Wenn man weiß, dass diese Firmen alle zusammenarbeiten, oder einen gemeinsamen Besitzer bzw. Anteilseigner haben, und zudem eine äußerst fragwürdige Software eingesetzt wird, die nicht einmal 100%ig korrekt arbeiten kann und Fehler vorprogrammiert sind, ist es kaum verwunderlich, dass solche Anklagen und Urteile zustande kommen.
Es gibt Beweise, dass ein Softwareproduzent, eine Abmahnkanzlei udn ein Inkassounternehmen zusammengehören, udn dass das "Zertifikakat" für diese Software auf im Besten Fall wohlwollend ausgestellt worden ist, also ohne ernsthafte Prüfung von fähigen Fachkräften, die nicht damit in Zusammenhang stehen.
Man kann es also mit einem Mafia-System vergleichen.
Nicht umsonst fahren die Anwälte dicke Autos, ohne dafür ernsthaft arbeiten zu müssen.
Solche Dinge muss man einfach aussitzen, also nicht unternehmen, dann kommt es in 99,%% der Fälle auch zu keiner weiteren Verfolgung und Klage.
Diese Firmen arbeiten nämlich mit einem Kateikastensystem.
Je nach "Typ" wird man einsortiert, und danach bekommt man ggf. Folgeschreiben.
Sobald man sich irgendwie mit denen in Verbindung setzt, gehen die Mühlen los udn man komtm ggf. ins Interesse der Nachverfolgung.
In diesem Fall kann ich sagen, ohne es gelesen zu haben, dass die Oma versucht hat sich zu wehren, da hilft selbst der beste Anwalt nicht.
Es gibt Gerichte, die in jedem Fall dem Kläger Recht geben, da werden Listen geführt.
Man könnte fast meinen, die Richter sind auch mit involviert.
Hier hat also die Oma gesagt, sie könne es nich tgeweswen sein, aber theoretisch andere, die Zugang zu WLAN erlangt haben könnten.
Das Wort "könnten" reicht in diesem Fall also dem Richter aus.
Wäre es ein fähiger Richter gewesen, der Ahnung von IT hat, hätte er auf eine Nachforschung bestanden.
Dann wäre herausgekommen, dass der Kläger in der Grauzone herumstochert udn nur Geld machen will.
Die Software ist so schlecht, die muss selber die Software als Download zur Verfügung stellen, was per se schon so eine Sache ist, weil die ja gar nicht das Recht dazu haben, weild as Warner machen udn beauftragen müsste.
Diese Firmen gehen sogar soweit und treten mit diesen "Verstößen" an die Firmen heran und machen dann einen Auftrag daraus.
Studenten versuchen mit der fehlerhaften Software irgendwelche armen Fische aus dem Topf zu angeln.
Die Software ist aber so gestrickt, dass User in Queue gesezt werden, also eine Warteliste.
Dann wird rundherum ständig angepingt und geschaut, wer wann was nun herunterladen kann und darf.
Alleine dadurch komtm es schon zu Fehlern, weil sich die IP-Adressen unter Umständen ändern können und auch werden.
Die Router haben oft einen 24-Stunden-Reset aktiviert, oder man drückt selber auch mal den Schalter, weil sich wieder was aufgehängt hat oder langsam geworden ist.
In so einem Fall werden also die Anfragen dieser Software falsch umgeleitet udn es kann Leute treffen, die damit gar nichts am Hut haben, dummerweise aber vor 3 Sekunden die IP zugewiesen bekommen haben.
Schön sind auch die Abmahnbriefe, wo der Abmahner nicht einmal sagen kann, wann und was man überhaupt heruntergeladen haben soll.
Solche Briefe habe ich auch schon zu Gesicht bekommen, wo ich herzhaft lachen musste.
Wenn also nicht sekundengenau der absolut exakte Zeitpunkt (von-bis!) mit vollständigem Beleg des/der Download(s) genannt werden kann, hat der Anwalt nichts in der Hand, weil es ja nur eine willkürliche Verdachtserklärung ist.
Hier möchte ich auch noch einmal davor warnen, in so einem Fall anzurufen, oder auch nur schriftlich wie auch imemr mit denen Kontakt aufzunehmen, auch wenn man nur wissen will, was man denn wann denn nun wirklich getan haben soll.
Niemals nie!!! Keine Infos zu irgendwas geben!!! Danach its man Karteifach 1 oder 2!!!
Fach 1 ist eine mögliche Strafverfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Sieg vor Gericht (deren wohlwollendes Gericht, nicht deines vor Ort, was neutral wäre!), denn damit kann man Angst schüren (mehr Leute zahlen lieber einfach!),
Fach 2 sind die Fälle, wo man vermutlich auf jeden Fall Geld abzocken kann.
Fach 3 sind die, die sich noch in dem Prozess der mehrmaligen Anschreiben udn Inkassodrohungen sind und steigenden Abmahngebühren.
Fach 4 sind die, die auch nach mehreren Anschreiben absolut unerreichbar sind.
Die aus Fach 3 kommen irgendwann in Fach 4, danach gehts aus Platzgründen in den Reißwolf.
In letztem Fall lohnt es sich für die Kanzlei einfach nicht, da weiter hinterher zu gehen, da die ja nicht zahlen wollen udn dann auch wohl nicht werden.
Eine Anklage ist übrigens ohne freiwillige Infos vom Angeklagten wie gesagt überhaupt nicht möglich.
Warum sollten die auch eine Klage einreichen, die ie verlieren könnten udn auch werden?
Die machen nur wenige 100% klare Fälle, wie gesagt als Marketing für ihr System.
Schließlich müssen die dann ja selber arbeiten, für den Rest haben die ja billige Arbeitskräfte, die das wirkliche Geld quasi für lau reinbringen.
Es geht also nur um die freiwillige Zahlung aus Angst. Schnelles Geld. Nicht mehr und nicht weniger!
Übrigens will ich euch an dieser Stelle ausdrücklich davor warnen, euch selber in diese Grauzone zu begeben.
Nahezu jedes Downloadportal müsste seit über 10 Jahren abgehört werden.
Kauft euch die Spiele billig in Sales bei -75%, wenn irh euch nichts leisten könnt.
Ich gebe nie mehr als 20 Euro für ein Spiel aus, damit kommt man doch sehr gut klar.
Bei Filmen ist es ähnlich, absolute Blockbuster, die man imemr wieder schauen kann, gibt es auch nach einiger Zeit sehr günstig im Angebot auf Bluray, oder holt euch halt ein Abo bei einem Streamingdienst.
Eines reicht aus, wenn man sich da totgesehen hat, kann man den nächsten Dienstleister durchschauen.
So komtm man günstig und völlig legal über die Runden, auch bei wenig Verdienst.
Oder will man die Arbeitsplätze der Leute gefährden, die einem diese Dinge herstellen?
Man schadet sich damit doch nur selbst.