräfte, absichtlich einen Karton gekauft. Das steht ja schließlich in der Beschreibung drin und sieht man auf den Bildern.

btw: Beispielsweise zehn Sozialstunden für den Verkäufer fände ich ganz cool. ;)
 
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Ich wäre für 100 Stunden Kartons falten.:devil::lol:
 
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Ich bin der Meinung das es sich um einen Irrtum handelt und das beide Parteien hier wirklich ihr "bestes" gegeben haben. Hier haben sich zwei gefunden ... Zahlen sollte der Käufer nach meiner Auffassung dennoch nicht, da das Angebot gezielt manipuliert wurde. Aber ob das ein Richter auch so sieht kann ich nicht sagen ... Nach meinem Rechtsempfinden würde es aber niemandem von uns Normalsterblichen Nutzen wenn der Käufer zahlen muss. Ganz im Gegenteil, wenn der Kauf als unwirksam festgestellt werden würde, wäre die ein deutliches Zeichen dafür, dass sich auch auf ebay Betrug nicht lohnt, und das Leben wäre für uns alle etwas entspannter geworden :daumen:

Gruß
 
Klingt ja alles schön und nett, aber es heißt auch andersherum, dass man niemandem mehr trauen darf und Dummheit gefördert wird.

Den Betrug sehe ich hier nicht. Es stand doch ganz klar in der Beschreibung, was verkauft wird. Wo ist das denn Betrug? Der Käufer soll für das zahlen, was er freiwillig und bewusst gekauft hat.

Die Überschriften sind doch eh immer mist. Wie oft stehen da Begriffe wie super, oder cool mit drin. Beispielsweise: "super coole Nike Freizeitschuhe". Wenn da dann nicht auf der Verpackung und dem Tyoenschild super cool steht, ist es dann auch Betrug?

Wenn irgendwo wieder ein Gaming Headset verkauft wird und du stellst fest, dass es auch außerhalb von Spielen Ton überträgt, ist es dann Betrug?

Das ist doch vollkommen irrwitzig. Ich bleibe dabei, der Verkäufer ist kein guter Mensch, aber der Käufer trägt trotzdem die alleinige Verantwortung für den Kauf.
Wenn er nicht in der Lage ist die Beschreibung zu lesen, wie hat er dann die eBay- Richtlinien gelesen, die AGB's, oder die Versandbedingungen?

Kennst du "Ja!" Produkte? Die haben eine Weiß-blaue Verpackung. Kauft der auch Saft von denen und erwartet aufgrund der Verpackung dann Milch?
 
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Der Startpreis sind 280€ :what: Mensch, das suggeriert doch das die Grafikkarte dabei ist ! Und genau das nutz der windige Verkäufer aus. Bei der Masse an Menschen die sich bei ebay tummeln, ist es doch nur eine Frage der Zeit bis einer in die "Falle" geht. Ich finde einfach dreist das solche offenkundigen Betrügereien mit der Arglosigkeit der Käufers legitimiert werden sollen :P getreu dem Motto "der ist ja selber Schuld ..."

Es ist ganz klar eine Masche um Geld zu machen ... und wenn wir nicht aufpassen werde immer mehr Leute solche "rechtlichen" Lücken finden ... dann leben wir in einen sinnbildlichen "Mienenfeld" und jeder wird dann zum anderen sagen ... "Moment lies nochmal ganz genau, du bekommst eigentlich nichts für dein Geld, aber ich habe es so geschickt ausgedrückt, dass du dich wohl hättest länger damit auseinander setzten sollen"

Es ist wichtig das an einer solchen Stelle ein Zeichen gegen den Betrug gesetzt wird ! Auch wenn dieser Betrug durch eine geschickte Formulierung im rechtlichen Sinne ggf. keiner ist.

Gruß
 
Wir haben doch längst solche Verhältnisse. Dass das eine linke Nummer ist, bestreitet doch niemand. Ich sagte ja bereits, dass der Verkäufer einen auf den Sack bekommen soll. Den Käufer als unschuldig anzusehen ist Quatsch. Wären die Beschreibung und die Bilder missverständlich, könnte man darüber nachdenken, aber so? Nein. Der Käufer hat absichtlich einen überteuerten Karton gekauft, oder nicht verstanden was ein gültiger Kaufvertrag ist.
 
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@DjangOC:

Am besten keine Deals ohne Personalausweis Kopie!

Ich bin Forenkäufer und habe ca. 2000€ DSLR-Zeug in einem Forum
gekauft und wurde nie endtäuscht, aber vielleicht hatte ich nur Glück.
Deinen Fall sehe ich aber, so wie du ihn schilderst auch als Betrug !

Die PN´s sollten doch aber für eine rechtliche Handhabe reichen, oder nicht?!

@Cleriker:

Ja das ist sicherlich geltendes Recht und wenn man es so missbraucht schadet es der Gesellschaft. das das Recht aber der Gesellschaft dienlich sein soll und nicht windigen Betrügern Geld verschaffen soll, ist meine Auffassung das ein Richter dies erkenn muss und dem Verkäufer wegen diese "Betruges" (auch wenn es im Moment im rechtlichen Sinne keiner ist) belangen sollte.


Gruß
Ben
 
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