AW: Garantie Verlust bei Kühler Wechsel der GPU auf WaKü (?)
Gilt die aussage von 2010 den immer noch das es keinen Garantie Verlust zur Folge hat?
Achtung, bitte nicht vergessen, dass Asus die Garantie dem Händler gewährt und nicht dem Endkunden
Wurde ja erst kürzlich wieder mal in nem Thread breitgetreten. Sprich: wenn du nach nem Kühlerumbau nen Defekt hast, kannst du die Karte nicht wie bei Evga direkt an Asus schicken, sondern musst sie zum Händler bringen und die können leider dann ab und an mal blöd tun, selbst wenn man sie darauf hinweist, dass man ja bei Asus keinen Garantieverlust hätte.
Drum sind ja auch die Rufe nach nem direkten Support bzw. ner direkten RMA da, damit man solches nicht erdulden muss (und vorallem die verdammt lange RMA Dauer). Manche Händler sind heute mittlerweile so freundlich und schicken die Karte ein, andere wiederum stellen sich jedoch quer und man hat dann den Salat.
Und übrigens, Garantie steht keinem(!) gesetzlich zu, denn Garantie ist reine Kulanzleistung. Gesetzlich steht einem nur die Gewährleistung zu, mit der Garantie versuchen sich aber Hersteller abzuheben. Evga gab früher ja die Lifetime Warranty, die satte 25 Jahre betrug (mittlerweile gibt es die aber auch nicht mehr), Zotac gibt bei manchen Grakas nach Registrierung 5 Jahre, etc. Nur: diese Garantie besteht zu den Bedingungen des Herstellers, sprich er kann selber festlegen, wann sie gewährt wird oder nicht. Und da liegt eben bissel die Krux, wenn man es über den Händler abwickeln muss.
Fazit: will man den Kühler umbauen, dann gar nicht gross an so was wie Garantie klammern, denn ne Garantie auf Garantie hat man eben eh nicht