Vermieter und Unitymedia

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Komplett-PC-Käufer(in)
Moin Jungs,
Ich hab Mitte des Jahres bei Unitymedia Internet 50k bestellt und bekommen. Der Techniker hatte am Anfang des Jahres die Anlage getauscht, da der Mieter über unserer Wohnung auch Kunde bei Unitymedia ist. Der Techniker hatte, warum auch immer, offenen Zugang zum Keller, der normalerweise abgeschlossen sei. Mein Vermieter hat da was gegen, weil er nicht gefragt wurde und seine alte Anlage bezahlt hat und diese verwendet werden soll und wir sollten das über die Telekom machen, da sei er schon lange Kunde und immer zufrieden.
Man muss dazu sagen, wir wussten nichts davon, dass ich erst den Vermieter um Einverständnis bitten muss und er ist immer in Brasilien und deshalb kaum hier in Deutschland. Aber eigentlich hätte der über uns ihn mal fragen sollen...
Jetzt will er halt um Schadensersatz klagen und er will, dass seine alte Anlage wieder angeschlossen wird und wir von dem Vertrag zurück treten, da er nicht rechtens sei. Es wurde Hausfriedensbruch begangen bla bla..
Ich nehme mal an er befindet sich im Recht, aber ich hab keine Lust das doppelte bei den telekomikern zu bezahlen und wahrscheinlich noch höheren Ping zu haben..

Kann ich von dem 2 Jahres Vertrag so zurück treten?

Mfg

Bin am Handy, seid mir nicht böse um fehlende Absätze etc :P
 
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die einzigen die dich aus dem vertrag lassen können wäre unitymedia, ob sie das machen liegt aber bei ihnen, wenn sie sich querstellen hast du einen unitymedia vertrag da die 14 tage frist wohl schon länger abgelaufen ist ...
wenn der internetvertrag den der vermieter eingerichtet hat im mietvertrag festgehalten ist, inkl. zahlung etc... ist des glaube ich rechtens, es steht dir aber trotzdem frei einen anderen anbieter zusätzlich zu nehmen, dagegen kann er nichts unternehmen.

im schlimmsten fall hast du dann internet über deinen mietvertrag und einen zusätzlichen unitymedia zugang den du selber beantragt hast.


was hausfriedensbruch etc... angeht, ka :ugly:
 
Schwierige Sache. Im Grunde muss der Eigentümer gefragt werden, wenn die Hausanlage umgebaut wird, ich machs aber oft genug nicht.
Er kann aber durchaus Verlangen, das die Anlage rückgebaut wird, allerdings ist dies in der regel kostenpflichtig. Hier evtl aber nicht, da ja ohne seine Erlaubnis umgebaut wurde.

Was er mit Schadensersatz will verstehe ich nicht. Wurde seine Altanlage weggeschmissen?? Darf zwar im Normalfall nicht gemacht werden, denke aber nicht das er da mit Schadensersatz durch kommt, da ja satt seiner Anlage eine neuere und sicher auch höherwertigere dahin gebaut wurde.

Dir den Vertrag verbeiten darf er leider. Wenn er sagt er will keine Internetfähige Unitymediaanlage im Haus, dann ist das leider so. Wenn er dir das schriftlich gibt, lässt UM sich auch aus dem vertrag raus.
 
wenn der internetvertrag den der vermieter eingerichtet hat im mietvertrag festgehalten ist, inkl. zahlung etc... ist des glaube ich rechtens, es steht dir aber trotzdem frei einen anderen anbieter zusätzlich zu nehmen, dagegen kann er nichts unternehmen.

was hausfriedensbruch etc... angeht, ka :ugly:

Der Vermieter kann niemanden zwingen, einen Internetzugang bei "seinem" Anbieter abzuschließen. Wo kämen wir denn da hin ? Er kann allerhöchstens die Grundgebühr für einen Kabelanschluss in die Miete mit einrechnen. Mehr aber auch nicht.

Was er aber machen darf ist, sollten bauliche Veränderungen an dem vorhandenen Haus TV-Netz nötig sein, damit Mieter einen Internetfähigen Kabelanschluss bekommen können, eben diese baulichen Umbaumassnahmen verweigern. Ohne die Zustimmung des Vermieters/Eigentümers dürfen keine Bauteile dieser Anlage ausgetauscht werden, noch dürfen zusätzliche Leitungen verlegt werden. Auch dann nicht, wenn der Mieter für die Kosten aufkommt ! Schon gar nicht darf sich zu diesem Zweck Zutritt zu dem Raum verschafft werden, indem sich die Technik für das TV Hausnetz befindet und dieser verschlossenen ist. Genau das ist dann in der Tat Hausfriedensbruch, da der Eigentümer mit dem Verschliessen dieses Raumes zeigt, das der Zutritt der Mieter zu diesem Raum nicht erwünscht ist. Verschafft man sich denoch Zutritt, ist das Hausfriedensbruch und kann sehr unangenehme Fogen haben.

Verweigert der Eigentümer nun das Um/Aufrüsten der Technik, sieht es schlecht aus für dich. UM kann in solchen Fällen die Leistung nicht erbringen, was eben nicht das Verschulden von UM. Wenn UM gar ungenehmigte Umbauten vorgenommen hat, kann das auch für UM Folgen haben. Du kannst da wohl nur auf Kulanz hoffen, oder eben rechtlichen Rat einholen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Geräte die verbaut wurden sind mit Sicherheit wertiger als sein plunder und mal ehrlich, sollte man sich da nicht fragen ob man so einem weiter Miete zahlen will oder sich was neues sucht? Geht den Herrn vermieter neun sch... an bei welchem Anbieter man ist und wenn er bei der Telekom ist dann ist es ja schön für ihn. Er hat schließlich keinerlei schaden davongetragen. Soweit kommt es noch das der Vermieter vorschreibt welchen Anbieter man zu nehmen hat
 
Wenn Unitymedia die Leistung nicht erbringen kann, dann ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages nicht erfüllt und er hat damit sogar problemlos von seinem Vertrag zurücktreten.

Bei Kabelnetz ist es so, dass der Vermieter entscheidet, welcher Anbieter welches Signal bereitstellt.
Wenn er quasi kein Internet haben will, dann musst du damit leben.

Für das Internet gibt es ja die Telefondose, darüber kann fast jeder Anbieter schalten, der nicht auf Fernsehkabel setzt.
 
Ist der Kabelkasten nicht sowieso Eigentum des Kabelanbieters?
Steht zumindest auf dem im Keller hier drauf.

Hausfriedensbruch ist es auch nicht weil die Kellertür ja offen stand, da hat niemand etwas aufgebrochen und der Techniker darf ja auch kommen - wenn was rechtswidrig umgebaut wurde ist dass das Problem von Unitymedia, nicht von dir. Du hast nichts umgebaut und du hast dir rechtlich nichts zu schulden kommen lassen.
Dir kann der Vermieter gar nichts.
 
Der Kasten gehört vielleicht dem Anbieter, der Eigentümer kann aber den Betrieb untersagen und auch verlangen, das die Anlage abgebaut wird.
 
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