Illegales Filesharing: Anschlussinhaber muss bei Kenntnis Familienmitglied verraten

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Laut einem aktuellen Urteil müssen Inhaber eines Internetanschlusses bei einer Urheberrechtsverletzung den Täter benennen, sofern dieser bekannt ist. Geschieht dies nicht, muss der Anschlussinhaber haften. Im Falle eines aktuellen Urteils hätten sich die Anschlussinhaber damit aus der Schlinge ziehen können, wenn sie nicht zugegeben hätten, den Täter ausfindig gemacht zu haben.

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Unglaublich! Ich hörte es gerade in den Nachrichten. Der Rechtsstaat wird langsam untergraben.
Das sich Familienmitglieder gegenseitig beschuldigen MÜSSEN, um der eigenen Bestrafung zu
entgehen, ist für mich ein nicht haltbarer Zustand.

Nachtrag: Gut, die Überschrift ist Irreführend, trotzdem verstehe ich das Urteil nicht. Der Rat meines
Anwalts als Standardtext für Anzeigen wegen überhöhte Geschwindigkeiten im Fragebogen war:
" Der Name des Fahres ist mir bekannt. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch"

Der erste Teil ist wichtig, um das Risiko eines Fahrtenbuch zu minimieren, so mein Anwalt. Aber
das ist alles dreizig Jahre her, keine Ahnung, wie es heute juristisch aussieht. Und genau das wäre
ja jetzt die Falle im vorliegenden Urteil.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja, dass Familienmitglieder Kenntnis von illegalen Handlungen anderer haben und dies nicht ansprechen (zunächst natürlich untereinander) ist aber auch eher mafiös denn normal.

In dem Fall hier ists ja auch ein wenig Dummheit der betroffenen Personen. Ich meine die haben alle nach wie vor ein Zeugnisverweigerungsrecht - hätten sie einfach NICHTS gesagt (oder wahlweise "ich weiß von nichts") wäre wahrscheinlich auch nichts passiert. Wenn sich aber Papa hinstellt und altklug sgt "Ich weiß wers war verrats aber nicht...hihihi" hält sich mein Mitleid dann doch etwas in Grenzen^^
 
Na, da bin ich ja mal gespannt wie diese Regel umgesetzt werden soll.

Gegeben sei der Fall, dass jemand in einer Familie wegen illegalem Filesharing verurteilt wird ... wie will der Staat nachweisen, dass ein bestimmtes Familienmitglied davon gewusst hat? Mal so ganz praktisch gesehen?
 
Unglaublich! Ich hörte es gerade in den Nachrichten. Der Rechtsstaat wird langsam untergraben.
Das sich Familienmitglieder gegenseiten Bechuldigen MÜSSEN ist ein nicht haltbarer Zustand,

Hast Du den Artikel auch gelesen? Niemand MUSS ein Familienmitglied beschuldigen! Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern. WENN (wie scheinbar in diesem Fall) aber Familienmitglieder vor Gericht zugeben, dass sie wissen wer es war, dann ist es auch nur legitim, dass sie das dann entweder preisgeben oder als Anschlussinhaber haften. Wie Incredible Alk schon schreibt: Wenn sie einfach nichts gesagt hätten, dann hätten sie wahrscheinlich auch nichts zu befürchten gehabt.
 
Unglaublich! Ich hörte es gerade in den Nachrichten. Der Rechtsstaat wird langsam untergraben.
Das sich Familienmitglieder gegenseiten Bechuldigen MÜSSEN ist ein nicht haltbarer Zustand,

Der Rechtsstaat wird schon lange untergraben.
Z.B. im Straßenverkehr. Wenn ein Kind mit dem Auto der Eltern fährt und dabei von einer Radarfalle erfasst wird müssen die Eltern entweder ihr Kind verraten, oder die Strafe selber zahlen.
 
Der Rechtsstaat wird schon lange untergraben.
Z.B. im Straßenverkehr. Wenn ein Kind mit dem Auto der Eltern fährt und dabei von einer Radarfalle erfasst wird müssen die Eltern entweder ihr Kind verraten, oder die Strafe selber zahlen.
Seit wann ist das so? Halterhaftung gilt nur für den ruhenden Verkehr. Was droht, ist ein Fahrtenbuch. Das kann nach willkürlichen kriterien mit 200,-€ Gebühr verhängt werden. Das halte ich auch für grenzwertig.

WENN (wie scheinbar in diesem Fall) aber Familienmitglieder vor Gericht zugeben, dass sie wissen wer es war, dann ist es auch nur legitim, dass sie das dann entweder preisgeben oder als Anschlussinhaber haften. Wie Incredible Alk schon schreibt: Wenn sie einfach nichts gesagt hätten, dann hätten sie wahrscheinlich auch nichts zu befürchten gehabt.
Danke, dieser feine juristische Unterschied war mir nicht bewußt. Aber der Standardsatz, den ich meinen Eltern über Jahre bei jeder Befragung eingetrichtert habe war:
"Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch." Und keine weitere Information zur Sache.

Hat aber lange gedauert, bis sie das verstanden haben, wenn der befreundete Polizist mit dem Foto vorbeikam. Mein Vater meinte immer nur, er kann doch den Polizisten nicht anlügen, bis auch er irgendwann verstand, das Schweigen kein Lügen ist.
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Rechtsstaat wird schon lange untergraben.
Z.B. im Straßenverkehr. Wenn ein Kind mit dem Auto der Eltern fährt und dabei von einer Radarfalle erfasst wird müssen die Eltern entweder ihr Kind verraten, oder die Strafe selber zahlen.

Also eine meiner ehemaligen Freundinnen hatte so ein Problem nicht. Da ging es um das Auto ihrer Schwester (mit dem auch ausschließlich diese gefahren ist), angemeldet war das Auto über die Eltern. Meine Ex und ihre Schwester sehen sich sehr ähnlich und genau das war nachher der Knackpunkt. Wie gesagt fuhr nur die eine das Auto, ist deutlich zu schnell gefahren, wurde geblitzt. Danach hat dann einfach die ganze Familie NICHTS dazu gesagt. Es wurden dann sogar die beiden (Schwestern) zusammen zur Polizei gebeten und die Polizisten haben versucht, so anhand des Fotos festzustellen, wer von den beiden die Fahrerin war. Das Ende vom Lied: Eine Strafe gab es nicht, allerdings eine Auflage ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen. Also wie gesagt, es muss innerhalb einer Familie niemand jemanden verraten.
 
Hast Du den Artikel auch gelesen? Niemand MUSS ein Familienmitglied beschuldigen! Jeder hat das Recht, die Aussage zu verweigern. WENN (wie scheinbar in diesem Fall) aber Familienmitglieder vor Gericht zugeben, dass sie wissen wer es war, dann ist es auch nur legitim, dass sie das dann entweder preisgeben oder als Anschlussinhaber haften. Wie Incredible Alk schon schreibt: Wenn sie einfach nichts gesagt hätten, dann hätten sie wahrscheinlich auch nichts zu befürchten gehabt.
Trifft genau meine Meinung. Dummheit gehört bestraft. Anderenfalls wäre es Tür und Tor geöffnet, innerhalb der Familie nicht nur Filesharing Uploads ohne Ende zu betreiben, man könnte sogar wissen wer es war, doch die Familie schweigt. Nein, der Anschlussinhaber ist hier fällig

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Also eine meiner ehemaligen Freundinnen hatte so ein Problem nicht. Da ging es um das Auto ihrer Schwester (mit dem auch ausschließlich diese gefahren ist), angemeldet war das Auto über die Eltern. Meine Ex und ihre Schwester sehen sich sehr ähnlich und genau das war nachher der Knackpunkt. Wie gesagt fuhr nur die eine das Auto, ist deutlich zu schnell gefahren, wurde geblitzt. Danach hat dann einfach die ganze Familie NICHTS dazu gesagt. Es wurden dann sogar die beiden (Schwestern) zusammen zur Polizei gebeten und die Polizisten haben versucht, so anhand des Fotos festzustellen, wer von den beiden die Fahrerin war. Das Ende vom Lied: Eine Strafe gab es nicht, allerdings eine Auflage ab sofort ein Fahrtenbuch zu führen. Also wie gesagt, es muss innerhalb einer Familie niemand jemanden verraten.
Das ist ganz interessant. Die Auflage ist hier ja viel schlimmer, als das entfallene Bußgeld. Ich würde den Aufwand für ein Fahrtenbuch umgehen wollen...
 
Kranke Welt, vom Rechtsstaat, wo einem der Verstoß nachgewiesen werden muss, hin zum Denunziantentum. Möchte garnicht wissen wieviel Schmiergelder der Abmahnmafia da wieder geflossen sind.

Ständig rumheulen die Justiz sei überlastet, sich dann aber mit so einem Schwachsinn befassen.

Was ein grandioser Bullshit.
Denunziantentum und geschmierte Richter am BGH?
Schonmal überlegt warum ein Richter mit einem so hohen Gehalt ins Amt kommt?
Schon überhaupt mal mit dem Fall beschäftigt?

Die Eltern waren so blöd und haben zugegeben die Person zu kennen, welche den Anschluss missbraucht hat. Somit ist es eindeutig dass diese, auch wenn im Nachhinein die Angehörigen geschützt werden, ein strafbares Handeln begünstigt und nicht verhindert haben.
Die Eltern waren halt blöd, genau wie dein Beitrag.
 
Ach wartet doch erst mal ab wenn unser Zensur...ähm Justizminister sein Gesetz durch hat, das wird dann noch lustiger.

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Unglaublich! Ich hörte es gerade in den Nachrichten. Der Rechtsstaat wird langsam untergraben.
Das sich Familienmitglieder gegenseitig beschuldigen MÜSSEN, um der eigenen Bestrafung zu
entgehen, ist für mich ein nicht haltbarer Zustand.

Nachtrag: Gut, die Überschrift ist Irreführend, trotzdem verstehe ich das Urteil nicht. Der Rat meines
Anwalts als Standardtext für Anzeigen wegen überhöhte Geschwindigkeiten im Fragebogen war:
" Der Name des Fahres ist mir bekannt. Ich mache von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch"

Der erste Teil ist wichtig, um das Risiko eines Fahrtenbuch zu minimieren, so mein Anwalt.
Vom Aussageverweigerungsrecht (das ist btw. etwas anderes als das Zeugnisverweigerungsrecht um das es hier geht) kannst du Gebrauch machen, wenn du selbst beschuldigt bist und dich mit der Aussage selbst belasten würdest. Desweiteren ist der Sinn eines Fahrtenbuches sicherzustellen, dass in Zukunft eindeutig bestimmbar ist, wer dein Fahrzeug geführt hat, denn du selbst erweckst ja schließlich den Eindruck darüber nicht Bescheid zu wissen.

Dein Anwalt hatte Recht, denn so wie er das formuliert, ist sichergestellt, dass du selbst sehr wohl weißt, wer das Fahrzeug führt (was ein Fahrtenbuch im Grunde überflüssig macht), du aber gleichwohl den Fahrer nicht nennen möchtest, denn es könntest ja du selbst gewesen sein und du selbst musst dich nicht belasten.

Das Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht steht einer Fahrtenbuchauflage grundsätzlich aber nicht entgegen, denn das Führen eines solchen Buches wird als zumutbare Mitwirkung an der Verfolgung von mit deinem Fahrzeug begangener Ordnungswidrigkeiten/Straftaten angesehen, weshalb dein Anwalt von Risikominimierung aber nicht Risikoausschluss gesprochen hat.
 
Was ein grandioser Bullshit.
Ist doch schon lange üblich, Urheberrecht zählt doch nicht mehr. Es wird endlich Zeit für flächendeckendes IPv6.

Das Zeugnis- bzw. Aussageverweigerungsrecht steht einer Fahrtenbuchauflage grundsätzlich aber nicht entgegen, denn das Führen eines soclehn Buches wird als zumutbare Mitwrkung an der Verfolgung von mit deinem Fahrzeug begangener Ordnungswidrigkeiten/Straftaten angesehen.weshalb dein Anwalt von Risikominimierung aber nicht Risikoausschluss gesprochen hat.
In dem konkreten Fall war wohl klar, dass es der Fahrzeuginhaber eindeutig nicht war. Es war aber nicht zu ermitteln, welche der beiden Schwestern es war.
 
Geistiges Eigentum
Schutz der Familie
Zwei Grundrechte die vom Gericht gegeneinander abgewogen werden müssen.
In diesem Fall hat die Beklagte aber zugegeben den Täter, der eigentlich unter dem Schutz der Familie steht, zu kennen und somit wurde zugunsten des Geschädigten, der das Urheberrecht besitzt, abgewogen.
Absolut rechtens.

Dieses Urteil muss aber nicht, wie in England, von jedem Richter auch so beurteilt werden, sondern kann auch zugunsten der Beklagten ausgehen, da jedes Urteil in der deutschen Rechtsprechung ein Einzelurteil ist.
Ausnahmen bilden hier Grundsatzurteile, die für jeden Richter bindend sind. Meist, wie z.B. §175, wird in diesem Fall die Gesetzeslage angepasst und der Paragraph aufgehoben und aus den Gesetzestexten entfernt.
 
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