"Im Jahr 1949 nur für die
westlichen Besatzungszonen in Kraft gesetzt, nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet – der
Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die
Sowjetische Besatzungszone (SBZ) bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde – ist das Grundgesetz nach der
Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten
Deutschen Volkes geworden
[1] (→
Präambel Vorlage:§§/Wartung/alt-juris).
Seine demokratische Legitimation, die zunächst durch die Mehrheit der westdeutschen Landesparlamente und anschließend durch Bestätigung des deutschen Volkes bei Wahlen im grundgesetzlichen System indirekt erfolgte, ist in der internationalen Staatspraxis unangezweifelt. Auch erfüllt das Grundgesetz von Anfang an die Kriterien eines materiellen Verfassungsbegriffes, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine
objektive Wertordnung[2].
Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist eine perpetuierte
[3] und legitimierte
[4] Verfassung. Sie kann nur durch Beschluss einer neuen abgelöst werden"