Abmahnungen für P2P-Streaming machen die Runde: Vorsicht bei Cuevana, Popcorn Time und Co.

AW: Abmahnungen für P2P-Streaming machen die Runde: Vorsicht bei Cuevana, Popcorn Time und Co.

Du weißt auch das Adobe Flash auch das Sharing unterstützt?
Man braucht noch nichtmal Torrent. Adobe Flash hat selbst eine P2P Funktion integriert, welche dein System zum Uploader machen kann (Peer Assisted Network genannt).
Somit kann jeder der Adobe Flash installiert hat beim Streamen gleichzeitig ein Uploader werden.
Im Flash Player wirst du aber gefragt, ob P2P verwendet werden soll. Wenn die Anfrage kommt auf NEIN klicken und es passiert nichts. Sollte aber ein
Programm ohne Erlaubnis und Kenntnis Daten hochladen wird es kompliziert.
 
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Du bist also der Meinung, dass es ausreichend ist, wenn z.B. 1 Million Leute eine DVD, welche im Laden 30 Euro kostet, illegal im Netz herunterladen, davon
1000 Leute erwischt werden und diese dann 30 Euro Strafe zahlen müssen? Die Einnahmen wären dann 1000 * 30 = 30 000 €. Der Schaden etwa der folgende. Ich gehe
nicht davon aus, dass sich all die Leute die DVD auch gekauft hätten, aber gehen wir nur mal von 100 000 aus dann läge der Schaden bei 100 000 * 30 = 3 Millionen Euro.
Ergibt einen immer noch verbleibenden Schaden von 2 970 000 €. Merkst du was?

Aber deine Argumentation gefällt mir. Ich Zukunft fahre ich nur noch schwarz im Bus und wenn ich erwischt werde kaufe ich mir als "Strafe" einfach einen Fahrschein :).

Wenn ich eine DVD runterlade, habe ich bestimmt nicht mehr Schaden verursacht, als die DVD wert ist. Aber es geht hier nicht um den Download, sondern den Upload. Wie vielen Leuten hat man das geschützte Werk zugänglich gemacht? Und da gehen die Abmahner ja immer hin und behaupten, dass man das über mehrere Monate der ganzen Welt zugänglich gemacht hat. Wenn ich aber die Bandbreite begrenze, die beim Upload eh schon geringer ist und somit generell nur einen Bruchteil des Werkes an eine Handvoll Leute hochgeladen habe, dann habe ich keinen großen Schaden verursacht.
Natürlich, die Masse macht es. Aber es müsste doch jeder nur für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.

Nur wer kann das prüfen? Solche Ermittlungssoftware läd das Werk ja auch nicht von deinem Rechner runter, sondern versucht es nur, wenn es möglich ist, auch nur ein Byte davon runterzuladen wirst du abgemahnt. Was genau, wieviel und wie lange zur Verfügung stand, wird technisch nicht ermittelt, man wird aber für das maximal mögliche abgemahnt. Ob die runtergeladenen Daten tatsächlich dem geschützten Werk entsprechen, wird auch nicht geprüft. Der Hash reicht Juristen aus.



mal keine panik jungs! :D
ich hab einen ganzen verkac**en ordner voller filesharing abmahnung -anzeig -unterlassungserklärungs -amtsgericht xy-forderungen.

nur doof wenn die firma waldorf nach der 3ten mahnung noch eine und noch eine und noch eine versendet....is doch klar das ich drüber schmunzel.

hab nie, wirklich nie geantwortet obwohl mehrer tausend euro zur verhandlung stehen würden. ist doch aber klar wenn diese kanzleien nicht annähernd
handeln. teilweise sehen diese "anschreiben + akten und logs" sehr stümperhaft aus. auch die anlagen von amtsgerichten sehen sehr dürftig aus.

lasst die jungs einfach im regen stehen und lacht sie aus und im zweifelsfall glei zum anwalt^^ :)

Ja, das kann gut gehen, muss es aber nicht. Bei den abertausenden Abmahnungen die verschickt werden, wird nicht jeder nachgegangen. Gar nicht reagieren ist aber meistens keine gute Lösung. Offenbar per Zufall gibt es zudem tatsächlich immer wieder mal Prozesse und die gehen in den allermeisten Fällen (oder gingen, vielleicht hat sich da ja was geändert) zu Gunsten der Abmahner aus. Das kann dann teuer werden.

bye
Spinal
 
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Bedeutet das, dass wenn die anbietene Seite keine Werbung platziert man sich nicht strafbar macht?MfG
Hat mit Werbung nichts zu tun. Dateien in gewerblichen Ausmaß zu verteilen bedeutet in dem Fall, dass Du das Zeug an viele hundert und tausend Leute verteilt hast. Im Fall von P2P funktioniert das Konzept halt einfach so und schon hast du dein gewerbliches Ausmaß.
 
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das verbreiten bedingt, das konsumieren von diversen streams z.b. rio 2 ist nicht verboten
aber für was man heute torrent noch braucht frag ich mich sowiso filme gibts doch auch eh bei kinox usw.
und den rest gibts bei bekannten foren
oder auch in .onion
 
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Artikel schrieb:
"Nutzer können sich nicht gegen eine Abmahnung mit dem Argument wehren, sie hätten von dem Down- und Upload des abgemahnten Werkes nichts gewusst. Das deutsche Urheberrechtsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung für Urheberrechtsverletzungen vor"
Verschuldensunabhängig ist nur der Beseitigungs- und Unterlassunganspruch des Rechtsinhabers. Auf Schadensersatz kann man ohne Verschulden nicht (erfolgreich) verklagt werden. (§ 97 UrhG)

Von jemandem, der nicht wusste, dass es sich um P2P handelt, ist also nicht viel zu holen.
 
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Wenn ich eine DVD runterlade, habe ich bestimmt nicht mehr Schaden verursacht, als die DVD wert ist. Aber es geht hier nicht um den Download, sondern den Upload. Wie vielen Leuten hat man das geschützte Werk zugänglich gemacht? Und da gehen die Abmahner ja immer hin und behaupten, dass man das über mehrere Monate der ganzen Welt zugänglich gemacht hat. Wenn ich aber die Bandbreite begrenze, die beim Upload eh schon geringer ist und somit generell nur einen Bruchteil des Werkes an eine Handvoll Leute hochgeladen habe, dann habe ich keinen großen Schaden verursacht.
Natürlich, die Masse macht es. Aber es müsste doch jeder nur für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.

Nur wer kann das prüfen? Solche Ermittlungssoftware läd das Werk ja auch nicht von deinem Rechner runter, sondern versucht es nur, wenn es möglich ist, auch nur ein Byte davon runterzuladen wirst du abgemahnt. Was genau, wieviel und wie lange zur Verfügung stand, wird technisch nicht ermittelt, man wird aber für das maximal mögliche abgemahnt. Ob die runtergeladenen Daten tatsächlich dem geschützten Werk entsprechen, wird auch nicht geprüft. Der Hash reicht Juristen aus.
Den Hauptteil der Kosten stellen ja normalerweise auch nicht die Schadensersatzforderungen, sondern die Anwalts- und Bearbeitungskosten dar. Man kann ja nicht vom Abmahner erwarten, dass er diese selbst trägt, denn diese übersteigen ja in den regulären Fällen deutlich den Schadensersatz. Um eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen sind nun mal bestimmte Schritte erforderlich. Um die IP-Adressen den Inhabern zuweisen zu können musst du nun mal einen Antrag bei Gericht stellen und auch die Vertretung durch einen Anwalt ist meiner Meinung nach absolut vertretbar. Aber ich geb dir natürlich Recht, dass du im Zivilrecht nur für den Schaden, den du selbst verursacht hast, belangt werden kannst.

Auch mit der Bandbreite stimme ich überein. Ich bin auch der Meinung, dass man nur eigene (Upload-Rate in Bps / Bps des Streams) * dem Schaden + Abmahnkosten für einen einzeln geguckten Stream zahlen müsste. Dies technisch aber bereits für den Abmahner nachzuprüfen dürfte aber schwierig sein.
 
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Abzocke ist es aber trotzdem, wenn die Zahlungen bei einem einmaligen Täter schon so exorbitant hoch angesetzt werden.

Hinzu kommt, das die Anwälte und die Rechteinhaber kaum/wenig Interesse daran haben die Quellen abzuschalten, denn so entsteht ein steter Geldfluß. ;)

Allerdings ist die Sache recht einfach: kein streaming, keine Abmahnung...und das sagt dir ein ehemalig Abgemahnter der Waldörfler. ;)

Wer außerhalb von klar erkennbar legalen Inhalten sowas macht, braucht sich nicht wundern.
 
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wer heute noch über torrents lädt is selber schuld...ganz ehrlich
 
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ich verbitte mir solche anschuldigungen...klar hab ich den gelesen, weiß du was P2P einschließt?

ich zitier mal wiki:
"Im Vergleich zum herkömmlichen Herunterladen einer Datei mittels HTTP oder FTP werden bei der BitTorrent-Technik die (ansonsten ungenutzten) Upload-Kapazitäten der Downloader mitgenutzt, auch wenn sie die Datei noch nicht vollständig heruntergeladen haben. Dateien werden also nicht nur von einem Server verteilt, sondern auch von Nutzer zu Nutzer (Peer-to-Peer oder P2P) weitergegeben."

gleich zum anfang des PCGH_Artikels kann man lesen:

"Cuevana verwendet wie auch Popcorn Time und andere ähnliche Angebote zum Verteilen der Daten ein Torrent-Netzwerk."
 
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ich verbitte mir solche anschuldigungen...klar hab ich den gelesen, weiß du was P2P einschließt?

ich zitier mal wiki:
"Im Vergleich zum herkömmlichen Herunterladen einer Datei mittels HTTP oder FTP werden bei der BitTorrent-Technik die (ansonsten ungenutzten) Upload-Kapazitäten der Downloader mitgenutzt, auch wenn sie die Datei noch nicht vollständig heruntergeladen haben. Dateien werden also nicht nur von einem Server verteilt, sondern auch von Nutzer zu Nutzer (Peer-to-Peer oder P2P) weitergegeben."

gleich zum anfang des PCGH_Artikels kann man lesen:

"Cuevana verwendet wie auch Popcorn Time und andere ähnliche Angebote zum Verteilen der Daten ein Torrent-Netzwerk."

Und mit Deiner allgemeinen Aussage "wer heute noch über torrents lädt is selber schuld...ganz ehrlich" hast Du Nutzer dieses Dienstes gemeint, weil denen ja klar sein müsste, dass der Dienst (versteckt) auf P2P basiert?
 
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was ich auch nicht nachvollziehen kann ist wieso PCGH hardware in ihren forenregeln reinschreibt (ich zitiere):

"Beiträge, welche die Durchführung folgender Handlungen ermöglichen oder erleichtern, welche einen Verstoß gegen das Urheberrecht zur Folge haben, sind untersagt:...Streaming-Angebote (kino.to etc.) soweit die öffentlich zugänglich gemachten Werke offensichtlich rechtswidrig verbreitet oder zugänglich gemacht werden (stets der Fall bei aktuellen Kinofilmen)."

Das ganz große ABER ;) kommt jetzt

gleichzeitig hier aber Artikel veröffentlicht werden die ihre Leser meiner Meinung nach wenigstens zwischen den Zeilen davor warnen, solche Seiten zu benutzen. Das passiert nicht etwa weil sie eventuell gegen die Forenregeln verstoßen, sondern damit die User in Zukunft zu anderweitigen Internetanbietern mit aktuellen Streams wechseln.


Den Artikel finde ich btw sehr gut weil solche Abmahnungswellen rechtlich auch nicht ganz koscher sind, jedoch unterstelle ich den Redakteuren eine leichte Doppelmoral in Bezug zu den selbst aufgesetzten Forenregeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Und mit Deiner allgemeinen Aussage "wer heute noch über torrents lädt is selber schuld...ganz ehrlich" hast Du Nutzer dieses Dienstes gemeint, weil denen ja klar sein müsste, dass der Dienst (versteckt) auf P2P basiert?

klar...wenn ich mich in einer rechtlichen Grauzone bewege informiere ich mich über jene Streamingseiten um auf der sicheren Seite zu sein...ich habe diese Seiten nie benutzt und ich kann gerade zugegebenermaßen schlecht einschätzen inwiefern sie nun wirklich "versteckt" sind bzw. wie schwierig es gewesen wäre herauszufinden welche Mittel diese Seiten einsetzen.
 
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Wenn ich eine DVD runterlade, habe ich bestimmt nicht mehr Schaden verursacht, als die DVD wert ist. Aber es geht hier nicht um den Download, sondern den Upload. Wie vielen Leuten hat man das geschützte Werk zugänglich gemacht? Und da gehen die Abmahner ja immer hin und behaupten, dass man das über mehrere Monate der ganzen Welt zugänglich gemacht hat. Wenn ich aber die Bandbreite begrenze, die beim Upload eh schon geringer ist und somit generell nur einen Bruchteil des Werkes an eine Handvoll Leute hochgeladen habe, dann habe ich keinen großen Schaden verursacht.
Natürlich, die Masse macht es. Aber es müsste doch jeder nur für den von ihm verursachten Schaden aufkommen.

Nur wer kann das prüfen? Solche Ermittlungssoftware läd das Werk ja auch nicht von deinem Rechner runter, sondern versucht es nur, wenn es möglich ist, auch nur ein Byte davon runterzuladen wirst du abgemahnt. Was genau, wieviel und wie lange zur Verfügung stand, wird technisch nicht ermittelt, man wird aber für das maximal mögliche abgemahnt. Ob die runtergeladenen Daten tatsächlich dem geschützten Werk entsprechen, wird auch nicht geprüft. Der Hash reicht Juristen aus.

Ja, das kann gut gehen, muss es aber nicht. Bei den abertausenden Abmahnungen die verschickt werden, wird nicht jeder nachgegangen. Gar nicht reagieren ist aber meistens keine gute Lösung. Offenbar per Zufall gibt es zudem tatsächlich immer wieder mal Prozesse und die gehen in den allermeisten Fällen (oder gingen, vielleicht hat sich da ja was geändert) zu Gunsten der Abmahner aus. Das kann dann teuer werden.

bye
Spinal

Die Datei wird komplett über das Netzwerk runtergeladen (nicht von nur einem sondern von vielen Nutzern) und geschaut was das genau für eine Datei ist. Das ist notwendig um vor dem Amtsgericht über die IP die Nutzerdaten zu erhalten. Der Anwalt muss da nachweisen das dort wirklich was über das Internet verteilt wurde was urheberrechtlich geschützt ist. Das auch nur ein Byte ausreicht ist auch richtig, da dieses Byte bereits Teil des urheberrechtlich geschützten Materials ist und somit den Tatbestand erfüllt. Wie viel verteilt wurde ist nur relevant für die Höhe des Strafmaßes aber eine Strafe wird es trotzdem geben.

Das Problem ist das einem immer unterstellt wird das man das im gewerblichen Ausmaß macht was man zwar nicht direkt beweisen kann aber P2P Netzwerke funktionieren halt so und die können halt gucken wie viele gerade die Datei am runterladen waren und durch die Funktionsweise des Netzwerks hat man automatisch allen die Datei angeboten. Ob die dann von einem was runtergeladen haben spielt dann wieder keine Rolle, da das anbieten schon ausreicht.

Was die Prozesse angeht hat sich viel geändert. Damals als die Masche noch neu war wurde immer in Gunst des Abmahnenden entschieden. Seit aber bekannt ist das die Kanzleien die Daten von Firmen die sich auf sowas spezialisiert haben kaufen und tausende Abmahnungen im Monat verschicken verlangt das Gericht jetzt aussagekräftige Gutachten, die die Kanzlei erstmal selbst bezahlen müsste. Bei einem Gutachten kam dann mal raus, dass die Ermittlung der IP Adresse nicht zu 100% zutreffend ist wodurch man mehr als nur nen Protokoll braucht wo steht wann man von welcher IP was runtergeladen hat sondern am besten direkt den Rechner sicherstellen müsste um handfeste Beweise zu haben. Bei dem Prozess hatte die Kanzlei dann verloren und musste die kompletten Kosten tragen. In anderen Fällen haben die zwar gewonnen aber das Gericht hat da dann entschieden, dass nur ein geringer Schaden entstanden ist und hat die Strafe auf 150€ begrenzt und die weiteren Kosten (für Gericht und die eigenen Kosten) musste die Kanzlei als Verursacher tragen.

Mittlerweile ist es echt das beste einfach zu warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt oder aber die Pfänder vor der Tür stehen. Wenn einer Pfänden will einfach die Polizei rufen, denn die dürfen nur Pfänden, wenn das Gericht das anordnet und dafür muss man erstmal verurteilt werden und davor muss das Gericht einen erstmal informieren das Anzeige gegen einen erhoben wurde. Erst wenn das Gericht ins Spiel kommt zum Anwalt gehen und den nen Brief aufsetzen lassen wo man sagt das man das nicht war und auf die Prozesse aus der Vergangenheit hinweisen wo vor Gericht zu Gunsten des Angeklagten entschieden wurde (Freispruch oder geringe Geldstrafe).

Das aller Beste ist aber gar nicht Sachen runter zu laden. Es gibt doch mittlerweile alles irgendwie legal durch Videoportale. Kann man sich die Kosten für so Videoportale nicht leisten, dann hat man halt Pech und ist kein Grund sich das dann auf andere Weise zu besorgen.
 
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Als mündiger Internet-User und hier: Stream-Gucker sollte man sich über den "Zugangsweg" und damit eventuelle rechtliche Konsequenzen informieren. Wenn ich mich dazu entschließen würde, Streams anzuschauen, dann würde ich zuerst mal nach dem Anbieter und nach der Technik schauen.

Und sobald da P2P/Torrent auftaucht und dann nochmals die rechtlichen Konsequenzen googlen würde und mir Schlagworte wie "Abmahnung/Torrent unsicher bla bla" mich erschlagen würden, dann würde ich diesen "Service" auch nicht nutzen.

Somit sage ich auch: Wer Torrents nutzt und damit !illegale! Sachen betreibt - und dann erwischt wird - ist selber Schuld.

Ist doch echt Kiddie-Wissen, dass wenn ich aktuelle Kinofilme zuhause am Rechner schaue ich auch dafür belangt werden kann.

Gaaanz einfach. Und nachher bitte nicht rumheulen und ggf. Mama und Papa oder der Freundin oder Ehefrau unter Tränen Reue schwören.

Tante Edit sagt: Raubmordkopierer sind blöd.
 
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@ober mir

wenn mir jeglicher zugang zu filmen oder spielen verwehrt wird,
würde ich das original trotzdem nicht kaufen.

UND DAS trifft auch auf sehr viele andere nutzer zu,
das vergesst ihr bei eurer kopiertotschlagmörder argumentation aber gewollt,
ansonsten würde es nicht so rosarot rossig durch eure brille aussehen


abgesehen davon gibts bei dem "secondhand" laden auch vorteile:
1. Gute sync bei deutschen filmen, die man teilweise vom "kauf" nicht erwarten kann
2. Echtes 1080p und nicht wie teilweise auf der verpackungsrückseite im kleingedruckten 720p steht,
was man ohne luppe fast nicht lesen kann
3. Spiele, die community fixt teilweise einen grossteil der bugs vor dem upload,
bei dem grossteil der publisher geht das spiel als alpha auf den markt z.b. bf4 retail inkl. premium 90euro
oder bugs werden nur mit DLC´s behoben
4. anti cheat/hackserver z.b. bei BF3, was die entwickler bis heute nicht auf die reihe bekommen,
aber ein privater der den server selbst finanziert bekommt das dann doch auf die reihe

und das zeigt wiederum, das sich 99% der medien/publisher/entwickler einen scheiss um den kunden scherrt,
sondern gewinnmaximierung im vordergrund steht

Ich als kunde habe jetzt 2 wege:
1) ich kauf bei der firma ein und lass mich von vorne bis hinten verarschen
oder
2) ich lad mir das spiel, und drück freiwillig 5 euro für den cracker/uploader und z.b. bei online games,
den server inhabern ab. und hab einen sehr guten service

also service 5-10euro(freiwillig) ODER von vorne bis hinten verarscht z.b. 50euro

ich steh mehr auf service/qualität als auf verarscht zu werden
 
Zuletzt bearbeitet:
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Der Urheberrechtsverstoß auf Nutzerseite findet aber nunmal in Deutschland statt. Damit ist es Recht und Pflicht (!) der Justiz zumindest hier tätig zu werden, Störer zu finden und entsprechend Abzumahnen.

Schmoratzende Abmahnanwälte als Teil der Justiz, also dem staatlichen Organ zu Rechtspflege, zuzuordnen, na ich weiß nicht. Das Eine hat mit dem Anderen hoffentlich nicht allzu viel zu tun.
An sonnsten nicht mal der Tot ist um sonnst ... zahlen wir also immer fleißig, egal für welchen Sch***!
 
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Den Hauptteil der Kosten stellen ja normalerweise auch nicht die Schadensersatzforderungen, sondern die Anwalts- und Bearbeitungskosten dar. Man kann ja nicht vom Abmahner erwarten, dass er diese selbst trägt, denn diese übersteigen ja in den regulären Fällen deutlich den Schadensersatz. Um eine Urheberrechtsverletzung nachzuweisen sind nun mal bestimmte Schritte erforderlich. Um die IP-Adressen den Inhabern zuweisen zu können musst du nun mal einen Antrag bei Gericht stellen und auch die Vertretung durch einen Anwalt ist meiner Meinung nach absolut vertretbar. Aber ich geb dir natürlich Recht, dass du im Zivilrecht nur für den Schaden, den du selbst verursacht hast, belangt werden kannst.

Das ist richtig, aber bei fast automatisiert erstellten Massenabmahnungen sind die Kosten zu hoch angesetzt. Aber ich denke, das ist ein allgemeines Problem von Anwälten. Kleines Beispiel, jeder der schon mal eine Erstberatung bezahlen musste wird das wissen. Bei einer Erstberatung darf der Anwalt eine bestimmte Pauschale verlangen, egal ob das Gespräch 20 Mintuen oder 3 Stunden gedauert hat. Und es wird IMMER das maximal mögliche ausgeschöpft. Dort sind pauschalen für Briefmarken und anderes verwendetes Material enthalten, welches häufig gar nciht benötigt wird.
Auch mit der Bandbreite stimme ich überein. Ich bin auch der Meinung, dass man nur eigene (Upload-Rate in Bps / Bps des Streams) * dem Schaden + Abmahnkosten für einen einzeln geguckten Stream zahlen müsste. Dies technisch aber bereits für den Abmahner nachzuprüfen dürfte aber schwierig sein.

Technisch schwierig, aber das pauschal von einem maximalen, teils technisch unmöglich zu verursachenden Schaden ausgegangen wird, kann nicht die lösung sein. Im Zweifel für den Angeklagten.

Die Datei wird komplett über das Netzwerk runtergeladen (nicht von nur einem sondern von vielen Nutzern) und geschaut was das genau für eine Datei ist. Das ist notwendig um vor dem Amtsgericht über die IP die Nutzerdaten zu erhalten. Der Anwalt muss da nachweisen das dort wirklich was über das Internet verteilt wurde was urheberrechtlich geschützt ist. Das auch nur ein Byte ausreicht ist auch richtig, da dieses Byte bereits Teil des urheberrechtlich geschützten Materials ist und somit den Tatbestand erfüllt. Wie viel verteilt wurde ist nur relevant für die Höhe des Strafmaßes aber eine Strafe wird es trotzdem geben.

Von der Ermittlungssoftware wird nur geprüft, ob die Möglichkeit besteht, diese Datei runterzuladen. Anhand des Hashwerts wird davon ausgegangen, dass es sich um das geschützte Material handelt und die Abmahnung ist schon fast auf dem Weg.
Jetzt ist es natürlich richtig, dass auch Teile des Werkes geschützt sind. Aber was ist, wenn man nur die "Stille" bevor zb. ein Lied anfängt, geteilt hat. Gehört das zu dem Werk? Darüber ließe sich sicher streiten und es ist Haarspalterei. Ich kann verstehen dass es eine Strafe gibt. Aber Strafmaß ist da ein entscheidener Punkt.

Das Problem ist das einem immer unterstellt wird das man das im gewerblichen Ausmaß macht was man zwar nicht direkt beweisen kann aber P2P Netzwerke funktionieren halt so und die können halt gucken wie viele gerade die Datei am runterladen waren und durch die Funktionsweise des Netzwerks hat man automatisch allen die Datei angeboten. Ob die dann von einem was runtergeladen haben spielt dann wieder keine Rolle, da das anbieten schon ausreicht.

Was die Prozesse angeht hat sich viel geändert. Damals als die Masche noch neu war wurde immer in Gunst des Abmahnenden entschieden. Seit aber bekannt ist das die Kanzleien die Daten von Firmen die sich auf sowas spezialisiert haben kaufen und tausende Abmahnungen im Monat verschicken verlangt das Gericht jetzt aussagekräftige Gutachten, die die Kanzlei erstmal selbst bezahlen müsste. Bei einem Gutachten kam dann mal raus, dass die Ermittlung der IP Adresse nicht zu 100% zutreffend ist wodurch man mehr als nur nen Protokoll braucht wo steht wann man von welcher IP was runtergeladen hat sondern am besten direkt den Rechner sicherstellen müsste um handfeste Beweise zu haben. Bei dem Prozess hatte die Kanzlei dann verloren und musste die kompletten Kosten tragen. In anderen Fällen haben die zwar gewonnen aber das Gericht hat da dann entschieden, dass nur ein geringer Schaden entstanden ist und hat die Strafe auf 150€ begrenzt und die weiteren Kosten (für Gericht und die eigenen Kosten) musste die Kanzlei als Verursacher tragen.

Mittlerweile ist es echt das beste einfach zu warten bis ein Schreiben vom Gericht kommt oder aber die Pfänder vor der Tür stehen. Wenn einer Pfänden will einfach die Polizei rufen, denn die dürfen nur Pfänden, wenn das Gericht das anordnet und dafür muss man erstmal verurteilt werden und davor muss das Gericht einen erstmal informieren das Anzeige gegen einen erhoben wurde. Erst wenn das Gericht ins Spiel kommt zum Anwalt gehen und den nen Brief aufsetzen lassen wo man sagt das man das nicht war und auf die Prozesse aus der Vergangenheit hinweisen wo vor Gericht zu Gunsten des Angeklagten entschieden wurde (Freispruch oder geringe Geldstrafe).

Das aller Beste ist aber gar nicht Sachen runter zu laden. Es gibt doch mittlerweile alles irgendwie legal durch Videoportale. Kann man sich die Kosten für so Videoportale nicht leisten, dann hat man halt Pech und ist kein Grund sich das dann auf andere Weise zu besorgen.

Danke für die infos :)

Schmoratzende Abmahnanwälte als Teil der Justiz, also dem staatlichen Organ zu Rechtspflege, zuzuordnen, na ich weiß nicht. Das Eine hat mit dem Anderen hoffentlich nicht allzu viel zu tun.
An sonnsten nicht mal der Tot ist um sonnst ... zahlen wir also immer fleißig, egal für welchen Sch***!

Das Beispiel vom Landgericht Köln mit der Erlaubnis, die IP Adressen für die Abmahnungen der Redtube Nutzer rauszugeben zeigt, dass auch der Staat versagen kann.

@ober mir

wenn mir jeglicher zugang zu filmen oder spielen verwehrt wird,
würde ich das original trotzdem nicht kaufen.

bla bla

Man kann sich seine illegalen Handlungen wirklich schönreden. Ziemlich miese Einstellung zu dem Thema. :daumen2:
Aber vielleicht willst du auch nur provozieren?


bye
Spinal
 
AW: Abmahnungen für P2P-Streaming machen die Runde: Vorsicht bei Cuevana, Popcorn Time und Co.

Eine Strafe soll ja auch immer eine gewisse abschreckende Wirkung haben. Es bringt ja nichts die Leute dann ein paar Euro zahlen zu lassen. Wir sprechen hier ja nicht von einmaligen Tätern, sondern von Leuten, die einmal erwischt worden sind. Man darf den entstanden Schaden nicht unterschätzen.

Das ist auch richtig so ,aber sind tausende Euro Strafe wirklich notwendig?
Es kommt immer auf die Person an die die Tat begangen hat.
Der eine lacht über 2000 Euro Strafe andere dagegen werden so in Schulden gestürzt aus denen sie nurnoch schwer herauskommen.
Ich finde solch eine Strafe muss immer am Einkommen des jeweiligen "Täters" festgelegt werden es kann nicht einfach pauschal eine so übertriebene Summe veranschlagt werden.
 
AW: Abmahnungen für P2P-Streaming machen die Runde: Vorsicht bei Cuevana, Popcorn Time und Co.

Man kann sich seine illegalen Handlungen wirklich schönreden. Ziemlich miese Einstellung zu dem Thema. :daumen2:
Aber vielleicht willst du auch nur provozieren?

spiele die gut gemacht sind und wo man erkennt da ist viel arbeit oder bei indie games leidenschaft mit drin kauf ich :P
 
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