Filesharing: Uploaded.net soll Schadensersatz an GEMA zahlen

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Am Landgericht München hat die GEMA gegen den Sharehoster Uloaded.net gewonnen. Die Richter sehen es sogar als gerechtfertigt an, dass Uploaded.net Schadensersatz zahlen muss - ein Novum. Nun aber wird es kompliziert, weil darüber gestritten, ob die Klage nicht in der Schweiz hätte erfolgen müssen. Das Eintreiben des Schadensersatzes könnte jedenfalls problematisch werden.

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Dumm nur dass für eine Firma mit Sitz in der Schweiz das deutsche Recht absolut kein Belang hat sofern sie dort nicht auch ein Sitz haben. Auf die deutschen Nutzer kann die Gema los gehen, die müssen schauen dass sie deutsches Recht einhalten. Aber diese Firma muss nur Schweizer Recht erfüllen. Und wenn sie Geld wollen, müssen sie also eine Betreibung in der Schweiz einleiten und dann schaut sich ein Schweizer Richter an inwiefern Schweizer Recht gebrochen wurde. Nur wenn das der Fall ist, kann die Gema Geld erwarten.
 
Dumm nur dass für eine Firma mit Sitz in der Schweiz das deutsche Recht absolut kein Belang hat sofern sie dort nicht auch ein Sitz haben. Auf die deutschen Nutzer kann die Gema los gehen, die müssen schauen dass sie deutsches Recht einhalten. Aber diese Firma muss nur Schweizer Recht erfüllen. Und wenn sie Geld wollen, müssen sie also eine Betreibung in der Schweiz einleiten und dann schaut sich ein Schweizer Richter an inwiefern Schweizer Recht gebrochen wurde. Nur wenn das der Fall ist, kann die Gema Geld erwarten.

Bitte nicht so einen Schund verbreiten.

Die Schweiz ist nicht die Jungferninseln, Panama oder sonst ein Staat außerhalb des Einflusses rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit. Wenn eine schweizer Firma Rechte Dritter in Deutschland verletzt hat das sehr wohl Belang, wird verfolgt und auch, wie hier, entsprechend abgeurteilt. Die Vollstreckung geschieht im Zuge eines internationalen bzw. bilatteralen Rechtshilfeverfahrens, sollte das tatsächlich von nöten sein.
 
Ja nur dass hier in Sachen Urheberrecht weniger scharf geurteilt wird als in Deutschland. Und in Deutschland ist München bekannt sehr pro Rechteinhaber Urteile zu fällen, weshalb man ja genau dieses Gericht gewählt hat. Korrekterweise hätte man direkt Gerichtsstand der beklagten Firma die Klage eingereicht.

Schlussendlich geht es mir darum, dass eine Firma mit Sitz in der Schweiz, das schweizerische Gesetzbuch relevant ist und nicht das deutsche. Anders sieht es aus wenn sie auch ein Sitz in Deutschland hat.
 
Die GEMA, die wieder händeringend die Hände aufhält - wer hätte das gedacht! Jetzt können sie schließlich YouTube nicht mehr richtig nerven, jetzt sind die Filehoster dran. Solange es die Gemavermutung gibt, ist und bleibt das ein parasitärer Verein, der sich an Werken anderer bereichert.
 
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Ja nur dass hier in Sachen Urheberrecht weniger scharf geurteilt wird als in Deutschland. Und in Deutschland ist München bekannt sehr pro Rechteinhaber Urteile zu fällen, weshalb man ja genau dieses Gericht gewählt hat. Korrekterweise hätte man direkt Gerichtsstand der beklagten Firma die Klage eingereicht.

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Habe von den Bayern auch nix anderes erwartet, :wall::wall::wall: hauptsache Ulli wird wieder Präsident...... :devil:
 
wenn man bedenkt das die größeren auszahlung in der regel an oldies und volksmusikanten (ala heino oder dingolfinger domspatzen) geht frag ich mich was die sich denken. wer sowas hört ist überwiegend im altersheim oder generell sehr selten, und die die das hören kaufen sich die cd um sie auf den schallplattenspieler zu legen. ich kann mir nicht vorstellen das rihanna, eninem oder gar sido/bushido nennenswert von der gema profitieren. vorallem dürften die einnahmen nach abzug der kosten (klagen bzw anwälte, erpressung und laufenden ermittler) eh nur noch ein bruchteil sein. diese urheberrechtsstutzer sind doch eher eine belastung des systems als ihr sheriff. one-click hoster zu verklagen, haha, das ist als wenn ich die post dafür verklage das es dumme kriminelle gibt die ihre betäubungsmittelsubstanzen per brief versenden (wenn da einer klagt gilt vermutlich die unschuldsvermutung), die industrie ist krank, der kunde ist ein unerwünschtes mittel zum zweck.
 
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Die Schweiz ist nicht die Jungferninseln, Panama oder sonst ein Staat außerhalb des Einflusses rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit. Wenn eine schweizer Firma Rechte Dritter in Deutschland verletzt hat das sehr wohl Belang, wird verfolgt und auch, wie hier, entsprechend abgeurteilt. Die Vollstreckung geschieht im Zuge eines internationalen bzw. bilatteralen Rechtshilfeverfahrens, sollte das tatsächlich von nöten sein.

Das Urteil wird eh abgeschmettert, wenn es durch alle Instanzen geht und beim obersten Gerichtshof landet. Die Gema will hier nur mal ein Schuss ins blaue wagen.
Viel spass beim eintreiben der Vollstreckung;)
 
Wie gesagt sie können das mittels Rechtshilfegesuch schon in der Schweiz eine Betreibung einreichen, aber dann befasst sich immer noch ein Schweizer Richter nach Schweizer Recht damit. Sie werfen ja vor nicht gar nicht reagiert zu haben, sondern nicht schnell genug. Während es meines Wissens da in Deutschland schon ein Präzedenzfall gibt, vermute ich, ist das eben in der Schweiz nicht der Fall. Daher könnte es sein, dass der Schweizer Richter zu einem anderen Schluss kommt als der Deutscher und die Klage abweist.
 
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