Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

Jetzt ist Ihre Meinung zu Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle gefragt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

Zurück zum Artikel: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle
 
Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

In der genannten E-Mail als Quelle soll WD jedoch Aussagen gemacht haben, dass gegen einen "speziellen Preis" eine Verlängerung der Garantielaufzeit möglich sein soll.

wie soll man das jetz verstehen :huh:

wollen die noch mehr daran verdienen oder ist die hardware nicht mehr so hochwertig :what:
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

Das ist doch mittlerweile Gang und Gäbe, dass ein Jahr Garantie/Gewährleistung gegeben wird und wer mehr will muss Garantieerweiterungen dazukaufen. Nichts neues.
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

Es besteht generell 2 jahre gewährleistung auf alles was nicht Essbar ist. lediglich kurzwaren bei einzelhändlern haben nur 6 Monate
Und garantie sollte eigendlich zusätzlich sein.
Bei HDD`s gilt ja kaputt oder ganz was dazwischen gibt es nicht. Somit kommt immer die gewährleistung in anspruch, im übrigen ich würde die Platte dann direkt mit dem Produzenten eine RMA machen.
Übern Händler nur dann wenn ich sehr nah an idesen wohne hat auch den vorteil dass dann daß Porto wegällt.Aber es Dauert dann aber.
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

wie soll man das jetz verstehen :huh:

wollen die noch mehr daran verdienen oder ist die hardware nicht mehr so hochwertig :what:
Vielleicht scheint an der Stelle eine Folge der Flut durch. Möglicherweise schafft es WD (zur Zeit) nicht in der Qualität wie vor der Flut zu produzieren.
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

Es besteht generell 2 jahre gewährleistung auf alles was nicht Essbar ist. lediglich kurzwaren bei einzelhändlern haben nur 6 Monate

Allerdings hast du nach 6 Monaten die Beweislastumkehr, das heißt, dass dir die 2 Jahre Gewährleistung in den meisten Fällen nichts bringt und du auf die Kulanz der Hersteller/Verkäufer angewiesen bist.
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

Meine Veloci Raptors haben ihre 5 Jahre noch, hinzu kommt das ich eh auf SSDs umschwenken will. Ich hoffe allerdings dass die Qualität die selbe bleibt da ich hier Western Digital Festplatten von Anno dazumal hier herum liegen habe und die laufen heute noch wie eine eins. Dementsprechend habe ich nie eine WD HDD zurück tragen müssen :daumen:
 
AW: Western Digital verringert Garantielaufzeit für ausgewählte Festplatten-Modelle

interessante sache, kann unter umständen daran liegen, dass sie andere (schlechtere) zulieferer bekommen haben oder refurbished platten als neu verkaufen...

schade finde ich nur dass pcgh es nicht ganz schafft, gewährleistung und garantie zu trennen.
Denn die Gewährleistung bezieht sich auf den Zustand der Ware bei Kaufabwicklung, sprich der Hersteller/Händler, idr der Händler, leistet Gewähr, dass das Produkt bei Kaufabwicklung keine versteckten Mängel aufweist.

Sollte es jetzt innerhalb der ersten 6 Monate zu einem Defekt führen, dann muss der Händler beweisen, dass das Produkt bei Übergabe fehlerfrei war. Da dies nur durch ein Gutachten geht, wird der Händler, zu mindest bei HDDs auf das Gutachten verzichten und die defekte HDD austauschen/abwickeln.

Nach diesen 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft und der Kunde muss mit einem Gutachten beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Was bei Festplattenpreisen auch wieder fragwürdig ist...

Das bedeutet aber NICHT, dass die Garantie mindestens 2 Jahre sein muss, da sie sowieso nur eine freiwillige Leistung ist.
Sollte also zb auf die Hardware nur 1 Jahr Garantie bestehen, dann kann man sich bei defekten zwischen dem 1. und 2. Jahr auf die Gewährleistung berufen, muss dann aber einen Beweis dafür, dass der Mangel von Anfang an Bestanden hat, erbringen.

Beispiele:
Grafikkarte mit fehlerhaftem Lötmaterial innerhalb von 2 Jahren defekt... Fall für die Gewährleistung.
Desktop HDD die 24/7 läuft und nach 7 Monaten einen Lagerschaden hat... Fall für die Garantie.
Desktop HDD mit fehlerhafter Firmware... Fall für die Gewährleistung

Generell sollte mit dem Wort Garantie nicht so sorglos umgegangen werden, da sehr oft Umstände zu Defekten führen, die eine Garantie ausschließen:
VGA defekt, Kühler stark verstaubt -> Garantieverlust
Jede Art von Verschleiß ist idR auch nicht gedeckt
Mainboard defekt weil Abstandshalter vergessen -> Garantieverlust
Displaybruch ist IMMER mechanischer Natur und daher nicht gedeckt
sehr oft gibt der Hersteller gewisse Anwendungsgebiete vor (Temp,Feuchte etc) alles außerhalb dieser Zwecke -> Garantieverlust

also macht eurem RMA Mitarbeiter eures Vertrauens das leben leichter und informiert euch vorher über die Garantiebestimmungen, am besten schon vor dem Kauf, bevor ihr den armen Menshcen dann verständnislos anschreit
 
Zurück