Filesharing: 70-jährige ohne PC muss Schadensersatz leisten

Wenn man aber keine Datei hochlädt, kann aber auch kein tausendfacher Schaden entstehen.

Das interessiert die Kläger und den gängigen Usus der diesbezüglichen Rechtsprechung nicht. Die Schadensumme wird aufgrund der *Annahme* berechnet, dass die (selbst wenn nur theoretisch) bereitgestellte Datei auch von so und so vielen Leuten heruntergeladen wurde. Die Rechteinhaber müssen weder die dazu erforderliche Transfermenge noch die erforderliche Zahl verbundener Nutzer nachweisen.

Deshalb sind OCHs deutlich sicherer und ersetzen damit P2P.

Allerdings auch nur so lange, wie beim OCH keine Razzia stattfindet und ermittelt wird, an welche besonders fleißigen Uploader welcher Inhalte die Prämien ausgezahlt wurden und ggf. auch, so lange dort nicht geloggt wurde, wer so viel heruntergeladen hat, dass sich auch dort die Klage lohnt. Schließlich muss man für Premium-Accounts zahlen, hinterlässt als sogar *mehr* als nur eine digitale Datenspur, der Ermittler folgen können.

Aber ja, OCHs haben P2P beim illegalen Filesharing abgelöst. Das war doch exakt eines meiner Argumente, warum es nicht sinnvoll wäre, ausgerechnet P2P zu blockieren, selbst wenn das technisch überhaupt möglich wäre. :)
 
Weil P2P halt vor allem in Netzen von unbedarften Nutzern für unberechtigte Abmahnungen sorgt.

Wer für Accounts noch Geld zahlt, dem ist auch nicht zu helfen. Da ist es aber auch extrem unwahrscheinlich, dass es den Falschen trifft.
 
Legal Illegal Scheissegal -->>> VPN ist meiner meinung inzwischen Pflicht sobald man seinen Anschluss teilt.
 
FInde ich nicht gut, was Warner da macht. Kennt irgendjemand ein paar aktuelle Titel von denen, die man hochladen könnte, um es den Spinnern heimzuzahlen?
 
Wie soll das gehen?
Den müssten dann alle, die den geteilten Anschluss nutzen installieren.

Dazu ist VPN meistens lahm.

In den meisten Routern kann man eine VPN Verbindung hinterlegen, die dann für alle Verbindungen genutzt wird. Aber das es dadurch langsamer wird, und vor allem auch die Latenzen steigen, ist leider wahr.
 
Weil P2P halt vor allem in Netzen von unbedarften Nutzern für unberechtigte Abmahnungen sorgt.

Das sehe ich nicht so. Egal, auf welchem Wege (auch vermeintlich) illegales Filesharing stattfindet, die Kläger werden sich immer zuerst an die Anschlussinhaber halten.

Wer für Accounts noch Geld zahlt, dem ist auch nicht zu helfen. Da ist es aber auch extrem unwahrscheinlich, dass es den Falschen trifft.

Unbedarftheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jemand ist vielleicht so unbedarft nicht zu wissen, dass er auch hochlädt, während er herunterlädt, aber das ändert ja nichts am Entschluss, etwas illegal herunterzuladen - rein rechtlich gesehen, ohne moralische Wertung, wie schlimm oder nicht schlimm das nun sei.

Und, wie nun schon mehrfach gesagt, das ist alles total akademisch, da es weder technisch möglich noch infrastrukturell sinnvoll ist, P2P zu blockieren.
Da könnte man ebenso gut vorschlagen, HTTP im Router ab Werk zu blockieren. Das wäre immerhin technisch möglich, da ein wegespezifisches Protokoll mit standardisierten Ports, aber so wirklich weiter hilft das nicht.
Obwohl, irgendwie doch: Wo man keinen funktionierenden Internetzugang hat, kann man natürlich auch weder etwas anstellen, noch etwas vorgeworfen bekommen. :D
 
Das sehe ich nicht so. Egal, auf welchem Wege (auch vermeintlich) illegales Filesharing stattfindet, die Kläger werden sich immer zuerst an die Anschlussinhaber halten.

Wenn man aber keinen Anschlussinhaber ermitteln kann, sind auch keine Abmahnungen möglich.

Unbedarftheit/Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Jemand ist vielleicht so unbedarft nicht zu wissen, dass er auch hochlädt, während er herunterlädt, aber das ändert ja nichts am Entschluss, etwas illegal herunterzuladen - rein rechtlich gesehen, ohne moralische Wertung, wie schlimm oder nicht schlimm das nun sei.

Es ändert aber auch die Strafbarkeit, ob man verbreitet oder nur nutzt.
Die Nutzung ist nämlich nicht strafbar, sondern nur die Verbreitung.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html schrieb:
§ 106 - Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108a.html schrieb:
§ 108a - Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung
(1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn man den Client so einstellt, dass kein Upload erfolgt, ist also kein Vorsatz nachweisbar. Im Gegenteil, es ging dem Nutzer gerade darum nichts hochzuladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man aber keinen Anschlussinhaber ermitteln kann, sind auch keine Abmahnungen möglich.

Es sei denn, man kann einen Kontoinhaber ermitteln oder jemanden, der an einer vorgefundenen Anschrift wohnhaft ist, oder es liegt eine Verknüpfung mit einem Profil in (a)sozialen Netzwerken vor oder, oder, oder ...

Es ändert aber auch die Strafbarkeit, ob man verbreitet oder nur nutzt.
Die Nutzung ist nämlich nicht strafbar, sondern nur die Verbreitung.

Das ist so nicht korrekt. Mit Novellierung des UrhG (in Kraft ab 01. Januar 2008) wurde das sogenannte "Privatkopienprivileg" nach § 53 UrhG eingeschränkt. Der Download von rechtswidrig zugänglich gemachten Daten ist seitdem ebenfalls rechtswidrig:

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

Wenn man den Client so einstellt, dass kein Upload erfolgt, ist also kein Vorsatz nachweisbar. Im Gegenteil, es ging dem Nutzer gerade darum nichts hochzuladen.

Das ist, wie bereits erläutert, in den seltensten Fällen möglich - es sei denn, man nutzt explizit einen Leecher-Client, der dem Netzwerk ständig vorgaukelt, es wären erst 0 Byte der Datei heruntergeladen worden. Daraus ergibt sich ein klassischer Catch: Wenn der Leecher-Client korrekt funktioniert, gibt es keinen Upload, man wird nicht geloggt und demzufolge auch nicht abgemahnt (Fehlerkennungen ausgenommen). Falls doch, war der Leecher-Client Müll oder falsch konfiguriert.

Das hat allerdings auch im nunmehr fünften Anlauf nichts damit zu tun, ob es machbar oder sinnvoll wäre, P2P im Router zu blockieren. :P
 
Es sei denn, man kann einen Kontoinhaber ermitteln oder jemanden, der an einer vorgefundenen Anschrift wohnhaft ist, oder es liegt eine Verknüpfung mit einem Profil in (a)sozialen Netzwerken vor oder, oder, oder ...

Aber Kontodaten und Adressdaten lassen sich nur abfragen, wenn diese eingegeben werden.
Registriert man sich nicht beim Hoster, lässt sich da auch nichts abfragen.

Dazu ist das unabhängig vom genutzten Anschluss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deswegen schickt die Abmahnmafia ihre Abmahnung in der Hoffnung, dass da jemand so blöd ist zu reagieren, anstatt diese direkt zu schreddern.
Es gab eine Klage und das Gericht hat eine Strafe von 2000,-€ festgesetz:
"...Dieser Ansicht trat das Amtsgericht Köln am 08.06.2020 (148 C 400/19) bei und verurteilte sie zur Zahlung eines Schadensersatzes i. H. v. 2000,- €.. ..."
Die alte Dame › Freifunk statt Angst

Wie, wenn nicht Straftat, ist dann der juristisch korrekte Begriff? Ziviltat? Ich kenne für verurteilte nur den Begriff Straftäter. Es geht nicht um eine Abmahnung, sondern um ein Gerichtsurteil. Das macht es doch noch schlimmer. Es geht um umgedrehte Beweislast. Nicht der Geschädigte muss die Schuld nachweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld. Das ist das Perverse. Im Straßenverkehr wird das mittels Fahrtenbüchern ähnlich gemacht.

Da die Frau kaum beweisen kann dass sie es nicht war gibts eigentlich nur die Chance, dass sie denjenigen (Enkel...) ausliefert der es war.
s000.gif


Die Gesetzeslage ist hier wirklich nicht grade prickelnd.
Hätten die Enkel einen eigenen Telefonanschluss, wäre es deren Problem. Die Idee mit Freifunk ist ja wunderbar, wenn es dann aber dazu genutzt wird, um straffrei z.B. Kinderpronographie oder Bombenbauanleitungen zu verteilen, schaue ich da gerne genauer hin.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... Es geht um umgedrehte Beweislast. Nicht der Geschädigte muss die Schuld nachweisen, sondern der Angeklagte seine Unschuld. Das ist das Perverse. Im Straßenverkehr wird das mittels Fahrtenbüchern ähnlich gemacht.

...

Rein rechtlich hat der Geschädigte nachgewiesen das über den Anschluss ihre Werke verteilt wurden und das Gericht hat entschieden dass die Anschlussinhaberin gemäß der letzten Gesetzesänderung eine Mitschuld trägt. Im Straßenverkehr gibt es auch eine Halterhaftung wo man als Halter eines Fahrzeugs eine Mitschuld im Schadensfall trägt, wenn man nicht nachweisen kann wer der Fahrer war oder dass das Fahrzeug illegal entwendet und genutzt wurde.

Wenn ich den Kommentaren bei Heise glauben soll, dann werden aber normalerweise Daten von Freifunk-APs über VPN an einen Freifunk-Server/Exitnode weiter geleitet. Hier war das wohl offensichtlich nicht der Fall, warum auch immer.

Gilt das für jeden, nur weil er eine passene Firmware auf dem Router hat? Oder gilt das Providerpriviel vieleicht doch nur, wenn man als Provider registiret ist, was für Freifunk allgemein der Fall sein dürfte, aber nicht für jeden Anschlussinhaber, der mit einer installierten Freifunk-Firmware die Daten direkt ins Internet leitet?

Generell kann sich jeder auf das Providerprivileg beziehen, wenn er die Vorraussetzungen dazu erfüllt. Dafür muss man den Datenverkehr eines jeden Nutzers loggen und Kontaktdaten eines jeden Nutzers erfassen. Sollte es dann zu einem Fall wie diesen kommen kann man dann als Provider die Klage einfach weiterreichen. Der Provider kann nachgucken welcher Nutzer die Daten verteilt hat und die vom Nutzer hinterlegten Kontaktdaten an den Rechteinhaber weitergeben. Einfach nur das WLAN freischalten reicht nicht aus um als Provider zu gelten. Gab doch vor Jahren, als das Gesetz geändert wurde viele Berichte darüber, dass z.B. Restaurants und Cafes in Zukunft die Kontaktdaten der Gäste erfassen müssen, wenn sie Zugriff auf das WLAN haben möchten.

Das ganze wird in Zukunft ja noch schwieriger, da Provider noch stärker belangt werden sollen und selber prüfen sollen welche Daten über ihre Plattform verteilt werden (Stichwort Uploadfilter, die aber explizit nicht eingesetzt werden sollen).

Ist insgesamt ein schwieriges Thema wo es keine richtige oder einfache Lösung für gibt.
 
Habe auch schon einige von diesen Briefen im Briefkasten gehabt und musste dagegen vorgehen. Da wird trotz Datenschutzrichtlinien der Netzwerkverkehr eines Nutzers abgegriffen und dann soll man dafür bezahlen, dass vom heimischen Router angeblich 4MB an Daten gesaugt wurden (4MB eines Film hätten mich 920.-€ gekostet). Nachgewiesen wird das über eine angeblich damals gültige IP-Adresse (die man selbst nicht nachvollziehen kann), welche von einem fadenscheinigen Unternehmen getrackt wurde und das auf Torrent-Seiten, wo der Anbieter selbst seine Produkte als Falle aufgestellt hat. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da gehen im Monat gut und gerne mal 100 000+ Abmahnungen mit einem Gesamtvolumen von ~ 100 Mio. Euro raus und der Medienhersteller reibt sich zusammen mit der Abmahnkanzelei die Hände. So wird ein Film oder Spiel gleich doppelt lukrativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Provider kann nachgucken welcher Nutzer die Daten verteilt hat und die vom Nutzer hinterlegten Kontaktdaten an den Rechteinhaber weitergeben. Einfach nur das WLAN freischalten reicht nicht aus um als Provider zu gelten. Gab doch vor Jahren, als das Gesetz geändert wurde viele Berichte darüber, dass z.B. Restaurants und Cafes in Zukunft die Kontaktdaten der Gäste erfassen müssen, wenn sie Zugriff auf das WLAN haben möchten.

Kontaktdaten muss man bei keinem Hotspot angeben.
 
Wenn man weiß, dass diese Firmen alle zusammenarbeiten, oder einen gemeinsamen Besitzer bzw. Anteilseigner haben, und zudem eine äußerst fragwürdige Software eingesetzt wird, die nicht einmal 100%ig korrekt arbeiten kann und Fehler vorprogrammiert sind, ist es kaum verwunderlich, dass solche Anklagen und Urteile zustande kommen.
Es gibt Beweise, dass ein Softwareproduzent, eine Abmahnkanzlei udn ein Inkassounternehmen zusammengehören, udn dass das "Zertifikakat" für diese Software auf im Besten Fall wohlwollend ausgestellt worden ist, also ohne ernsthafte Prüfung von fähigen Fachkräften, die nicht damit in Zusammenhang stehen.
Man kann es also mit einem Mafia-System vergleichen.
Nicht umsonst fahren die Anwälte dicke Autos, ohne dafür ernsthaft arbeiten zu müssen.
Solche Dinge muss man einfach aussitzen, also nicht unternehmen, dann kommt es in 99,%% der Fälle auch zu keiner weiteren Verfolgung und Klage.
Diese Firmen arbeiten nämlich mit einem Kateikastensystem.
Je nach "Typ" wird man einsortiert, und danach bekommt man ggf. Folgeschreiben.
Sobald man sich irgendwie mit denen in Verbindung setzt, gehen die Mühlen los udn man komtm ggf. ins Interesse der Nachverfolgung.
In diesem Fall kann ich sagen, ohne es gelesen zu haben, dass die Oma versucht hat sich zu wehren, da hilft selbst der beste Anwalt nicht.
Es gibt Gerichte, die in jedem Fall dem Kläger Recht geben, da werden Listen geführt.
Man könnte fast meinen, die Richter sind auch mit involviert.
Hier hat also die Oma gesagt, sie könne es nich tgeweswen sein, aber theoretisch andere, die Zugang zu WLAN erlangt haben könnten.
Das Wort "könnten" reicht in diesem Fall also dem Richter aus.
Wäre es ein fähiger Richter gewesen, der Ahnung von IT hat, hätte er auf eine Nachforschung bestanden.
Dann wäre herausgekommen, dass der Kläger in der Grauzone herumstochert udn nur Geld machen will.
Die Software ist so schlecht, die muss selber die Software als Download zur Verfügung stellen, was per se schon so eine Sache ist, weil die ja gar nicht das Recht dazu haben, weild as Warner machen udn beauftragen müsste.
Diese Firmen gehen sogar soweit und treten mit diesen "Verstößen" an die Firmen heran und machen dann einen Auftrag daraus.
Studenten versuchen mit der fehlerhaften Software irgendwelche armen Fische aus dem Topf zu angeln.
Die Software ist aber so gestrickt, dass User in Queue gesezt werden, also eine Warteliste.
Dann wird rundherum ständig angepingt und geschaut, wer wann was nun herunterladen kann und darf.
Alleine dadurch komtm es schon zu Fehlern, weil sich die IP-Adressen unter Umständen ändern können und auch werden.
Die Router haben oft einen 24-Stunden-Reset aktiviert, oder man drückt selber auch mal den Schalter, weil sich wieder was aufgehängt hat oder langsam geworden ist.
In so einem Fall werden also die Anfragen dieser Software falsch umgeleitet udn es kann Leute treffen, die damit gar nichts am Hut haben, dummerweise aber vor 3 Sekunden die IP zugewiesen bekommen haben.
Schön sind auch die Abmahnbriefe, wo der Abmahner nicht einmal sagen kann, wann und was man überhaupt heruntergeladen haben soll.
Solche Briefe habe ich auch schon zu Gesicht bekommen, wo ich herzhaft lachen musste.
Wenn also nicht sekundengenau der absolut exakte Zeitpunkt (von-bis!) mit vollständigem Beleg des/der Download(s) genannt werden kann, hat der Anwalt nichts in der Hand, weil es ja nur eine willkürliche Verdachtserklärung ist.
Hier möchte ich auch noch einmal davor warnen, in so einem Fall anzurufen, oder auch nur schriftlich wie auch imemr mit denen Kontakt aufzunehmen, auch wenn man nur wissen will, was man denn wann denn nun wirklich getan haben soll.
Niemals nie!!! Keine Infos zu irgendwas geben!!! Danach its man Karteifach 1 oder 2!!!
Fach 1 ist eine mögliche Strafverfolgung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Sieg vor Gericht (deren wohlwollendes Gericht, nicht deines vor Ort, was neutral wäre!), denn damit kann man Angst schüren (mehr Leute zahlen lieber einfach!),
Fach 2 sind die Fälle, wo man vermutlich auf jeden Fall Geld abzocken kann.
Fach 3 sind die, die sich noch in dem Prozess der mehrmaligen Anschreiben udn Inkassodrohungen sind und steigenden Abmahngebühren.
Fach 4 sind die, die auch nach mehreren Anschreiben absolut unerreichbar sind.
Die aus Fach 3 kommen irgendwann in Fach 4, danach gehts aus Platzgründen in den Reißwolf.
In letztem Fall lohnt es sich für die Kanzlei einfach nicht, da weiter hinterher zu gehen, da die ja nicht zahlen wollen udn dann auch wohl nicht werden.
Eine Anklage ist übrigens ohne freiwillige Infos vom Angeklagten wie gesagt überhaupt nicht möglich.
Warum sollten die auch eine Klage einreichen, die ie verlieren könnten udn auch werden?
Die machen nur wenige 100% klare Fälle, wie gesagt als Marketing für ihr System.
Schließlich müssen die dann ja selber arbeiten, für den Rest haben die ja billige Arbeitskräfte, die das wirkliche Geld quasi für lau reinbringen.
Es geht also nur um die freiwillige Zahlung aus Angst. Schnelles Geld. Nicht mehr und nicht weniger!
Übrigens will ich euch an dieser Stelle ausdrücklich davor warnen, euch selber in diese Grauzone zu begeben.
Nahezu jedes Downloadportal müsste seit über 10 Jahren abgehört werden.
Kauft euch die Spiele billig in Sales bei -75%, wenn irh euch nichts leisten könnt.
Ich gebe nie mehr als 20 Euro für ein Spiel aus, damit kommt man doch sehr gut klar.
Bei Filmen ist es ähnlich, absolute Blockbuster, die man imemr wieder schauen kann, gibt es auch nach einiger Zeit sehr günstig im Angebot auf Bluray, oder holt euch halt ein Abo bei einem Streamingdienst.
Eines reicht aus, wenn man sich da totgesehen hat, kann man den nächsten Dienstleister durchschauen.
So komtm man günstig und völlig legal über die Runden, auch bei wenig Verdienst.
Oder will man die Arbeitsplätze der Leute gefährden, die einem diese Dinge herstellen?
Man schadet sich damit doch nur selbst.
 
Ohje, ein Software Sachverständiger mit Jurakenntnissen spricht über faule Anwälte in dicken Schlitten, befangene Richter und gibt Lebensratschläge über Streamingdienste.

Du gibst hier Tipps, wie Leute sich tiefer in die ******* reiten, indem du hier Abmahnungen zu "freiwilligen Zahlungen aus Angst" machst. Es gibt genügend begründete Abmahnungen in diesem Bereich, völlig egal ob man da auf einen Honey-Pot hereinfällt oder nicht.
Es gibt Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung, da wird exakt dieses Vorgehen genutzt und verteidigt, eben weil es funktioniert. Wie ein Haufen Mist, der die Fliegen anzieht, hab da noch nie eine verirrte Biene gesehn. Aber sobald solche Verfahren auf die breite Masse angewendet werden, um Rechtsbrüche aufzudecken, ist das Alles ganz ganz schlimm. So ist hier aber die Rechtslage. Ich würde Morgens auch gern ohne rote Ampeln auf Arbeit fahren aber wenn ich jede Ampel mit geschlossenen Augen überfahre ist das eben ein Problem.
So läuft das eben nicht, zumindest nicht in Deutschland.
 
Zurück