Filesharing-Urteil: Eltern müssen Kinder im Zweifel "ans Messer liefern"

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Der Schutz der Familie steht auch in meinem Begriff nicht dafür, jedwede Straftat decken und vertuschen zu können.

Nein das sicher nicht aber bei einer Bagatelle wie diese hier ist dieser Schutz mehr als gerechtfertigt. Sobald es um mehr als Geld geht, spielt auch die Moral eine Rolle. Viele scheinen nicht zu verstehen, dass ein Angeklagter nicht gezwungen werden kann den Ermittler oder Kläger zu helfen. Es ist sein Recht zu schweigen. Lügen oder Falschaussage ist nicht erlaubt (Meineid) aber Schweigen ist zurecht ein Recht. Wenn du jemand verklagst musst du die Beweise schon selber liefern (oder die Ermittlungsbehörden), Punkt.
 
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Da hat die Lobby ja gute Arbeit geleistet, wenn sie die Richter etc. fest in der Hand haben. Außerdem ist unser OLG hier in München der letzte Mist. Kenne jemanden der mir sehr nahe steht, da ging eine Sache vor Gericht, illegaler Werbeanruf mit Produktauschwatzung, dass der Anruf illegal war, hat überhaupt nicht interessiert... Richterin hat eine Aussage gemacht und anschließend behauptet, dies nie gesagt zu haben... könne sich nicht mehr erinnern.
 
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Merkst du eigentlich wie dumm diese Aussage ist?

Die "was fehlt" ist da noch weitaus "besser". :ugly:

Wenns bei der Definition solcher Delikte nur drum gehen würde dass "was fehlt" wären alle Dienstleister dieser Welt ziemlich angeschissen.
Wenn du dir dein Auto waschen lässt und dem ders gemacht hat nix zahlst und türmst fehlt dem auch nix - angeschissen isser trotzdem.

Offenbar sind höhere wirtschaftliche Zusammenhänge als "Person A klaut Gegenstand xy von Person B" für manche Personen zu kompliziert. :ka:


Was das Urteil angeht: Ich kanns nachvollziehen.
Dabei will ich keinesfalls irgendwie Rechteinhaber oder irgendwelche Industrien und Machenschaften verteidigen, es geht rein ums Prinzip. Kann ja nicht sein dass Leute auch wenn sie direkt verwandt sind sich vor Strafverfolgung schützen können wenn jeder sagt "ich weiß von nix". Funktioniert bei anderen Delikten auch nicht.
Natürlich muss es einer Person zweifelsfrei nachgewiesen werden was sie böses getan hat, hier halte ich es aber für durchaus legitim zu verlangen, dass eine andere Person den Täter nicht wissentlich decken darf - auch wenns der Vater ist.
 
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Das Urteil stinkt zum Himmel! Jeder in Deutschland ist so lange unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist *PUNKT AUS UND ENDE*. Hier gibt es min. 3 weitere Personen die Filesharing über diesen Anschluß betrieben haben könnten, Familie steht Gesetzlich unter besonderen Schutz sie müssen sich nicht gegenseitig belasten (evtl. können sie es nicht mal weil die Eltern auch nicht alles von ihren Kindern wissen). Der kläger ist in der Beweispflicht den richtigen schuldigen zu benennen. Kann er es nicht hat er eben Pech gehabt. Alles andere ist Bullsh.......
 
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Ich finde das Urteil rechtswidrig und hoffe es geht vors BGH. Traurig was durch Kurroption alles möglich.

Neuerdings kann man wohl sogar das Grundgesetz aushebeln und muss nicht mal den echten Täter bestimmen.

Edit: was kommt als nächstes? Ein Familienangehöriger hat ein Mord begangen und ich weiß davon sag aber nichts, demnach bin ich dann wohl der Mörder.
 
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Wenn es nicht anders funktioniert, dann muss das eben so gehandhabt werden.

Wer shared, kopiert und online stiehlt ist nicht besser als der dieb der der oma auf der strasse die handtasche klaut.

Wenn ein 15 jaehriger illegal laedt, dann gehoert er mindestens mal verpruegelt.
Wenns nicht fruchtet, muessen die eltern die dieses verkommene wesen in die welt gesetzt haben eben dafuer grade stehen.
Ach ja, die Alters-Überheblichkeit. Du kannst alles, weisst alles und machst nie Fehler, Verbrecher an die Wand, vor allem die dummen Kinder, was?
 
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Sollte man meinen ABER ...
1) Heutige Tauschbörsen haben ja nichts mehr mit Torrent, Emule und Co zutun. Du klickst auf einen Link, landest bei einem File-Hoster und nach einer kurzen Wartezeit lädst du dir ein Musikalbum runter. Im Grunde ist der Ablauf genauso wie bei jeder anderer legaler Datei die man bei Chip , Bild und Co runterladen kann.

2) Alter schützt vor Torheit nicht. In meinem Bekanntenkreis gibt es genügend der Generation 40+ bei denen Kinox und Co. ganz normale Seiten im Internet sind. Die Seiten bzw. das Angebot ist online also wird es schon nicht verboten sein.

Das ist wirklich ein Punkt der mich bei Filesharing immer ins Grübeln bringt.
Damals kannte man einen der einen kannte der einen kannte der einen kannte... der einen dann in eine Tauschbörse eingeladen hat, und da wusste man dann auch genau was man tut.
Für einen Laien ist da doch kein Unterschied zwischen den ganzen Seiten.

Wie kann man überhaupt Musik Uploaden, ist doch alles auf Youtube, MyVideo und was weiss ich wo sonst noch.
Auf Kinox und Co muss man sich nichtmal anmelden, da wird einfach auf einen Link geklickt und ab gehts, ist doch fast so wie Youtube.
Wenn auf einer Homepage Musik im Hintergrund läuft kann ich ja nicht wissen ob dafür bezahlt wird.
Wenn etwas frei zugänglich ist ist es für mich doch garnicht ersichtlich.
 
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Zweischneidig wie immer das Schwert. Generell geht es ja nicht um einen Download sondern um das Bereitstellen des Albums. Auf der einen Seite ist es schon zu verstehen das man in la Familia niemanden vor den Galgen zerrt das bedeutet dann aber eben das als Anschlussinhaber eine betreffende Person den Hals automatisch hinhalten muss ( Störerhaftung soweit es passen würde ). Natürlich wollen Gerichte nach besten Wissen den Schuldigen aburteilen wobei die Staatsanwaltschaft da eh meist nicht so zimperlich ist.
Auf der anderen Seite würde man ja auch verlangen das Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt wird als Prozessbeteiligter um sein Recht zu bekommen. Wenn es um eigene persönliche Belange geht würde man sogar der Folter zustimmen nur wenn es um solche Unternehmen geht dann gilt auf einmal die Arschkarte.
Es wird wirklich Zeit das so manches Gesetz den heutigen Gegebenheiten anpasst und diese Einheitlich einführt
 
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Wer shared, kopiert und online stiehlt ist nicht besser als der dieb der der oma auf der strasse die handtasche klaut.

Beim Download von Spielen, Musik oder was weiss ich, sind es nur virtuelle Güter, wo praktisch kein wirklicher Schaden entsteht, weil nichts Materiales genommen wird. (es ist und bleibt trotzdem illegal) Anders bei der Oma, man stiehlt hier Materielles. Die Tasche, den Inhalt und natürlich das worum es eigentlich geht: das Portmonaie.
 
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Beim Download von Spielen, Musik oder was weiss ich, sind es nur virtuelle Güter, wo praktisch kein wirklicher Schaden entsteht, weil nichts Materiales genommen wird. (es ist und bleibt trotzdem illegal) Anders bei der Oma, man stiehlt hier Materielles. Die Tasche, den Inhalt und natürlich das worum es eigentlich geht: das Portmonaie.

Es ist beides Diebstahl, immaterielle Güter hin oder her.

Nein das sicher nicht aber bei einer Bagatelle wie diese hier ist dieser Schutz mehr als gerechtfertigt...

Soso, Straftaten sind also Bagatelle... Interessante Rechtsauffassung und zeigt das fehlende Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung mit illegalem Filesharing. Und bitte jetzt keinen 08/15 Verweis auf Sexualdelikte etc pp, dass wird hinlänglich über das Strafmaß geregelt
 
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Beim Download von Spielen, Musik oder was weiss ich, sind es nur virtuelle Güter, wo praktisch kein wirklicher Schaden entsteht, weil nichts Materiales genommen wird. (es ist und bleibt trotzdem illegal) Anders bei der Oma, man stiehlt hier Materielles. Die Tasche, den Inhalt und natürlich das worum es eigentlich geht: das Portmonaie.

Es geht aber nicht um den Download und auch bei digitalen Gütern entsteht ein Schaden da dem Anbieter die " Lizenzgebühren / entgangene Einnahmen " flöten gehen
 
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Gilted in Deutschland nicht auch die Unschuldsvermutung? D.h. der Kläger muss Beweisen dass Person XY schuldig ist. Weil ich hatte gerade einen Gedanken gang der mich etwas rätseln lässt. Wenn jetzt jemand auf dein W-Lan zugreifft, der keinen zugriff haben sollte, über diesen danach Filme oder Viedeos auf ein Filesharing Konto hochlädt. Dann würde ja der, der den Gehackten-Anschluss hat gebüsst, es sei den er könne den Hacker ausfindig machen und in ans Messer liefern. Heisst der Angeklagte müsste seine Unschuld beweisen können ansonsten wird er als schuldig angesehen....wenn diese Überlegung korrekt ist, würde das Urteil ja eigentlich gegen einen Grundsatzt des Gestzes verstossen. Nichtsdestotrotz es kann mir keiner sagen, dass ein heute 18+ Jährige person nicht weis was sie tut wenn Sie Files von Musik oder Video auf ein Portal hochlädt. Wäre ich die Eltern gewesen hätte ich Ihn/Sie gezwungen dazu gerade zu stehen. Was für eine Lektion für Leben ist denn das wenn die Eltern Ihren Sohn for einen klaren gesätzlichen Sachlage schützen! Wie soll den so jemand lernen was sich Sozial gehört und das man verantwortung übernehmen muss....das ist aber ein ganz anderes Thema.
 
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Es geht aber nicht um den Download und auch bei digitalen Gütern entsteht ein Schaden da dem Anbieter die " Lizenzgebühren / entgangene Einnahmen " flöten gehen

und was ist mit den fällen, die die lizenzen so oder so nicht erworben hätten und das Gut nur verwenden weil sie einen kostenlosen zugang dazu hatten?
damit gehen dem anbieter keine einnahmen verloren, weil man die lizenz auch ohne illegalen zugang nicht bezogen hätte.
das problem ist es solche konsumenten von denen zu unterscheiden, die ansonsten die lizenz doch gekauft hätten.
 
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Es ist beides Diebstahl, immaterielle Güter hin oder her.

Nein ist es nicht.

Deswegen wird das eine auch nach dem Strafgesetzbuch beurteilt (Diebstahl) und das andere nach dem Urheberrechtsgesetz (Download).+

Es geht aber nicht um den Download und auch bei digitalen Gütern entsteht ein Schaden da dem Anbieter die " Lizenzgebühren / entgangene Einnahmen " flöten gehen

Nur das man den Schaden bei digitalen Gütern nur schwer feststellen kann.

Wenn ich von dir 100€ stehle weil ich kein Geld habe, dann hast du einen Schaden von 100€ weil du diese ja nicht mehr hast.

So, welcher Schaden würde jetzt bei dir entstehen wenn ich mir eine CD runterlade weil ich kein Geld habe? Die Höhe des Kaufpreises der CD? Die CD befindet sich noch immer im Besitz von dir und nach dem ich kein Geld habe, hätte ich anders herum diese CD auch nie kaufen können. Wodurch dir auch kein Verlust widerfahren würde.
 
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und was ist mit den fällen, die die lizenzen so oder so nicht erworben hätten und das Gut nur verwenden weil sie einen kostenlosen zugang dazu hatten?

Das ist wie das Argument "wenn der keine Rolex angehabt hätte wär er auch nicht überfallen worden".

Stimmt zwar wahrscheinlich, spielt für die geschehene Tat aber absolut keine Rolle.
 
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Es ist beides Diebstahl, immaterielle Güter hin oder her.

Achso, du merkst also, wenn dir etwas virtuelles genommen wird? Es gibt keinen Unterschied zwischen illegal runtergeladen, oder nicht gekauft. Als Hersteller/Anbieter merkst du das nicht. Natürlich ist und bleibt es illegal, aber du versuchst hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Gehe ich in den Supermarkt und klaue eine Tafel Schokolade, kann der Händler diese nicht mehr verkaufen. Virtuelle Güter kannst du so oft verkaufen wie du willst, dort entsteht kein Schaden. Es bleibt nun einmal bei der Realität, dass ein Hersteller nicht unterschieden kann, ob nun illegaler Download oder nicht gekauft aus Interesse. Da kannst du dich winden wie du willst.

Und komm mir bitte nicht mit der Ausrede, man hätte "Konsumiert". Das ist eine Ausrede um den vorherigen Umstand zu relativieren. Die Film und Musikindustrie haben damals mit angefangen, weil ihnen die Argumente ausgegangen sind.

Es geht aber nicht um den Download und auch bei digitalen Gütern entsteht ein Schaden da dem Anbieter die " Lizenzgebühren / entgangene Einnahmen " flöten gehen

Der Hersteller erwirbt die Lizenz, dass er Musik verkaufen darf. Die Lizenzabgabe gibt er an den Kunden weiter und führt diese dann an den ursprünglichen Hersteller ab.

Das ist wie das Argument "wenn der keine Rolex angehabt hätte wär er auch nicht überfallen worden".

Sinnfreies Totschlagargument.



Zwei Posts unter diesem hier:

Nach dem BGH könnten sie dann noch zum Bundesverfassungsgericht.

Und danach zum EuGH.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Es geht aber nicht um den Download und auch bei digitalen Gütern entsteht ein Schaden da dem Anbieter die " Lizenzgebühren / entgangene Einnahmen " flöten gehen

was ist eigentlich wenn ich etwas Downloade wovon ich die "Lizenz" besitzte? z.b. eine DVD die ich mal gekauft hatte o.ä.? Oder wenn ich etwas streame wozu ich quasi die erlaubnis habe es zu schauen? z.b. einer Netflix Serie während ich ein netflix Abo habe?
Oder Lieder die ich mal gekauft habe aber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr dran komme?
Da kann mir niemand erzählen das damit ein Schaden entstanden ist.

edit: "wo Revision eingelegt werden kann. Ob man diesen teuren Weg mit ungewissen Aussichten geht, ist nicht bekannt."
Wie ist das eigentlich gemeint? Ich dachte in Deutschland ist es egal wie viel Geld man hat um sein Recht zu bekommen?
 
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Allerdings würde ich es auch unterstützen, wenn die Familie einen Spendenaufruf starten würde, sich gescheite Anwälte holt und dann Berufung einlegt.
Revision...

Nach dem BGH könnten sie dann noch zum Bundesverfassungsgericht.
 
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Achso, du merkst also, wenn dir etwas virtuelles genommen wird?

Ja und Nein. Das Thema scheint wirklich zu kompliziert zu sein. :ka:

Stell dir mal vor du kannst gut singen, schauspielern oder was weiß ich was und möchtest damit deinen Lebensunterhalt verdienen.
Dann musst du dir im Voraus überlegen und ausrechnen welches Produkt du herstellen willst und wie oft du es verkaufen musst dass du damit überleben kannst. Beispielsweise nimmste ne CD auf und kannst damit leben wenn die sich 10.000x verkauft weil du an jedem Verkauf 3, 4€ Gewinn machst.

Verkaufst du 10.000 Stück haste Wurst auf deinem Brot.
Verkaufst du 2.000 Stück und 15.000x wirds illegal runtergeladen (ist bewusst mehr als 10.000 insgesamt weil ja auch leute laden dies nie kaufen würden wird immer gesagt) dann haste keine Wurst auf dem Brot.

Ists denn wirklich so schwer zu verstehen, dass ein Wert den eine Person erzeugt auch anders entwendet werden kann als durch wegnehmen eines Gegenstandes oder direkten Einfluss auf die Wertschöpfung?
Natürlich wird dem Künstler nichts geklaut wenn alle illegal saugen - aber er verkauft dadurch weniger seiner Produkte und hat am Ende des Monats weniger aufm Teller (und ja ich weiß die Superstars haben eh genug, es gibt aber auch Leute die davon leben die nicht reich sind, ehrlich!).
 
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Ein Gericht hat letztens gesagt, dass es bei den Tauschbörsen nicht um den Download oder Upload geht, sondern um das alleinige Anbieten. Selbst wenn sie alle Leute "erwischen" und jeder Strafe zahlt, so zählt nur jeder Einzelfall mit theoretischem Schadenswert.


PS: ein Flüchtling kann die CD 100x klauen und er wird bestimmt keine 3000 Euro zahlen ;)
 
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