@s|n|s: Ich glaube, da hast du Recht!
Was ist denn eigentlich mit folgendem Fall:
Nehmen wir mal an, vorige Woche war der Verkaufsstart von der neuen Maus XY von der Firma ABC. Ich habe sofort zugeschlagen.
Jetzt gibts ja Garantie und Gewährleistung, letztere ist glaube ich sogar gesetzlich vorgeschrieben. Nach einer Woche ist die Maus nun defekt, springt nicht mehr an, wenn man so will. Ein Fall fürs Einschicken. Nun habe ich den Beleg nicht mehr, Fakt ist aber, dass das Modell sowieso nicht älter als 1 Woche ist. Funktioniert so etwas auch?