Guten Tag,
ich wollte wegen einer Frage mal Rat einholen aber nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen oder mich dafür in einem anderem Forum anmelden.
Es geht um einen von mir gekauften Artikel auf Ebay. Vor gut 5 Wochen habe ich einen Artikel ersteigert von einer Person welche 100% positive Bewertungen hatte, wie sich später rausstellte keine einzige davon als Verkäufer, quasi dessen erster Verkauf.
Die Lieferung zog sich nach Bezahlung 3 Wochen (!) hin, auf Nachfrage erhielt ich die Antwort das sich die Person im Urlaub befände und mangels Internet etc. nicht versenden könnte, naja was auch immer.
Aufjedenfall war ich durchaus angepisst als erst 3 Wochen nach meiner Bezahlung der Artikel eintrudelte.
Zum Artikel selbst kann ich sagen, dass dieser wie beschrieben ok ist. Ich habe ihn natürlich genau unter die Lupe genommen nachdem mich der Verkäufer schon durch den Versand und die Kommunikation verärgerte.
Daraufhin fiel mir auf dass die Ware als DHL Großbrief für 1,45€ verschickt wurde ich aber 4,10€ für ein DHL Päckchen (eindeutig angegeben) bezahlt habe. Das heisst dass der Verkäufer mich um 2,65€ abzüglich eventueller Verpackungskosten (Versandumschlag war widerverwendet) betrogen hat.
Daraufhin bat ich bestimmend aber wie immer freundlich den Verkäufer mir den Differenzbetrag rückzuerstatten und habe ihn auch sonst auf die allgemeine Unzufriedenheit meinerseits aufmerksam gemacht.
Der Verkäufer entschuldigte sich und willigte ein den Differenzbetrag zeitnah (wortlaut) zu erstatten.
Weitere 1,5 Wochen später, der Betrag war nicht eingegangen, habe ich dem Verkäufer eine Frist gesetzt welche morgen abläuft mir das Geld zu erstatten und mit einer Anzeige wegen Betrugs gedroht, besser gesagt darauf aufmerksam gemacht.
Wie es aussieht wird der Betrag mein Konto nicht erreichen und ehrlich gesagt erwäge ich momentan trotz des geringen Betrages durchaus tatsächlich Anzeige zu erstatten einfach der Gerechtigkeit wegen.
Meine Frage lautet nun; seid ihr der Meinung das eine Anzeige begründet ist?
Fakt ist:

ich wollte wegen einer Frage mal Rat einholen aber nicht gleich zum Rechtsanwalt gehen oder mich dafür in einem anderem Forum anmelden.
Es geht um einen von mir gekauften Artikel auf Ebay. Vor gut 5 Wochen habe ich einen Artikel ersteigert von einer Person welche 100% positive Bewertungen hatte, wie sich später rausstellte keine einzige davon als Verkäufer, quasi dessen erster Verkauf.
Die Lieferung zog sich nach Bezahlung 3 Wochen (!) hin, auf Nachfrage erhielt ich die Antwort das sich die Person im Urlaub befände und mangels Internet etc. nicht versenden könnte, naja was auch immer.
Aufjedenfall war ich durchaus angepisst als erst 3 Wochen nach meiner Bezahlung der Artikel eintrudelte.
Zum Artikel selbst kann ich sagen, dass dieser wie beschrieben ok ist. Ich habe ihn natürlich genau unter die Lupe genommen nachdem mich der Verkäufer schon durch den Versand und die Kommunikation verärgerte.
Daraufhin fiel mir auf dass die Ware als DHL Großbrief für 1,45€ verschickt wurde ich aber 4,10€ für ein DHL Päckchen (eindeutig angegeben) bezahlt habe. Das heisst dass der Verkäufer mich um 2,65€ abzüglich eventueller Verpackungskosten (Versandumschlag war widerverwendet) betrogen hat.
Daraufhin bat ich bestimmend aber wie immer freundlich den Verkäufer mir den Differenzbetrag rückzuerstatten und habe ihn auch sonst auf die allgemeine Unzufriedenheit meinerseits aufmerksam gemacht.
Der Verkäufer entschuldigte sich und willigte ein den Differenzbetrag zeitnah (wortlaut) zu erstatten.
Weitere 1,5 Wochen später, der Betrag war nicht eingegangen, habe ich dem Verkäufer eine Frist gesetzt welche morgen abläuft mir das Geld zu erstatten und mit einer Anzeige wegen Betrugs gedroht, besser gesagt darauf aufmerksam gemacht.
Wie es aussieht wird der Betrag mein Konto nicht erreichen und ehrlich gesagt erwäge ich momentan trotz des geringen Betrages durchaus tatsächlich Anzeige zu erstatten einfach der Gerechtigkeit wegen.
Meine Frage lautet nun; seid ihr der Meinung das eine Anzeige begründet ist?
Fakt ist:
- Nicht nur die Versandkosten sind deutlich zu hoch gewesen für die erbrachte Leistung, sondern...
- ... die von mir gekaufte Versandart wurde durch eine minderwertigere und billigere ersetzt. Wissentlich! (man kann einen Versandumschlag nicht als Päckchen verschicken)
- Der Verkäufer hat das "Irrtum" selbst eingestanden und sich entschuldigt und zugesichert den Differenzbetrag zu erstatten,...
- ... aber trotz 2 maliger Erinnerung und Fristsetzung den Betrag nicht zurücküberwiesen.






