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Filesharing: Genauigkeit der IP-Adressen-Auskunft von Providern wird infrage gestellt
Falsch. Das Landgericht Köln läßt die Datenermittlung bei Providern ungeprüft anhand der Annahme die IP Zuordnung ist zweifelsfrei zulässig zu, ohne das im Einzelfall zu kontrollieren. Und genau deshalb überschwemmen Abmahnanwälte Deutschland gerade nahe zu, weil sie es, dank unser freundlich Urheberrechtshelfer(die Gerichte), können. Da kann man nicht nur, sondern da muss man sogar "pauschal" Inkompetenz oder böswillige Absicht unterstellen. Man sieht ja anhand der beiden Omi-Urteile gerade das Einzelfallentscheidungen i. d. R. zu gegenteiligen Urteilen führen.
Wer weiss, vielleicht ist da ja auch ein Interessenskonflikt im Spiel. In Berlin gabs und gibt es einen Fall, wo eine Richterin für Mietrecht in zweiter Instanz andauernd Urteile kippt, die in der vorherigen Instanz zu Gunsten der Mieter ausgegangen sind. Nach Recherche hat sich rausgestellt, dass sie Mitglied in einem Immobilienverband ist, welcher die Interessen der Immobilienbesitzer vertritt. Unglaublich, dass das alles rechtlich legal ist.^^ Genau so wie mit der Lobby-Arbeit im Bundestag. Als ob da noch irgend jemand nach seinem "eigenem" Gewissen handeln würde.^^