Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Werbeanzeigen müssen Modellbezeichnung enthalten
Werbeanzeigen müssen die Modellbezeichnung eines technischen Produktes enthalten, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Händler müssen also künftig die exakte Bezeichnung des Modells angeben, damit der Kunde eine bessere Entscheidungsgrundlage hat.
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Werbeanzeigen müssen die Modellbezeichnung eines technischen Produktes enthalten, hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Händler müssen also künftig die exakte Bezeichnung des Modells angeben, damit der Kunde eine bessere Entscheidungsgrundlage hat.
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