Urheberabgaben auf externe Festplatten laut Studie deutlich überzogen

AW: Urheberabgaben auf externe Festplatten laut Studie deutlich überzogen

Nicht Amazon. Die Hersteller der Speichermedien. SanDisk, Crucial, Samsung, Western Digital, du weißt schon ;)
Die können das recht locker sehen.
Es ist ja vor allem in Deutschland das Problem das die Verwertungsgesellschaften so derbe über die Stränge schlagen. In anderen Ländern ist das wesentlich humaner.
Von daher wäre Amazon (Deutschland) schon mal nicht schlecht.

Diese ganze Bezahlkette ist sowieso völlig absurd.
Für alles muss man extra drauf zahlen, egal ob man es nutzt oder nicht.
Computer, Brenner, DVDs, HDDs, Sticks, Handy, ...

Die GEMA bereichert sich hier auf kosten der Allgemeinheit ohne Rechtfertigung.

Und was bekommt man dafür?

Nichts, absolut gar nichts.

So gerät das vorhaben der Sicherung eigener Daten zur Abgabentortur.
 
AW: Urheberabgaben auf externe Festplatten laut Studie deutlich überzogen

Nicht Amazon. Die Hersteller der Speichermedien. SanDisk, Crucial, Samsung, Western Digital, du weißt schon ;)

Ich hatte mir irgendwie eingebildet, dass die Händler diese Abgabe zahlen müssen und nicht die Hersteller.
Aber du liegst scheinbar richtig, denn in Österreich hat der Computerhersteller HP gegen Austro Mechana, dem österreischen Pendant zur GEMA, geklagt und vor dem Oberlandesgericht Wien Recht bekommen (klick):

Der Standard schrieb:
"Es bestehe kein Anspruch "einer Leerkassettenvergütung gemäß § 42b Abs 1 UrhG für Festplatten".

Nun liegt der Fall beim Obersten Gerichtshof. Hoffentlich bekommt HP auch in dieser Instanz Recht und wir Konsumenten in Zukunft Festplatten ohne die sogenannte "Leerkassettenvergütung" bezahlen zu müssen.

Vielleicht klagt in Deutschland ja auch demnächst ein Hersteller, um der GEMA zu zeigen, dass sie nicht einfach willkürlich Abgaben einfordern kann.
Wäre jedenfalls wünschenswert :)
 
Die Speichermedienindustrie hat kein Interesse an den jüngsten GEMA Erhöhungen bei USB-Sticks und Speicherkarten...
Warum auch ?
Das Problem ist nämlich das diese GEMA Sätze keine verbindliche Rechtsgrundlage darstellen, da die ZPÜ einen einseitigen Eintrag im Bundesanzeiger vollzogen hat. Das war's aber auch schon, denn der ist nicht rechtskräftig. Es ist so wie bei Rohlingen, wonach bereits auch hier vor Gerichten zwischen der Industrie und der ZPÜ prozessiert wird. Das gleiche gilt für Flash Memory und externe Festplatten.
D.h. Kein Markteilnehmer weiss, was tatsächlich an GEMA Gebühren rechtsverbindlich kommen wird und das kann noch Jahre dauern, da es neben dem Länder- auch um EU Recht geht. Zwischenzeitlich müssen eben Rückstellungen gebildet werden, von dem der importiert, wobei hier kein Unterschied zwischen Hersteller und Grosshändler relevant ist.
 
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