News Verbraucherschutz in den USA: Das Ende von "Kaufen" auf Steam und Co.? [Video]

PCGH-Redaktion

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Seit einiger Zeit steht bei digitalen Käufen die Frage im Raum, ob man die Dinge "kauft", oder nur eine Nutzungslizenz erwirbt. Ein neues Gesetz in Kalifornien legt die Antwort nun fest. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie im Video.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Verbraucherschutz in den USA: Das Ende von "Kaufen" auf Steam und Co.? [Video]

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Das ist der richtige Ansatz und könnte vielen die Augen öffnen. Es sollte auch nicht nur bei Steam und Go so gehandhabt werden. Überall wo man nur Lizenzen erwirbt soll es geändert werden, so das es immer ersichtlich ist, das es nur geliehen ist und jederzeit der Zugriff verwert werden kann und das Geld damit weg ist.
 
Joa eigentlich müsste das temporäre Lizenz heißen weil man das jeweilige digitale Game nicht ohne Launcher oder Account (Playstation/X Box) starten kann auch wenn man das gesamte Game auf dem Datenträger hat.

Eigentlich aber müsste man das digital gekaufte Game auf Basis des Gesetzes von physischen Medien auch auf Disk brennen und ohne Account/Launcher starten können.
 
Die Idee Software "kaufen" zu können, war schon immer eine Illusion. Man kann sich keine Software kaufen. Was soll das denn genau sein? Man kauft sich IMMER "nur" das Recht die Software nutzen zu können - und vielleicht einen Datenträger, auf dem die SW gespeichert ist.

Unter Umständen sind auch Nutzungsrechte an den Datenträger gebunden (früher üblich), aber auch dann hat man sich letztlich immer die RECHTE (+ Datenträger) gekauft.

Und in diesem Sinne ist der Button "Kaufen" auch korrekt.

Davon rede ich schon seit über 20 Jahren, verstehen aber die meisten einfach nicht.
 
Und in diesem Sinne ist der Button "Kaufen" auch korrekt.
Nein, eben nicht. Steam bezeichnet einen Account an sich als Steam Subscription. Du abonnierst Steam. Spiele die du "kaufst" sind nur Inhalte, die du dem Abo hinzufügst. Das große Problem ist: Wenn Steam dich - aus welchem Grund auch immer - von der Plattform kegelt, wandern auch die Lizenzen dafür ins Nirvana. Du hast keinen Anspruch mehr darauf.
Man kauft sich IMMER "nur" das Recht die Software nutzen zu können - und vielleicht einen Datenträger, auf dem die SW gespeichert ist.
Joa und damals wurde das auch schon als Softwarelizenz betitelt. Nur war diese damals meistens unbeschränkt. Oder eben zeitlich beschränkt. Letzteres wurde auch als 1 oder 3 Jahres Lizenz so verkauft. Die läuft ab und die Software verweigert ihren Dienst. Egal, ob du sie nun neu installierst oder nicht.
Der Unterschied ist nur, dass diese Lizenzen dir nicht wieder entzogen werden können. Wenn du Die Sims Deluxe Edition im Laden gekauft hast, hattest du effektiv eine Lizenz erworben, die durch eine Seriennummer bestätigt wird.
Der Unterschied zu Steam, Amazon, Microsoft, Netflix usw. ist ganz klar: Du erwirbst ein Nutzungsrecht - meinetwegen auch Lizenz - das aber im wesentlichen Nachteil zu einer vollen Lizenz steht. Die Lizenz ist nämlich nur dann nutzbar, wenn die ausstellende Plattform ebenfalls eine gültige Lizenz beim Anbieter erworben hat. Beim "Kauf" stimmst du jedes Mal wieder diesen Bedingungen zu.
Die Verbraucher vertrauen einfach darauf, dass ihre Inhalte nicht verloren gehen. Dass (unbezahlte) Filme bei Netflix verschwinden ist sogar akzeptiert! Bei gekauften Inhalten, die genauso betroffen sein können aber vermutlich seltener sind, haben wir jetzt einen breiten Aufruf. Ein Wunder eigentlich, dass das nicht aus Deutschland/der EU stammt.

Aber ich gebe dir in sofern Recht, dass "kaufen" sehr irreführend ist. Mit einem gekauften Apfel kann ich alles machen und er ist dann ggfs. "verbraucht." Digitale Güter, die sich beliebig kopieren lassen, haben da ein gewisses Problem. Dennoch sollte eine Mindestverfügbarkeit garantiert werden. Das sollte grundsätzlich so passieren. Wie lange läuft der Online-Server? Und wie lange, bis mein Hardwarestück (Steam Deck, Chromecast) in Elektroschrott verwandelt, weil notwendige Services nicht länger verfügbar sind.

Analogie: Ein gekaufter Router erhält für ein paar Jahre Software Updates und verrichtet weiterhin seinen Dienst. Das nimmt dir der Hersteller auch nicht. Zumindest bis heute... Alles, was in der Cloud betrieben wird, ist dem Risiko ausgesetzt, dass es dadurch zu Elektroschrott wird. Und das betrifft auch Autos, die definitiv jahrelang unterwegs sind.
"Gekaufte" Software wie Photoshop ist ein einmaliges Investment für einen Fotografen. Der muss damit zurechtkommen, dass diese Software veraltet, interessante neue Features nicht hat und ggfs. mit einer neuen Windows Version nicht länger kompatibel ist. Bei neuen Abo Model passiert das eher nicht. Da fällt eher nach Hinten der Support für alte Versionen raus.
 
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Das ist der richtige Ansatz und könnte vielen die Augen öffnen. Es sollte auch nicht nur bei Steam und Go so gehandhabt werden. Überall wo man nur Lizenzen erwirbt soll es geändert werden, so das es immer ersichtlich ist, das es nur geliehen ist und jederzeit der Zugriff verwert werden kann und das Geld damit weg ist.

Je nach Anbieter steht dort auch "Lizenz für Software X erwerben". Also nicht Spiele. Aber gerade bei Spielen stand dort immer kaufen / buy.
Ist also nicht so, dass es nicht bekannt.
 
Nein, eben nicht. Steam bezeichnet einen Account an sich als Steam Subscription.

Das ist jetzt Haarspalterei, aber "kaufen" heißt, Du bezahlst etwas und bekommst eine Gegenleistung. Das kann auch eine zeitlich oder sonst wie beschränkte Berechtigung für etwas sein.

Du kaufst auch ein Kino-Ticket. Und nein, da geht es nicht um das Papierticket sondern um die Erlaubnis, zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Kinosaal einen Film konsumieren zu dürfen.
 
Das kann auch eine zeitlich oder sonst wie beschränkte Berechtigung für etwas sein.
Das wäre halt zu klären. Was ist es dann, ein Spiel digital zu "kaufen"? Die Erwartung wäre ein lebenslanger Zugang zu diesem speziellen Spiel. Nicht nur 3 Monate (außer es steht dran) oder einmalig.
da geht es nicht um das Papierticket sondern um die Erlaubnis
Richtig. Dieses Ticket ist einfach nur der Beweis, dass du die Erlaubnis hast. Beim Kino Ticket wird diese Erlaubnis aber auch ganz eindeutig für einem bestimmten Zeitpunkt und einem bestimmten Zweck erteilt. Die Eintrittskarte kann man auch weitergeben, sofern sie nicht an die Person gebunden ist (sonst muss das über den Veranstalter laufen, der sich logischerweise quer stellen könnte).
Ich denke, der Kern des Streits ist, inwiefern dem Kunden beim klar ist, dass seine Lizenz den Wert verlieren könnte, wenn der Anbieter seine Lizenz zum Vermarkten verliert. Bei digitalen Gütern dürfte es schwierig sein, ein eigenes Verschulden abzustreiten, außer wir konstruieren mal einen komplizierten Fall bei dem eine zeitlich limitierte Lizenz ausgestellt wurde und der Lizenzgeber verschwindet und keine Verlängerung mehr möglich ist (dann könnte auch niemand mehr klagen, wenn es einfach weiter vertrieben wird :D). Aber das ist nicht das Problem des Kunden. Der Kunde hat eine Lizenz und geht davon aus, dass er lebenslang seinen Inhalt konsumieren kann (außer der jeweilige Anbieter macht dicht, dann kann er sich als Gläubiger versuchen eine Entschädigung vom Insolvenzverwalter zu erstreiten).

Am Ende ist es wirklich Haarspalterei um wirtschaftliche bzw. juristisch relevante Begriffe aus denen Ansprüche entstehen können und genau so etwas hat dieses Fass überhaupt aufgemacht.

Digitale Güter funktionieren fundamental anders als physikalische Güter. Auf einen Fernseher bekomme ich Gewährleistung und Garantie. Auf Teile eines Bauwerks gelten sogar längere Fristen. Für digitale Güter beschreibt die EU schon eine Garantie auf Bereitstellung und Aktualisierung. Aber ich finde keine Anwendbarkeit, man innerhalb des Steam Subscriber Agreements seinem Account mehr Inhalte hinzufügt. Der Steam Zugang ist ja dauerhaft gegeben. Nur bezahlte Inhalte könnten verschwinden. Das ergibt für mich einen Sonderfall und genau den will man angehen, weil man damit den Verbraucherschutz effektiv (auf Kosten seines Vertrauens) aushebeln könnte.
 
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