WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

Es soll ja Router mit Stecker geben, die man ausziehen kann, wenn man das Teil nicht braucht und es dann auch keinen Strom frisst. Vor allen Dingen, wenn ich in den Urlaub fahre, checke ich vorher immer, ob alle Stecker draußen sind, auch wenn es nur die Schreibtischlampe ist. Und wenn der Kläger mal seinen Stecker gezogen hätte, wäre das nicht passiert. ;-)
 
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

"Die als Abmahnanwälte bekannten Kanzleien dürfte das Urteil wenig erfreuen, denn das OLG Frankfurt weist darauf hin, dass in Absatz 2, Paragraph 97a eine Höchstgrenze von 100 Euro für einfach gelagerte Urheberrechtsverletzungen hinterlegt ist."

Sehr interessant, dass wußte ich noch gar nicht. :)

Anonsten halte ich das Urteil für gerechtfertigt. Mich würde mal interessieren wie es sich jetzt eigentlich in einem beispielsweise 5 Personen Haushalt verhält, wo nur ein Rechner existiert. Gilt da die gleiche Logik, dass also der Besitzer der INetleitung nicht für Urheberrechtsverletzung der anderen Personen im haushalt belangt werden kann?

MfG
 
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

wer sein w-lan nicht sichert ist selber schuld, wenn da mal der anwalt klingelt.
abmahnanwalt muss aber ein richtig toller beruf sein, wenn die sich mal um urherberrechtsverletzungen der "gehobenen" art kümmern würden. meistens sind die doch im auftrag von betrügerischen elementen unterwegs. bei vielen forderungen machen sich diese doch des betruges mitschuldig, wenn sie sich auf das "gesetz" berufen, um die kosten für abbofallen reinzuholen.
bei urheberrechtsverletzung ist das ok, dem user auf die finger zu klopfen, bei abbofallen etc. bin ich der meinung, das ein anwalt nur eine prostituierte der betrüger ist. da hat man jahrelang studiert und muss feststellen, das man doch nur ein gewöhnlicher tagedieb ist. schade
 
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Ich finde das neue Urteil sehr gut.
Somit wird den dubiosen Abmahnkanzleien die Grundlage entzogen.
Arme, nichtswissende WLAN-Betreiber, die von aktueller Technik eh nicht die Ahnung haben und froh sind, das es überhaupt funktioniert, können somit von hohen Abmahngebühren geschützt werden.
Desweiteren sind jetzt WLAN-Betreiber vor den Machenschaften Dritter geschützt.

Sowiso sollte Abmahnanwälten das Handwerk gelegt werden. Elende Halsabschneider, die irgendwelchen Leuten ihr sauer verdientes Geld aus der Tasche ziehen...
 
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wer sein w-lan nicht sichert ist selber schuld, wenn da mal der anwalt klingelt.
abmahnanwalt muss aber ein richtig toller beruf sein, wenn die sich mal um urherberrechtsverletzungen der "gehobenen" art kümmern würden. meistens sind die doch im auftrag von betrügerischen elementen unterwegs. bei vielen forderungen machen sich diese doch des betruges mitschuldig, wenn sie sich auf das "gesetz" berufen, um die kosten für abbofallen reinzuholen.
bei urheberrechtsverletzung ist das ok, dem user auf die finger zu klopfen, bei abbofallen etc. bin ich der meinung, das ein anwalt nur eine prostituierte der betrüger ist. da hat man jahrelang studiert und muss feststellen, das man doch nur ein gewöhnlicher tagedieb ist. schade
Nach der gleichen Logik sind dann aber auch jene die auf Abofallen hereinfallen selber Schuld. ;)

MfG
 
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"und wenn der Kläger mal seinen Stecker gezogen hätte, wäre das nicht passiert. "

@
Progs-ID
hmm passiert wäre es auch, wenn der Angeklagte! und nicht Kläger^^ nicht in den Urlaub gefahren wäre...

Nur wäre die Beweisslast dann etwas schwieriger, er müsste ja dann nachweissen mittels logs oder so, dass er wirklich nicht den besagten Musiktitel heruntergeladen hat.

Es handelt sich ja hierbei wohl um einen nicht versierten Nutzer, der sich mit der Materie gar nicht auskennt.
 
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@ Excalibur0177:
Sehe das auch so. Die Technik schreitet jeden Tag voran. Als Normalanwender kann und will man vielleicht nicht alles wissen, wenn es einen nicht interessiert. :-)

@ Rayken:
Klar, wäre es auch dann passiert. :-)

Bei mir zu Hause steht ein WLAN-Router, der von anderen Familienmitgliedern genutzt wird. Wenn die den Rechner ausmachen, ziehen die auch den Router aus, weil im Haus nur ein PC steht, der das Teil braucht. Wenn der Rechner aus ist, wäre es unnötig den Router anzulassen, da Stromfresser und vor allen Dingen, weil der Router schon etwas älter ist und nicht mal mehr auf der Herstellerseite zu finden ist, geschweige denn dass es für den noch Updates gibt. :ugly:
Er ist aber gesichert. :-)
 
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Naja, imo trotz allem selbst schuld. Idealerweise kleben die Router-Hersteller nen fetten Warnhinweis auf die Router "BITTE STELLEN SIE SICHER DASS SIE IHRE MOBILE NETZWERKVERBINDUNG (WLAN) MIT EINER WPA2-PASSWORTVERSCHLÜSSELUNG NACH INBETRIEBNAHME ABSICHERN", wer es dann noch ignoriert ist selber schuld und hat imo für verursachten Schaden aufzukommen, auch wenn ich es hasse mal mit der MI einer Meinung zu sein.

Mein eigener Onkel hat ein vollkommen offenes WLAN, und ist damit auch scheinbar ganz zufrieden, obwohl ich ihm sogar schon demonstriert habe dass ich von der Straße im Auto aus auf menem Schlepptopp alles mitverfolgen und alles was ich will anstellen kann über sein Funknetz. Antwort "Ja, aber bei mir hier wohnen eh nur ältere Leute, die können das gar nicht was du kannst" .... ohne Worte .... na wenigstens ist sein Router "sicher", das Passwort für den Zugriff hat er net mehr und ich darf da auch nicht dran "rumspielen" um trotzdem da mal ein sicheres Netz aufzubauen ..... wenn er nachher ne Rechnung der MI für irgendwelche Tauschbörsentranskationen bekommt wird er aber garantiert rumjammern, ich liebe es einfach ..... DAUs .... *argh* >_<
 
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Kann nun eigentlich jemand diesen Sachverhalt hier aufklären?
Mich würde mal interessieren wie es sich jetzt eigentlich in einem beispielsweise 5 Personen Haushalt verhält, wo nur ein Rechner existiert. Gilt da die gleiche Logik, dass also der Besitzer der INetleitung nicht für Urheberrechtsverletzung der anderen Personen im Haushalt belangt werden kann?

@Pokerclock
Wo bist du, wenn man dich braucht?!?:ugly:

MfG
 
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Naja, imo trotz allem selbst schuld. Idealerweise kleben die Router-Hersteller nen fetten Warnhinweis auf die Router "BITTE STELLEN SIE SICHER DASS SIE IHRE MOBILE NETZWERKVERBINDUNG (WLAN) MIT EINER WPA2-PASSWORTVERSCHLÜSSELUNG NACH INBETRIEBNAHME ABSICHERN", wer es dann noch ignoriert ist selber schuld und hat imo für verursachten Schaden aufzukommen, auch wenn ich es hasse mal mit der MI einer Meinung zu sein.
weißt du, wie schnell ein wlan mit kurzer SSID und WPA/WPA2 und nur zahlen als passwort geknackt ist?
google mal nach "pyrit" und "airodump".
wenn du ne 5000er radeon hast, geht das mehr oder weniger ratz-fatz.
 
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Noch mal so als Einwurf: Das Urteil hat auch einen Nachteil, denn jetzt ist klar, dass man haftbar gemacht werden kann und wird, auch wenn die Schadenersatzforderungen bei erwiesenem Verschulden durch Dritte entfällt und die Abnahmgebühr auf 100 Euro gedeckelt ist.
 
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Kann nun eigentlich jemand diesen Sachverhalt hier aufklären?


@Pokerclock
Wo bist du, wenn man dich braucht?!?:ugly:

MfG

Das ist ein anderer Fall und kann nur indirekt auf das vorliegende Urteil bezogen werden. Es liegt zwar noch keine Langfassung vor, allerdings lässt sich bereits aus der Pressemitteilung lesen, dass es wichtig war, dass niemand direkten Zugang zum Rechner des Beklagten hatte.

Pressemitteilung Nr.*49/10 vom*3.3.2010

Da der Beklagte zum maßgeblichen Zeitpunkt Im Urlaub gewesen sei und auch kein Dritter Zugang zu dem Computer des Beklagten gehabt habe, könne die rechtsverletzende Handlung nur von einem Dritten begangen worden sein.
Liest sich im ersten Moment etwas doppelt gemobbelt, ist aber Hauptbegründung warum hier kein Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt und zur Schadenersatzpflicht führen würde.

Dies wäre ja nicht der Fall, bei einem Rechner im Haus zu dem alle Haushaltsmitglieder Zugang haben. Gibt man diesen Leuten dann selbst den Zugriffcode für das WLAN (oder generell für den Rechner als Mittel zur LAN/WLAN Nutzung), könnte da bereits grobe Fahrlässigkeit entstehen und wir hätten die Schadensersatzpflicht. Besonders bei Kindern im Haushalt, wo Eltern ja eine erhöhte Sorgfalts- und Aufsichtspflicht haben.

Noch mal so als Einwurf: Das Urteil hat auch einen Nachteil, denn jetzt ist klar, dass man haftbar gemacht werden kann und wird, auch wenn die Schadenersatzforderungen bei erwiesenem Verschulden durch Dritte entfällt und die Abnahmgebühr auf 100 Euro gedeckelt ist.

Als Zusatz. Die Schadenersatzpflicht entfällt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Man könnte also sagen, dass das Urteil der Beklagten nur eine leichte Fahrlässigkeit zubilligt.
 
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weißt du, wie schnell ein wlan mit kurzer SSID und WPA/WPA2 und nur zahlen als passwort geknackt ist?
google mal nach "pyrit" und "airodump".
wenn du ne 5000er radeon hast, geht das mehr oder weniger ratz-fatz.
Meine SSID ist unterdrückt da alle Geräte die Zugriff haben dürfen bereits "registriert" sind in meinem Netz, und meine Passwörter sind legendär für ihr "chaotisches" und vor allem "Langes" Wesen.


Wäre mir neu dass man "gute" WPA2 Verschlüsselungen einfach so durchbricht.
 
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Ähm WPA2 mit aircrack? Aber dann nur mit preshared keys...und was hat das mit einer kurzen SSID zu tun? Vielleicht verstehe ich deinen Post nur falsch?

@Topic

Das ist wohl dann das ende der Hotspots...Lustig war der Newsspecial von NTV zum Thema, die haben den Zuschauern empfohlen WEP Verschlüsselung zu benutzen :D

Gruß
man wartet einfach einen router-client-handshake ab, oder provoziert ihn (illegal!)...
dann loggt man ihn mit und setzt pyrit per bruteforce drauf an.
MAC-Adressfilter und versteckte SSIDs kann man sowas von einfach fälschen...
wer diesen handshake sehen/dumpen kann, kann damit auch die versteckten SSIDs sehen und die MAC, mit der dieser handshake vollführt wird! (und ändert die eigene MAC einfach zur "kompatiblen/erlaubten"MAC.
das ist also ein extrem unnützes "feature"!

der schlüssel errechnet sich so:
Key = PBKDF2(passphrase, ssid, 4096, 256)
also je länger die SSID ist, desto länger dauert das knacken per bruteforce.

ein achtstelliges passwort aus nummern mit einer 4 oder 5stelligen SSID (z.b. "wlan" oder "dlink") ist ruck zuck geknackt.

und eine radeon 5850 ist ein stück schneller als 2(!) Geforce GTX295 - oder fast doppelt so schnell wie eine GTX480.

soviel zum thema shaderleistung von geforce grakas ^^
...zumindest was pure berechnungen angeht... folding@home müsste schon sehr lange in ATI-Hand sein, wenn es endlich ATI-hardware nutzen könnte...
 
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jo, WPA2 is noch nicht geknackt.
aber man kann das passwort mit den gleichen mitteln rausfinden, wie bei WPA(1).
bei nem geschützten wlan dauerts zwar evtl n paar tage, aber wenn man in das wlan des nachbarn will, dann hat man zeit.
 
AW: WLAN-Störerhaftung vom BGH eingeschränkt

jo, WPA2 is noch nicht geknackt.
aber man kann das passwort mit den gleichen mitteln rausfinden, wie bei WPA(1).
bei nem geschützten wlan dauerts zwar evtl n paar tage, aber wenn man in das wlan des nachbarn will, dann hat man zeit.
"Tage"? ^^


Um meine sinnbefreiten Passwörter durch schieres "Brute-Force" herauszufinden ist ein Aufwand vonnöten der die Aktion irgendwie überflüssig macht - besonders da so viele schöne WPA-PSK und teils noch WEP-"geschützte" Netze in der nähren Umgebung sind in die man eher rein könnte ... :ugly:
 
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wo wohnst Du, damit Dein Zugang mal lahmgelegt/umbenannt werden kann...

Google hilft:
z.B. wpa2 +hacked
oder WPA2 geknackt ...? - ForumBase

Na supi, da läufts auch auf Brute Force hinaus ....

Klar, mit genug Rechenpower kriegt man alles "geknackt", die Frage ist halt: Mit welchem Hardwareaufwand in welcher Zeit? Ich bezeichne meine Keys mal einfach weiterhin als "sicher", da ich schlicht den Aufwand nicht wert bin dass ganze Serverfarmen daran rechnen bei mir reinzukommen. :ugly:
 
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