Wer haftet im Fall der Fälle?

Noel1987

BIOS-Overclocker(in)
Hey Leute wer haftet wenn Bauteile der Wasserkühlung augenscheinlich in Ordnung sind aber defekt/undicht ?

Zu meinem Fall
Ein 90 Grad Adapter einer mmn sehr guten Firma war undicht und das nicht an den Anschlüssen sondern im Adapter selber

Unbemerkt da hinter der Grafikkarte tropfte es
Zum Glück kein Schäden an der Hardware
Wer haftet bei sowas wenn wirklich die Hardware Schäden davonträgt ?
Der defekt war keineswegs ersichtlich

Gruß
 
Zu 90% würde das wohl an demjenigen hängen bleiben der es verbaut hat da der Hersteller sich gut mit Anwendungsfehlern raus reden kann. Evtl wurde das Teil falsch "belastet" was besonders gerne bei Drehbaren Teilen (angeblich) passiert.
daher auch folgende Frage : Drehbarer oder Starrer Adapter ? Star = Materialfehler, Drehbar = Perfekte Ausrede für Produzent.
 
Natürlich drehbar xD
Neuen genommen gleiches Rohr gleiche Anschlüsse
Und was soll ich sagen dicht
 
Hey Leute wer haftet wenn Bauteile der Wasserkühlung augenscheinlich in Ordnung sind aber defekt/undicht ?
In einer perfekten Welt:
Natürlich der Hersteller des defekten Teiles.

In der realen Welt:
Du. Denn du wirst dem Hersteller beweisen müssen dass das Teil schon vorher kaputt war und nicht durch deinen Einbau beschädigt wurde - und das kannst du in aller Regel nicht stichhaltig.
 
Ja ich bin auch froh daß ich es rechtzeitig erkannt hatte und reagieren konnte

War schon eine gute Pfütze auf dem Riser Kabel
 
Hatte schon drehbare Winkeladapter die undicht waren, aber nicht gleich, sondern erst nach einigen Jahren. Daher solche Anschlüsse ab und zu immer prüfen, da anscheint die Dichtung mit der Zeit auch undicht werden kann. Meine waren erst undicht, sobald ich sie leicht bewegt habe.

Hat jetzt nicht direkt mit dem Thema was zu tun, aber was ich mit der Zeit mit manchen Adapter hatte. Sind auch bisher bei mir nicht viele gewesen, aber zwei Adapter von 10 waren nach etwa 3-4 Jahren undicht geworden. Ich meine hier auch die Dichtung, die intern im drehbare Bereich sitzt.
 
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In einer perfekten Welt:
Natürlich der Hersteller des defekten Teiles.

In der realen Welt:
Du. Denn du wirst dem Hersteller beweisen müssen dass das Teil schon vorher kaputt war und nicht durch deinen Einbau beschädigt wurde - und das kannst du in aller Regel nicht stichhaltig.

Folgeschäden sind selbst in einer perfekten Welt praktisch immer von der Haftung ausgeschlossen. Das wäre wirtschaftlich einfach nicht kalkulierbar – "ich hatte den Winkel über meinem Turner-Aquarell installiert. Bitte überweisen sie das dreifache ihres Firmenwertes als Entschädigung."
Viele Hersteller sind bei "normalen" Folgeschäden aber bemüht, auf Kulanzbasis weiterzuhelfen.
 
Folgeschäden sind selbst in einer perfekten Welt praktisch immer von der Haftung ausgeschlossen.
Ich weiß nicht wie das im privaten Bereich geregelt ist da ich zum Glück nie einen solchen Fall hatte. Dass es da Deckelungen gibt und garantiert die allerallermeisten Fälle abgewiesen werden ist klar.
Im Profi-/Industrieberich ist das aber ne andere Nummer. Wenn ne Brücke zusammenstürzt und klar nachgewiesen wird dass es wegen einem Materialfehler passiert ist sind nicht nur meine Kollegen und ich (als Prüfingenieure) die Jobs los sondern auch schnell der Arbeitgeber insolvent, da haftest du im Zweifel für alles.

Wie gesagt, kein Plan wie das juristisch beim üblichen kleinen Endkunden geregelt ist aber wie oben schon erwähnt würde sowas ja sowieso nahezu immer daran scheitern etwas zweifelsfrei nachzuweisen selbst wenn dann für alles gehaftet werden müsste. :ka:
 
In der realen Welt:
Du. Denn du wirst dem Hersteller beweisen müssen dass das Teil schon vorher kaputt war und nicht durch deinen Einbau beschädigt wurde - und das kannst du in aller Regel nicht stichhaltig.
Kleine Erinnerung:
In den ersten 6 Monaten MUSS der Händler/Hersteller beweisen, dass das Gerät, bei Verkauf, kein Fehler hatte. Erst nach den 6 Monaten bist du dran es zu beweisen.

Gewährleistungsrecht Gesetzlich geregelt

PS. Die Regelung gilt natürlich in Deutschland, wie es in Österreich und der Deutschrachigen Schweiz ausschaut hab ich keine Ahung ;)
 
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Was für den Hersteller eines Bauteils kein Problem ist. ;)

Die Teile laufen durch eine Endkontrolle. Der "Anlagenpark" ist vom TÜV idR abgenommen. Jetzt zieh mal vor Gericht und klag dein Recht auf Gewährleistung ein...Der Anwalt vom Hersteller zieht dann seine Zonk Karte: Unsachgemäße Behandlung. Nun weise Du mal nach, dass Du nicht die Dichtung beschädigt hast. GL&HF

Bei solchen Fällen greift häufig auch keine Rechtschutzversicherung. Sprich die Kosten trägt man zunächst selbst. Und bei dem Streitwert wird jeder halbwegs vernünftige Anwalt sagen: Lassen sie es bleiben.

Wie @PCGH_Torsten schon schrieb: Kulanz des Herstellers ist da noch am aussichtsreichsten.
 
In den ersten 6 Monaten MUSS der Hersteller beweisen, dass das Gerät, bei Verkauf, kein Fehler hatte.
Stimmt - zählt aber auch zur schönen perfekten nicht existierenden Welt. Denn das macht der Hersteller auf dem Papier per aus-dem-Arm-schütteln wenns kein Krautkramer ist.
QM-System nachweisen, ISO9001 oder 17025 oder hastenichtgesehen, am besten noch ab und an ein Drittauditor da der Produktion und Endkontrolle abnimmt (beispielsweise der TÜV hierzulande) und du kannst wenns hart auf hart kommt einpacken.

Die einzige echte Chance des Kunden sind Fehler die völlig offensichtlich herstellerverschuldet sind (so ein Teil würdest du aber nicht einbauen weils ein großes Loch hat beispielsweise...) oder dass der Hersteller viel weniger Aufwand damit hat dir ein 5€-Teil und von mir aus auch noch nen 50€-Folgeschaden zu ersetzen als die Papierkramkeule rauszuholen (alleine der Kerl der das bearbeitet ist pro Sunde ja schon viel teurer).

Selbst bei teureren und sicherheitsrelevanten Produkten mit offensichtlichen Fehlern (eigentlich) haste schlechte Karten. Ein Arbeitskollege hat mal monatelang mit VW getsritten weil eine seiner Bremsscheiben bei der gefühlt ersten Benutzeung halb zerbrochen war (also echt hart gerissen). Einen eindeutigeren Materialfehler gibts kaum. Er ist am Ende auf den Kosten einer neuen Scheibe sitzengeblieben, VW war nur so "kulant" sie umsonst zu wechseln. Die weisen dir auf nem 10cm hohen Papierstapoel nach dass dieses Teil niemalsnicht kaputt gewesen sein konnte und du das Schuld warst. Und du kannst NICHTS dagegen machen.
 
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Ja also machen wird man da nichts
Wenn's defekt ist und was anderes durchbrennt Pech gehabt

Ich bin gerade mit meinen Versicherungsmakler am abklären ob man ihn auch gegen auslaufen und Eigenverschulden versichern kann auf Zeitwert
So würde ich im Fall der Fälle wenigstens was wieder bekommen

Wie sieht denn das ganze bei einer aio aus?
Wahrscheinlich genauso oder
 
Ich bin gerade mit meinen Versicherungsmakler am abklären ob man ihn auch gegen auslaufen und Eigenverschulden versichern kann auf Zeitwert
Geht garantiert, versichern kannste so ziemlich alles. Ob das aber zu den gebotenen Konditionen sinnvoll ist ist ne andere Frage... es hilft dir auch nix wenn du nach nem Jahr den Neuwert an Versicherungsraten zahlst. :fresse:

Wie sieht denn das ganze bei einer aio aus?
Wahrscheinlich genauso oder
Genauso. Im Prinzip dürfte es hier sogar etwas einfacher sein wenn das Ding in den ersten 6 Monaten auslaufen sollte da man als Benutzer kaum was falsch machen kann was zu sowas führt (und ein Produktionsfehler entsprechend sehr naheliegend wäre). Aber ich fürchte wenns wirklich hart auf hart kommen sollte siehste auch hier im Zweifel alt aus als Privatperson.
 
Also ich zähle bei dem PC im Wert von knapp 2700 Euro genau 60 Euro im Jahr
Eigenverschulden, Wasserschaden, bedienfehler, Kurzschluss

Gibt halt nur den Zeitwert aber besser als nichts
 
Du hast Jetzt echt eine Versicherung für deinen Pc abgeschlossen? Echt jetzt? :ugly:

Soweit ich mich erinnern kann, gilt das Produkthaftungsgesetz auch für private Endverbraucher. Aber wer hat schon lust zu klagen?
Falls die Wakü ausläuft und ein Stromschlag tötet deinen 1 jährigen Sohn, dann sieht das Ganze schon anders aus.....

Geschäftskunden würden sehr schnell klagen. Die lassen sich nicht nur die Folgeschäden, sondern auch die Ausfallzeiten vergolden.

Wie unser Abteilungsleiter so schön zu einem Maschinenhersteller sagte:" Eure Maschine hat uns bestimmt schon 1 Millionen gekostet. Her mit dem Geld. "
Hat nicht lange gedauert bis das Geld da war. :D
 
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Also ich zähle bei dem PC im Wert von knapp 2700 Euro genau 60 Euro im Jahr
Eigenverschulden, Wasserschaden, bedienfehler, Kurzschluss

Gibt halt nur den Zeitwert aber besser als nichts
Schau dir die Versicherungsbedingungen bzw die Police genau an. Vor allem in Hinsicht auf Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit und mögliche Haftungsaausschlüsse die sich darauf beziehen. Ich habe selber einige Jahre bei einem großen deutschen Versicherer im Bereich technische Versicherungen gearbeitet(da fällt alles rein was nicht in die Standard Sparten passt). Nur weil man eine Sache versichert hat heißt das noch lange nicht, dass der Versicherungsfall entsprechend entschädigt wird.
 
Der HÄNDLER haftet, auch für Folgeschäden (wenn er es zu vertreten hat), mit dem Hersteller hast du erstmal nichts am Hut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der HÄNDLER haftet, auch für Folgeschäden (wenn er es zu vertreten hat), mit dem Hersteller hast du erstmal nichts am Hut.

Wenn das so ist, dann wird sich der auf den Hersteller berufen.

Wie war das gleich noch mal mit den hängen bleibenden Gaspedalen von Toyota?

Schau dir die Versicherungsbedingungen bzw die Police genau an. Vor allem in Hinsicht auf Fahrlässigkeit bzw. grobe Fahrlässigkeit und mögliche Haftungsaausschlüsse die sich darauf beziehen. Ich habe selber einige Jahre bei einem großen deutschen Versicherer im Bereich technische Versicherungen gearbeitet(da fällt alles rein was nicht in die Standard Sparten passt). Nur weil man eine Sache versichert hat heißt das noch lange nicht, dass der Versicherungsfall entsprechend entschädigt wird.

Ob eine Versicherung zahlt weiß man sowieso nur hinterher. ( Meistens nachdem man Jahrzehnte lang brav eingezahlt hat).
Deshalb hab ich so gut wie keine Versicherungen.
 
Geht garantiert, versichern kannste so ziemlich alles. Ob das aber zu den gebotenen Konditionen sinnvoll ist ist ne andere Frage... es hilft dir auch nix wenn du nach nem Jahr den Neuwert an Versicherungsraten zahlst. :fresse:


Genauso. Im Prinzip dürfte es hier sogar etwas einfacher sein wenn das Ding in den ersten 6 Monaten auslaufen sollte da man als Benutzer kaum was falsch machen kann was zu sowas führt (und ein Produktionsfehler entsprechend sehr naheliegend wäre). Aber ich fürchte wenns wirklich hart auf hart kommen sollte siehste auch hier im Zweifel alt aus als Privatperson.

KoWaKü-Hersteller schließen alle die Haftung für Folgeschäden aus. Aber zumindest wenn man Raffael Vötter heißt, hat man bekanntermaßen gute Chancen auf Kulanz.^^
 
KoWaKü-Hersteller schließen alle die Haftung für Folgeschäden aus. Aber zumindest wenn man Raffael Vötter heißt, hat man bekanntermaßen gute Chancen auf Kulanz.^^

Ausschließen können sie, ja, aber ob der Ausschluss rechtswirksam ist, ist eine ganz andere Frage.


Und wenn ihr jedes Wort, dass eine Firma in ihren AGB schreibt auf die Goldwaage legt, dann solltet ihr sehr vorsichtig sein und die AGB sehr genau durchlesen. :D
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