Verbraucherschützer gegen Valve: Darum kann der Steam-Account nicht weiterverkauft werden

AW: Verbraucherschützer gegen Valve: Darum kann der Steam-Account nicht weiterverkauft werden

Nope. Du hast das Nutzungsrecht erworben, nicht deine Kinder. Es ist nicht mal vererbbar. Beispiel iTunes. Bruce Willis hat eine riesige iTunes-Datenbank und darf die nicht vererben... dagegen wollte er vorgehen. Ob er das letztlich tat und ob er Erfolg hatte, weiß ich aber nicht.
Dieser Nutzungsvertrag ist nichts wert, wenn er den lokalen Gesetzen widerspricht. In der Schweiz sind die Regulationen für Privatanwender (imo zu Recht) deutlich weniger restriktiv als in Deutschland.
Leider fehlen hierzulande Präzedenzfälle in Angelegenheiten wie dieser. Letztlich lässt sich wohl auch kaum ein Privater auf einen Gerichtsstreit mit einem Konzern wie Valve ein.

Bleibt zu hoffen, dass Justizia mittelfristig nicht nur Recht spricht, sondern auch richtig entscheidet. Mir persönlich ginge es auch weniger um den Weiterverkauf, als vielmehr die Abhängigkeit von Valves (...EAs, Ubis, Blizzards..) "Grosszügigkeit", ob ich nun meine gekauften Spiele nutzen darf oder nicht. Die aktuelle Situation ist eine einseitige Abhängigkeit und damit schon völlig verwerflich imo.
 
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Das wäre auch das einzige was mir sauer Aufstoßen würde wenn die das Game einfach abschalten und der schöne teuer bezahlte Datenträger zu einem Glasuntersetzer verkommt
 
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Nope. Du hast das Nutzungsrecht erworben, nicht deine Kinder. Es ist nicht mal vererbbar. Beispiel iTunes. Bruce Willis hat eine riesige iTunes-Datenbank und darf die nicht vererben... dagegen wollte er vorgehen. Ob er das letztlich tat und ob er Erfolg hatte, weiß ich aber nicht.

iTunes-Erbe: Bruce Willis liest AGBs und will gegen Apple vor Gericht ziehen - Engadget German

Falsch! Beim Steam Family Sharing dürfen deine Familienmitglieder die Spiele auch von einem anderen Account aus spielen, wenn du sie ihnen "leihst". Und das geht eben, darum ging's. ;) Es verstöst nicht mal gegen die Nutzungsbedingungen, weil das "Ausleihen" innerhalb der Familie ja erlaub ist. Ob dieses Recht mit dem Tod erlischt, ist eine theoretisch Frage, die für die Praxis irrelevant ist, weil der Steamaccount ja weiter existiert und somit auch das Family Sharing.

Edit: http://store.steampowered.com/sharing/?l=german
 
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Mir fällt dazu nur Sittenwidrig ein, genau das ist was bei Steam abläuft. Kann aber Steam da nichts vorwerfen, klar so lange es durchgeht werden sie es machen. Der Ball ist bei den Behörden als Gesetzesvertreter und dem Konsumentenschutz, welcher sich in Sachen Software völlig raus hält, bzw. eher als Industrieschutz fungiert.
Es geht aber auch anders, so musste in A UPC 19 von 22 Vertragsbedingungen ändern, eben weil Sittenwidrig. Könnte auch Steam (und andere) treffen, tut es aber nicht - komisch. Ist aber egal, so lange unter solchen Bedingungen gekauft wird funktioniert das System.

Persönlich trifft es mich aber nicht schlimm da Titel die über Steam verkauft werden erst mal ignoriert werden. Sind sie dann auf 75% reduziert hol ich sie mir vielleicht, aber sicher nicht früher. Entwickler die ihr Produkt in einen Ramschladen verkaufen (genau das ist Steam) haben nicht den Vollpreis verdient.
 
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