Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier

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Ich habe selbst ein altes iPhone4 als ausdrücklich defekt bei Ebay verkauft, es ging für 325€ weg, weil der gute Käufer nicht genau gelesen hat. Ganz ehrlich, dass ist doch dann nicht mein Problem als Verkäufer!

Richtig, hatte einen ähnlichen Fall:
hatte noch einen Satz 240er Bremsscheiben für Golf glaube ich war das rumliegen und habe diese bei Ebay verkauft. Es war ebenfalls mehrmals gekennzeichnet dass es sich um 240er handelt. Ende vom Lied der Gewinner der Auktion schrieb mich zwei Tage nach Auktionsende mit folgenden Worten an: "Hab ich 260er hinten, brauch ich diese nicht!"

Dann hab ich Ihn mal drauf hingewiesen, dass wir vor zwei tagen einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen sind und er bis Ende nächste Woche Zeit hat seiner Bringschuld nachzukommen und das Geld an mich zu überweisen ansonsten hört er von meinem Anwalt und prompt nach ein bisschen Gemecker war das Geld am nächsten Tag auf dem Konto.

Es waren nur 35€ und ich hätte die Scheiben auch wieder einstellen können, aber es geht mir ums Prinzip. Ebay ist keine Spassplattform und wenn er seinen Kram nicht beieinander hat und nicht weiß, was er für Dimensionen bei seinem Auto hat ist das nicht mein Problem, sondern er ist abhängig von einer evtl Kulanz meinerseits. Wenn ich diese nicht gebe hat er auf gut Deutsch einfach gelitten.

[..] denn wenn irgendwann alle bescheißen werden wir auch alle beschissen ;)

Nein, denn beschissen wird der, der sich nicht richtig Informiert und nicht schaut was er unterschreibt bzw auf was er bietet.
 
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@Ex-Buzz: wow ... das legitimiert natürlich die offensichtlichen abzocke ... kann man nur hoffen das dir nicht irgendwann auch mal ein Irrtum passiert. Ich finde die Einstellung echt blöd. Es ist nebenbei auch noch eine sehr schlechte Werbung für den Marktplatz ebay an sich der sochen Angeboten Patz einräumt. Denn ganz ehrlich der Typ wollte den Karton nicht sondern die Karte und das Angebot war ein schöne Fake der rechtlich sicher zu sein scheint ... aber wollen wir das das aller rechtssichere Faks verkaufen ... also ich nicht, denn wenn irgendwann alle bescheißen werden wir auch alle beschissen ;)

Wenn mich mal einer bescheissen sollte, dann hab ich daran schuld..... weil ich zu dumm war..... Ist schon toll, dass in dieser Gesellschaft immer erst dem Anderen Schuld gegeben wird, anstatt sich selber mal zu hinterfragen ob man vllt. was falsch gemacht hat.

Gut möglich, dass er die Karte wollte, hätte er aber LESEN müssen, dass es nicht um die Karte geht... ist das so schwer zu verstehen?
 
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Anderen Schuld gegeben wird, anstatt sich selber mal zu hinterfragen ob man vllt. was falsch gemacht hat.

Genau der Verkäufer trägt die Schuld den Verkaufsartikel absichtlich so manipuliert zu haben, dass ein armer dummer drauf rein fallen musste. Einen erwischt es immer ! Aber hier sind alle damit beschäftig stolz zu sein das es sie nicht erwischt hat ... komische Mentalität. Kann man den wirklich darauf stolz sein einem anderen dessen Dummheit zu beweisen ... naja ich nicht :schief: Aber Meinungen sind ja sowieso oft sehr unterschiedlich ...
 
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Richtig, hatte einen ähnlichen Fall:
hatte noch einen Satz 240er Bremsscheiben für Golf glaube ich war das rumliegen und habe diese bei Ebay verkauft. Es war ebenfalls mehrmals gekennzeichnet dass es sich um 240er handelt. Ende vom Lied der Gewinner der Auktion schrieb mich zwei Tage nach Auktionsende mit folgenden Worten an: "Hab ich 260er hinten, brauch ich diese nicht!"

Dann hab ich Ihn mal drauf hingewiesen, dass wir vor zwei tagen einen rechtskräftigen Kaufvertrag eingegangen sind und er bis Ende nächste Woche Zeit hat seiner Bringschuld nachzukommen und das Geld an mich zu überweisen ansonsten hört er von meinem Anwalt und prompt nach ein bisschen Gemecker war das Geld am nächsten Tag auf dem Konto.

Es waren nur 35€ und ich hätte die Scheiben auch wieder einstellen könne, aber es geht mir ums Prinzip. Ebay ist keine Spassplattform und wenn er seinen Kram nicht beieinander hat und nicht weiß, was er für Dimensionen bei seinem Auto hat ist das nicht mein Problem, sondern er ist abhängig von einer evtl Kulanz meinerseits. Wenn ich diese nicht gebe hat er auf gut Deutsch einfach gelitten.

Nein, denn beschissen wird der, der sich nicht richtig Informiert und nicht schaut was er unterschreibt bzw auf was er bietet.
Du hättest viel weniger Ärger damit gehabt einfach den Kaufvertrag aufzulösen und den Artikel wieder einzustellen. So viel Ärger wegen gerade mal €35 und das rein aus Prinzip. xD

Sag mal, hat dir dein Anwalt den Vogel gezeigt? Mann oh Meter, Menschen gibts. :stupid:
 
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Genau der Verkäufer trägt die Schuld den Verkaufsartikel absichtlich so manipuliert zu haben, dass ein armer dummer drauf rein fallen musste. Einen erwischt es immer ! Aber hier sind alle damit beschäftig stolz zu sein das es sie nicht erwischt hat ... komische Mentalität. Kann man den wirklich darauf stolz sein einem anderen dessen Dummheit zu beweisen ... naja ich nicht :schief: Aber Meinungen sind ja sowieso oft sehr unterschiedlich ...

Bin stolz einen so ehrbaren Menschen wie dich getroffen zu haben.



Du hättest viel weniger Ärger damit gehabt einfach den Kaufvertrag aufzulösen und den Artikel wieder einzustellen. So viel Ärger wegen gerade mal €35 und das rein aus Prinzip. xD

Sag mal, hat dir dein Anwalt den Vogel gezeigt? Mann oh Meter, Menschen gibts. :stupid:


Ließt du auch Texte oder trollst du nur rum?

Er hat mit nem Anwalt gedroht, ihn nicht eingeschaltet. 35€ hin oder her, es geht ums Prinzip, wenn ich ne Rechtschutz bezahle, dann kann der Anwalt auch dafür mal nen Brief aufsetzen...... wenn die RS den Fall annimmt....
 
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Wenn mich mal einer bescheissen sollte, dann hab ich daran schuld..... weil ich zu dumm war..... Ist schon toll, dass in dieser Gesellschaft immer erst dem Anderen Schuld gegeben wird, anstatt sich selber mal zu hinterfragen ob man vllt. was falsch gemacht hat.

Gut möglich, dass er die Karte wollte, hätte er aber LESEN müssen, dass es nicht um die Karte geht... ist das so schwer zu verstehen?
Klar ist der Käufer dumm oder besser gesagt unvorsichtig. Das ändert aber nichts daran, dass es sich hier bei der Auktion um arglistige Täuschung und Wucher handelt. Das ist eine ganz klare Sache, der Verkäufer kommt damit niemals durch (auch wenn sie das einige aus purer Schadenfreude wünschen).
 
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Das ändert aber nichts daran, dass es sich hier bei der Auktion um arglistige Täuschung und Wucher handelt. Das ist eine ganz klare Sache,[...]

Ah und du bist studierter Jurist mit Examen und allem drum und dran, 50 Jahren Berufserfahrung mit mindestens 160 solcher Fälle pro Jahr, dass das eine so klare Sache ist?
 
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@Toffelwurst: Bist du Jurist? (ich gebe zu nicht alles gelesen zu haben also entschuldige bitte wenn die Frage dumm erscheinen sollte ;-) )
 
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Klar ist der Käufer dumm oder besser gesagt unvorsichtig. Das ändert aber nichts daran, dass es sich hier bei der Auktion um arglistige Täuschung und Wucher handelt. Das ist eine ganz klare Sache, der Verkäufer kommt damit niemals durch (auch wenn sie das einige aus purer Schadenfreude wünschen).

Arglistige Täuschung? Wucher? Ahja..... Wenn du dir so sicher bist, warum zeigst du den Verkäufer nicht an?

Es hat nichts mit Schadenfreude zu tun, nur leider degeneriert die Gesellschaft immer mehr, es muss alles immer schnell gehen, darf nichts kosten, Geiz ist Geil, und wenn ich einen Fehler gemacht habe, hat immer der andere Schuld!

Dieser Käufer hat einfach durch Gier sein Kopf ausgeschaltet und dafür nun die Rechnung bekommen.
 
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@Toffelwurst: Bist du Jurist? (ich gebe zu nicht alles gelesen zu haben also entschuldige bitte wenn die Frage dumm erscheinen sollte ;-) )

Nein bin ich nicht, ich stell mich aber auch nicht hin und behaupte Dinge die "ganz klar" sind bzw. unterstelle niemandem Betrug, Wucher, Täuschung oder sogar arglistige Täuschung
 
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Es hat nichts mit Schadenfreude zu tun, nur leider degeneriert die Gesellschaft immer mehr, es muss alles immer schnell gehen, darf nichts kosten, Geiz ist Geil, und wenn ich einen Fehler gemacht habe, hat immer der andere Schuld!

Dieser Käufer hat einfach durch Gier sein Kopf ausgeschaltet und dafür nun die Rechnung bekommen.

Aber dass uns nun solche Verkäufer, im übertragenen Sinne, vor der geistigen "Degeneration" bewahren und am besten Erziehen sollen, halte ich doch für sehr bedenklich. Aber ich gebe dir Recht diese Geiz ist Geil Mentalität finde ich auch furchtbar !

@Toffelwurst: Okay, ich dachte nur wegen deiner Signatur ^^ Die konkrete rechtliche Lage hätte mich wirklich interessiert !
 
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Der Verkäufer hat es aber geschafft, dass sich wenigstes die Leser dieses Threads nicht mehr übers Ohr hauen lassen.... was ebay und OVP´s betrifft :D
 
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Und heiligt in diesem Fall der Zweck die Mittel ? Wer weiß was er als nächstes schafft ... oder noch viel wichtiger wie ... Ich möchte von solchen Menschen jedenfalls nichts lernen ;)
 
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Der Startbetrag geht i.O. nur das mit der Rechnung finde ich auch "interessant".
Und auch der Text ist nicht gerade sehr lang =>
Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.


Viel Spaß beim bieten

Also das hätte man durchlesen können.

Das Problem liegt grundsätzlich an der Formulierung, wenn er das so geschrieben hätte: Hallo, ich verkaufe hier eine Originalverpackung einer AMD Radeon R9 290X und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand... würde KEINER diese überteuerte Karton gekauft.

Ehrlich, wer ist interessiert 360€ für eine Packung zu bezahlen? Und wozu braucht man dann eine Rechnung? :what:

Das ist absichtliche Täuschung!


 
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Ah und du bist studierter Jurist mit Examen und allem drum und dran und 50 Jahren Berufserfahrung mit mindestens 160 solcher Fälle pro Jahr, dass das eine so klare Sache ist?
Anscheinend bist du der Meinung Jurist mit Examen und allem drum und dran und 50 Jahren Berufserfahrung mit mindestens 160 solcher Fälle pro Jahr und kannst daher erkennen, dass es sich hier nicht um arglistige Täuschung und Wucher handelt.

Klar handelt es sich hier um arglistige Täuschung und Wucher. Die Rechnung, der extrem hohe Anfangspreis und die möglichst undeutlich formulierte Beschreibung (vor allem die Überschrift) sind Mittel zum Zweck und dienen lediglich dazu einen möglichen Käufer zu täuschen. Das liegt auch auf der Hand, eine wertlose Verpackung inkl. Rechnung der nicht vorhandenen Grafikkarte stellt man nicht für €280 bei Ebay ein.
 
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Anscheinend bist du der Meinung Jurist mit Examen und allem drum und dran und 50 Jahren Berufserfahrung mit mindestens 160 solcher Fälle pro Jahr und kannst daher erkennen, dass es sich hier nicht um arglistige Täuschung und Wucher handelt.

Klar handelt es sich hier um arglistige Täuschung und Wucher. Die Rechnung, der extrem hohe Anfangspreis und die möglichst undeutlich formulierte Beschreibung (vor allem die Überschrift) sind Mittel zum Zweck und dienen lediglich dazu einen möglichen Käufer zu täuschen. Das liegt auch auf der Hand, eine wertlose Verpackung inkl. Rechnung der nicht vorhandenen Grafikkarte stellt man nicht für €280 bei Ebay ein.

Du scheinst es nicht zu verstehen oder es nicht verstehen zu wollen.

Über meine Qualifikation als Jurist habe ich schon meinen Teil geschrieben, aber ich wiederhole es für dich nochmals: NEIN ich bein kein Jurist, bin nicht im Studium und habe es auch nicht vor. ABER ich unterstelle auch niemandem Betrug, Wucher, Täuschung oder sogar arglistige Täuschung. Und wenn es nach mir ginge, dann würdest du und alle anderen, die hier gleich mit dem Finger auf den Verkäufer zeigen und ihm eines der genannten Dinge unterstellen, sofort eine Geldstrafe im dreistelligen Bereich für Unterstellung und Rufschädigung bekommen. Man sollte nämlich mit seinen Anschuldigungen in Deutschland ganz vorsichtig sein, da sind schon ganz andere böse auf dem Hosenboden gelandet.
 
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Mir fällt gerade noch etwas interessantes zur Rechtslage ein.

In einem Nachbarforum hat mal jmd. eine Spiegelreflexkamera (1ds Mk ii) verkauft. An einen "Selbstabholer". Dieser konnte die Kamera ausgiebig Testen und Bilder damit machen. Er kaufte sie für rund 900€ ... zwei Tage später fiel ihm auf, dass der Verschluss (ein wichtiges und teures Bauteil einer Kamera) defekt ist. Schaden rund 500€ Ende vom Lied. Er ging zum Anwalt und bekam Recht ! Der Verkäufer musste die Reparatur zahlen ... weil er nicht die Gewährleistung ausgeschlossen hat ...

Klick mich
 
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Mir fällt gerade noch etwas interessantes zur Rechtslage ein.

In einem Nachbarforum hat mal jmd. eine Spiegelreflexkamera (1ds Mk ii) verkauft. An einen "Selbstabholer". Dieser konnte die Kamera ausgiebig Testen und Bilder damit machen. Er kaufte sie für rund 900€ ... zwei Tage später fiel ihm auf, dass der Verschluss (ein wichtiges und teures Bauteil einer Kamera) defekt ist. Schaden rund 500€ Ende vom Lied. Er ging zum Anwalt und bekam Recht ! Der Verkäufer musste die Reparatur zahlen ... weil er nicht die Garantie ausgeschlossen hat ...

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Achtung, Gewährleistung nicht Garantie ;)
 
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