Wir prämieren den besten User-News-Schreiber: Lepa LV12 in Schwarz (März 2015)

PCGH_Stephan

Administratives Postpanoptikum
Teammitglied
Wir prämieren den besten User-News-Schreiber: Lepa LV12 in Schwarz (März 2015)

Wir geben regelmäßig den User-News-Schreiber des Monats bekannt. Das Community-Mitglied wird dabei aber nicht nur geehrt, sondern erhält einen wertvollen Sachpreis. Die Auswahl des User-News-Schreibers des Monats wird von der Redaktion durchgeführt und zu Beginn des Folgemonats bekanntgegeben. Chancen auf die Auszeichnung haben alle User-News-Schreiber, die aktuelle und für andere Community-Mitglieder interessante Themen verständlich in eigenen Worten ausdrücken.

User-News können von allen Nutzern des PC-Games-Hardware-Extreme-Forums im User-News-Bereich erstellt werden, die seit mindestens fünf Tagen registriert sind und mindestens zehn gezählte Beiträge haben. Als Hilfestellung gibt es für alle Interessierte verbindliche Regeln und einen Leitfaden zum Verfassen einer User-News, den wir sowohl Neulingen als auch Fortgeschrittenen ans Herz legen.

Der von Enermax bereitgestellte Preis für den User-News-Schreiber des Monats (März 2015):
Der Lepa LV12 ist ein CPU-Kühler in Turmbauweise, der sowohl in Schwarz als auch in limitierte Auflage in Weiß erhältlich ist. Als Belohnung ist die schwarze Version ausgeschrieben. Die vier 6-mm-Heatpipes liegen direkt auf dem Prozessordeckel auf und leiten die Wärme an den Kühlblock weiter, vor dem ein 120-mm-Ventilator montiert ist. Die Maximaldrehzahl des Lüfters kann via Schalter auf 2.200, 1.800 oder 1.500 U/min limitiert werden, die Untergrenze beträgt 800 U/min. Die Regelung des 4-Pin-Ventilators erfolgt mittels Pulsweitenmodulation (PWM). Der Lepa LV12 ist mit den AMD-Sockeln AM2(+), AM3(+), FM1 und FM2(+) sowie den Intel-Sockeln 775, 1150, 1155, 1156, 1366 und 2011(-v3) kompatibel. Mehr Informationen gibt es bei Lepa.

02_pcghx_600_small-jpg.801822

(Quelle: Lepa)

Teilnahmeberechtigt sind aus rechtlichen Gründen nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Die vollständigen Teilnahmebedingungen können via Linksklick auf "Show" eingesehen werden:
1. Gegenstand

1.1 Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Preisausschreiben der COMPUTEC MEDIA AG, Redaktion PC Games Hardware, Dr.-Mack-Straße 83, 90762 Fürth (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalter“) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.

1.2 Für den gewinnenden Teilnehmer gelten die Teilnahmebedingungen erst ab Bekanntgabe seines Gewinnzuschlags und seiner Abgabe der Einwilligung in die Teilnahmebedingungen. Die Einwilligung wird nach Bekanntgabe des Gewinns persönlich eingeholt. Für alle anderen Teilnehmer gelten diese Teilnahmebedingungen nicht, mit Ausnahme der Personen im Sinne von 2.2. Für diese gelten die Teilnahme- und Gewinnbeschränkungen im Sinne von 2.2 ungeachtet einer Gewinnzusage.

2. Teilnahmebedingungen des Preisausschreibens

2.1 Das Preisausschreiben beginnt am 01.03.2015 und endet am 31.03.2015.

2.2 Nicht teilnahme- und gewinnberechtigt sind Personen die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben oder jünger als 18 Jahre sind. Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern (Sponsoren), die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren sind vom Preisausschreiben ausgeschlossen.

2.3 Unter den Teilnehmern wird ein Lepa LV12 in Schwarz (LPALV12-BK) für den Gewinner ausgelobt.

2.4 Der Teilnahmebeitrag besteht im Verfassen einer oder mehrerer User-News in eigenen Worten im entsprechenden Unterforum „User-News“. Die User-News können bis zum Ende der Frist gemäß 2.1 mehrfach vom Teilnehmer geändert werden. Maßgeblich ist die Fassung der User-News zum Ende des Preisausschreibens.

2.5 Die Gewinner werden durch ein Preisgericht („Jury“) ermittelt. Die Jury wird vom Veranstalter gestellt und beurteilt die User-News anhand der Aktualität, dem Interesse der Leser (Hits), Wort- und Schriftbild, Umfang oder der Themenauswahl. Die Kriterien müssen nicht kumulativ vorliegen. Die Jury kann eine User-News prämieren, die die Beurteilungskriterien nicht vollumfänglich trifft, ihnen aber nahe kommt und daher preiswürdig ist.

3. Freistellung und Verantwortlichkeit

3.1 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

3.2 Mit dem Hochladen von Inhalten, insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also dass die Inhalte entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf den Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben

3.3. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

4. Abwicklung

4.1 Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, sein Tausch oder seine Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

4.2 Die Teilnehmer werden zeitnah per persönliche Nachricht (PN) im Rahmen der Foren-internen Kommunikation über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.

4.3 Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mail-Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergebe, gehen zulasten der Teilnehmer.

5. Gewährleistungsausschluss

5.1 Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Preisausschreibens nicht gewährleistet werden kann. Das Preisausschreiben kann vor Ende der Auslobungsfrist aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.

5.2 Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Plattformen wie Facebook gehören, falls das Gewinnspiel auf oder in Zusammenhang mit ihnen veranstaltet wird

6. Haftung

6.1 Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß Ziffer 6 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

6.2 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadenssache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6.3 Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten

6.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

6.5 Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönlichen Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters

7. Datenschutzhinweise

7.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur so weit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen

7.2 Folgende Daten werden von dem Gewinner durch den Veranstalter im Zeitpunkt der Gewinnzusage und Einwilligung der Teilnahmebedingungen erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels: Name des Teilnehmers, Wohnsitzdaten, E-Mail-Adresse.

7.3 Die vom Veranstalter im Rahmen des Preisausschreibens erhobenen Daten der Teilnehmer werden unverzüglich nach vollständiger Abwicklung des Gewinnspiels dauerhaft gelöscht.

7.4 Auf schriftliche oder in Textform (E-Mail) mitgeteilte Anforderungen hin können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.
 
AW: Wir prämieren den besten User-News-Schreiber: Lepa LV12 in Schwarz (März 2015)

Guten Morgen... :)
gibt es eigentlich schon einen Sieger dieses Preisausschreibens?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Wir prämieren den besten User-News-Schreiber: Lepa LV12 in Schwarz (März 2015)

Beim User-News-Schreiber des Monats März handelt es sich um Swarley86. Das Community-Mitglied hat über ein BIOS-Rootkit informiert, dabei das Thema gut aufgearbeitet und (Bild)quellen angegeben.
 
Zurück