Hier kann man die EULAs von Microsoft nachlesen.
Microsoft Software License Terms
Ein Verbot zum Brennen oder Verwenden von Installationsmedien findet sich nicht, das passt auch nicht zum Lizenzmodell:
Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Gerät lizenziert.
Die folgende Formulierung spricht für eine problemlose Verwendung:
Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B.
32-Bit und 64-Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden.
...und wenn man die Installationsdateien sogar auf einen Server ablegen darf und nur jeweils eine gültige Lizenz für die Installation auf dem Gerät haben muss, sieht das Brennen von Installationsmedien nicht wie ein Verbrechen aus:
SPEICHERUNG. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einer Speichervorrichtung, wie z.
B. einem Netzwerkserver, zu speichern. Sie sind berechtigt, diese Kopie zur Installation der Software
auf einem anderen Gerät, dem eine Lizenz zugewiesen wurde, zu verwenden.
Installationsdateien und Keys sind nicht aneinander gekoppelt!
Dafür spricht auch sehr deutlich, dass sich die 32-Bit und 64-Bit - Versionen weder im Key noch im Preis unterscheiden und es keine Überprüfung auf Original-DVD gibt.
Rechtlich völlig aus dem Schneider ist man durch die verpflichtende Aktivierung von Vista. Hier entscheidet Microsoft selbst, ob die Lizensierung für dieses Gerat und diese Version mit den angegebenen Key gültig ist.
(
nur die Kontrolle, ob alte Installationen wirklich gelöscht sind, lässt sich so nicht durchführen. Eine Zweitinstallation bleibt illegal.)
Andere Bestimmungen können für Vista nicht gelten. Kein Benutzer ist gezwungen, sich über neue Ideen zur EULA bei Vista auf dem Laufenden zu halten.
Also lass Dir deine 64Bit Installations - DVD brennen und entspanne Dich!