Das Problem sehe ich eher weniger bei MSI, sondern eher beim Händler. Bei einer RMA muss man bei MSI immer über den Händler abwickeln lassen und wenn dieser den Kühlerwechsel bemerkt, kann es zu unnötigen Diskussionen kommen. Eigentlich (sie wie es MSI in Video von der8auer gesagt hat), müsste, wegen der deutschen Gesetzgebung immer ein Kühlerwechsel erlaubt sein.
Bei EVGA ist dies eben einfacher, mach regelt die RMA einfach über sie selbst und es spielt somit überhaupt keine rolle wie schei**e der Zwischenhändler ist.
Nur mal aus juristischer Sicht: Das man die RMA über den Händler abwickelt ist normal, schließlich hast du ja nur mit diesem einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen. Also ist dieser auch im Falle eines Sachmangels, dein Ansprechpartner!
Und es ist vollkommen egal, ob dem Händler das mit dem Kühlertausch passt oder nicht, wenn er damit ein Problem hat, dann soll er keine Grafikkarten von MSI anbieten. Das einzige, wo es etwas problematisch werden wird ist, wenn der Sachmangel unmittelbar auf einen mangelhaft montierten Kühler zurückzuführen ist (bspw Wärmeleitpads vergessen oder falsch verbaut).
Hinzu kommt, dass ich jedem nur raten kann, sich nicht auf eine unnütze mündliche Diskussion einzulassen. Solange man innerhalb der 2 jährigen Gewährleistungsfrist ist, reicht es aus, schriftlich auf Nacherfüllung (Austausch) oder Nachbesserung (Reparatur) zu bestehen. Wenn Sie gar innerhalb der ersten sechs Monate den Arsch hochreißt, könnt ihr, bei normaler allgemeiner Verfügbarkeit der Hardware, auf einen Austausch binnen 7 Tagen bestehen. Einfach einen 3 Zeiler der zurückgesendeten Grafikkarte beilegen und man wird erstaunt sein, wie schnell das doch alles gehen kann.
gruss Robert
@ KG1995: Was du schreibst hat nicht wirklich Hand und Fuss, zumal du hier Unterschiedliches zusammenmixt.
Grundsätzlich schließt der Endverbraucher mit dem Händler einen Kaufvertrag gem. §433 BGB ab. Aus diesem ergeben sich dann Rechte und Pflichten für beide Seiten (Käufer hat Preis zu bezahlen und Verkäufer hat sach- und rechtsmangelfreien Gegenstand zu übergeben).
Eine Garantie ist immer nur eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers, im Falle eines Sachmangels gewisse Maßnahmen auf eigen Kosten zu tragen (wie er diese Maßnahmen ausgestaltet unterliegt ganz alleine dem Hersteller, ohne das er irgendwelchen gesetzlichen Verpflichtungen unterliegt). Dies ist aber nur ein extra und nur relevant, wenn die Hardware über 2 Jahre alt wird. Alles was unterhalb von 2 Jahren ist, sollte immer über die Gewährleistung geregelt werden. Zumal § 443 Abs.1 ganz klar regelt, dass eine Garantie nicht die die Gewährleistung ersetzt bzw. die gesetzlichen Ansprüche unbeschadet weiterbestehen. Händler erzählen einem gerne so einen Müll a la " Sie nutzen schon die Garantie, daher können Sie sich nicht auf Gewährleistung berufen". Das ist absolut falsch!
Und bzgl. deiner "Erläuterung" mit dem MB-Beispiel: Nur weil dir die Garantiebedingungen "zugegangen sind", heißt das nicht, dass im Falle eines RMA nur diese für dich gelten. Das ist falsch! Du kannst als Kunde grundsätzlich auf die Gewährleistung bestehen, unabhängig davon was so ein "Schriebs", welcher der Hardware beiliegt, dir erzählen will. Diese freiwilligen Verpflichtungen des Herstellers, werden wie gesagt erst nach der Gewährleistungsfrist interessant.
gruss Robert
Jein. Die Garantieabwicklung mit MSI über den Händler ist ja davon unbenommen. Allerdings verliert man den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung bei Umbauten jeglicher Art. Wenn also später ein Garantiefall eintritt, bleibt lediglich der Weg über RMA mit MSI direkt, der Gewährleistungsanspruch ist futsch.
Mir ist durchaus bewusst, dass Händler gerade in den ersten 6 Monaten gerne das RMA System verwenden, obwohl sie im Rahmen der Gewährleistung (bei baulich unveränderten Karten!) selbst der Ansprechpartner sind, sprich Lagerware bei Defekten unmittelbar tauschen müssen und dann der RMA Weg Ihnen obliegt - Mindfactory setzt noch einen oben drauf und verlangt hierfür Geld, siehe Service-Level-Gold.
Jein. Die Garantieabwicklung mit MSI über den Händler ist ja davon unbenommen. Allerdings verliert man den Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung bei Umbauten jeglicher Art. Wenn also später ein Garantiefall eintritt, bleibt lediglich der Weg über RMA mit MSI direkt, der Gewährleistungsanspruch ist futsch.
Mir ist durchaus bewusst, dass Händler gerade in den ersten 6 Monaten gerne das RMA System verwenden, obwohl sie im Rahmen der Gewährleistung (bei baulich unveränderten Karten!) selbst der Ansprechpartner sind, sprich Lagerware bei Defekten unmittelbar tauschen müssen und dann der RMA Weg Ihnen obliegt - Mindfactory setzt noch einen oben drauf und verlangt hierfür Geld, siehe Service-Level-Gold.