Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

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Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

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Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Das ist ja mal wieder aufs Äußerste schön gerechnet und geredet. Wer weiß, ob bei den ~90% erfolglosen IP-Anfragen überhaupt ne Straftat tatsächlich stattgefunden hat....
 
AW: Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Als Pre-Paid Nutzer ist mir das egal,
habe eh alle viertel Jahre ein
Neues!
:lol:
 
AW: Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Die Vorratsdatenspeicherung ist sowieso nichts anderes als eine Art Generalverdächtigung. Ich find's einfach unsinnig und unnötig.
 
AW: Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ist die Argumentation in der BKA-Studie, die erfolglose Anfragen der Verkehrsdaten mit einer unaufgeklärten Straftat gleichsetzt
Schuldig im Sinne der Schuld bis die Unschuld lückenlos bewiesen ist oder wie?
 
AW: Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Dazu gibts auch noch eine Studie des Max-Planck-Institutes für Strafrecht wonach durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung auch keine Schutzlücken entstehen.
PDF (294 Seiten, 2,5MB) : KLICK
Der CCC berichtete am 27.1.2012. CCC | Wissenschaftliches Gutachten belegt: keine "Schutzlücke" ohne Vorratsdatenspeicherung

Und der Herr Innenminister hatte dazu wohl ein lapidares "irrelevant" zum Besten gegeben.

Siehe auch Constanze Kurz' (CCC) Anmerkungen in der FAZ:
Netzpolitik: Rückkehr der Internet-Zombies - Aus dem Maschinenraum - FAZ
 
AW: Vorratsdatenspeicherung: Studie sieht keinen Bedarf für Festnetz- und Mobilfunkdaten

Das ist ja mal wieder aufs Äußerste schön gerechnet und geredet. Wer weiß, ob bei den ~90% erfolglosen IP-Anfragen überhaupt ne Straftat tatsächlich stattgefunden hat....

Die Studi erscheint mir jedoch äußerst Interessant im Zusammenhang mit dem Filesharing.

Wenn doch 92% der IP-Abfragen mangels Datenspeicherung zu keinem Ergebnis führten, dann frage ich mich allerdings, wie kommen die Anwälte bzw. deren Erfüllungsgehilfen zu den Daten die sie dem Gericht vorlegen, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht.

Bei Heise gab es dazu mal auch einen sehr Interessanten Bericht bezüglich der Manipulation von IP-Adressen, genauso wie amerikanische IT-Experten den Nachweis erbrachten, dass es keine gesicherten Rückschlüsse über eine IP-Adresse auf einen Nutzer gibt, eben wegen der unzähligen Manipulations Möglichkeiten. Ja es ist sogar nachweislich möglich über eine fremde IP-Adresse Online zu gehen (IP Diebstahl).

Dies sollte doch eigentlich jeden Richter dazu bewegen, es sich doppelt zu überlegen ob er in einem solchen Prozeß die angeblichen Beweise würdigt.


Gruß
 
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