Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?
Der Bundesgerichtshof [Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08] bestätigte, ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof, dessen Rechtsprechung in Bezug auf den Weiterverkauf von "gebrauchten" Softwarelizenzen, die im Wege des Downloads erworben wurden. Fraglich bleibt jedoch weiterhin, ob auch Account-gebundene Softwarelizenzen von dem Urteil betroffen sind.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
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Der Bundesgerichtshof [Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08] bestätigte, ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof, dessen Rechtsprechung in Bezug auf den Weiterverkauf von "gebrauchten" Softwarelizenzen, die im Wege des Downloads erworben wurden. Fraglich bleibt jedoch weiterhin, ob auch Account-gebundene Softwarelizenzen von dem Urteil betroffen sind.
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