ruyven_macaran
Trockeneisprofi (m/w)
AW: Urteil: Intimfotos müssen nach Beziehungsende gelöscht werden
Der Vergleich bezog sich auf das Argument, die Frau hätte gegen den privaten Besitz geklagt, um die Gefahr einer Veröffentlichung zu minimieren. Da passt er.
Für private Nutzung passt er natürlich nicht - aber wenn man sich darauf beschränkt, ergeben sich eine ganze Menge weiterer Aspekte, wieso so ein Verbot fragwürdig ist.
Ohne Durchsuchung ist das Urteil ziemlich nutzlos, oder?
Afaik sind gesetzliche Regelungen, deren Einhaltung nicht überprüft wird / werden kann, sogar unzulässig, weil eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz unmöglich wird. (Der eine behält die Bilder illegal - und im passiert genauso nichts, wie dem pflichtbewussten Bürger, der sie löscht)
Ich denke hier geht es auch um den privaten Konsum und nicht nur um die Verbreitung, also der an sich wirklich kriminellen Handlung. Und wozu sonst sollte der Angeklagte die Bilder behalten wollen, wenn er sie nicht auch konsumieren möchte? Der Vergleich mit den Fingern hinkt hier etwas.
Der Vergleich bezog sich auf das Argument, die Frau hätte gegen den privaten Besitz geklagt, um die Gefahr einer Veröffentlichung zu minimieren. Da passt er.
Für private Nutzung passt er natürlich nicht - aber wenn man sich darauf beschränkt, ergeben sich eine ganze Menge weiterer Aspekte, wieso so ein Verbot fragwürdig ist.
Eine Durchsuchung wird ja nicht "mal eben" genehmigt. Da braucht´s schon stichhaltige Gründe für. Denke nicht, dass die Frau sich einfach hinstellen und sagen kann, dass er noch Bilder von ihr hat - schon gibt´s ne Durchsuchung. Da würden ihr schon die Leute von der Polizei ne passende Antwort geben. Bis eine Durchsuchung genehmigt wird, muss schon einiges passieren - zumindest auf dieser "privaten" Ebene. Von daher sehe ich da kein großes Problem.
Ohne Durchsuchung ist das Urteil ziemlich nutzlos, oder?
Afaik sind gesetzliche Regelungen, deren Einhaltung nicht überprüft wird / werden kann, sogar unzulässig, weil eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz unmöglich wird. (Der eine behält die Bilder illegal - und im passiert genauso nichts, wie dem pflichtbewussten Bürger, der sie löscht)