Urteil: Umzug kein Kündigungsgrund aus dem DSL-Vertrag

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Finde ich gar nicht gut, diese Regelung. Was ist, wenn man - aus welchem Grund auch immer - umziehen MUSS? OK, der Hersteller könnte kulant sein. Aber was wenn nicht? Ich würde dann ganz einfach nicht mehr zahlen. Keine Leistungen = kein Geld. :daumen2:

das geht leider nur wenn du nichts hast. hast du etwas an wert, das betrifft auch sachgegenstände, gibt es gerichtsvollzieher die dir das wegnehmen um den geforderten wert des gläubigers einzutreiben. du kannst nichts dagegen tun. tazächlich passiert das allerdings höchst selten, es ei denn du hast wirklich eine luxusbude voll mit highend geräten oder ärgerst den gerichtsvollzieher massiv.

so würde ich es jetzt momentan ebenfalls tun. an dem tage wo ich keine leistung mehr erhalte gibts keine kohle mehr von mir und mehr als eine eidestattliche versicherung abzugeben kann absolut NIEMAND in deutschland verlangen:daumen:
 
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Genau das ist die Frage. Ist meine Adresse in dem Vertrag Bestandteil der vereinbarten Leistung, oder ist meine Adresse nur die Lieferadresse für eine ortsunabhängig zu erbringende Leistung?

Also, lautet der Vertrag eigentlich: Dem X wird ein DSL-Anschluß in seiner Wohnung in Y-Stadt in der Z-Straße geliefert?
Oder lautet er: Dem X wird ein DSL Anschluß geliefert. Momentan wohnt er in Y-Stadt in der Z-Straße. Wenn er woanders wohnt, wird dorthin geliefert?

In ersterem Fall kann der Vertrag meiner Meinung nicht mehr erfüllt werden, weil der X eben nicht mehr am angegeben Ort wohnt. Das heißt, es kann zwar vielleicht noch der A oder B oder wer auch immer da jetzt wohnt beliefert werden, aber das ist ja nicht Inhalt des Vertrages. Der X ist nicht mehr in der Lage, die Leistung am angegebenen Ort abzunehmen. Insofern entfällt die gesamte Vertragsgrundlage.
In letzterem Fall muß der X mit der vereinbarten Leistung unabhängig von seinem Wohnort beliefert werden und diese auch abnehmen. Wie der Provider jetzt den DSL-Anschluß in die Hütte bekommt, kann ihm unter diesen Umständen aber egal sein.
Da wird auch so schnell auf die Idee kamen, denke ich, dass der Anwalt des Angeklagten sich den Vertrag sicher genau durchgelesen hat und ggf. gehandelt hätte.


Naja eigentlich auch alles halb so wild - es gibt genügend Anbieter, die nur 1 Monat als Laufzeit verlangen (Alice, 1&1) und daher ist es eh nicht so schlimm. Und wer zieht schon freiwillig in eine Gegend oder High-Speed-Inet? Ich würde es nicht tun - lieber täglich etwas pendeln.
 
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Also wenn man einen Vertrag abschliesst, dann hat man sich gefälligst daran zu halten...
Wenn man einfach jeden Vertrag kündigen könnte, dass wäre doch ein interessantes Szenario ^^
 
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Tut mir leid: Der Kunde war zu lange König. Der moderne Kunde ist eine Diva, und hat von solchen "Betrügereien" wie Vertragserfüllung keine Ahnung. Das sieht man nicht nur am Thema, sondern auch an einigen Kommentaren hier :)
Es wurde ja schon oft genug erwähnt, dass die Annahme, man könnte 2 Jahre (und danach jeweils 1 Jahr) sein Leben im Voraus planen an Realitätsverlust kaum noch zu überbieten ist.

Es gibt ganze Branchen, in denen nur noch 6-Monats-Arbeitsverträge erstellt werden. Damit muss man heute leben... genauso wie neuerdings mit einem Zwei-Jahres-Knebelvertrag ohne Gegenleistung beim DSL Anbieter. :schief:

Immerhin schließe ich den Vertrag ja mit dem Ziel, daß ich in meiner Wohnung mit einer bestimmten Leistung beliefert werde. Ich schließe ihn nicht mit dem Ziel, daß genau diese Wohnung unabhängig von meinem tatsächlichen Wohnort mit dieser Leistung beliefert wird.
Das "Ziel" des Vertrages ist im Vertrag definiert. Was sich der Kunde persönlich (entgegen dem Wortlaut des Vertrages) dabei denkt, interessiert nüchtern betrachtet erstmal nicht.

So ist das nunmal, wenn die letzte nationale Instanz eine Entscheidung trifft. Gilt genauso z.B. beim Bundesverfassungsgericht.
Der BGH ist nicht verpflichtet Grundsatzurteile zu fällen und vorliegend hätte er das meiner Meinung nach auch nicht (mit dieser Ansicht) tun sollen.

Also wenn man einen Vertrag abschliesst, dann hat man sich gefälligst daran zu halten...
Wenn man einfach jeden Vertrag kündigen könnte, dass wäre doch ein interessantes Szenario ^^
Ausnahmslos? Meinst du die Welt wäre ohne Sonderkündigungsrechte ein besserer Ort?!
 
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Wenn ich mir die Meinungen hier so anhöre wird mir langsam klar, warum in
Deutschland so manches schiefläuft.

Sicherheitshalber jetzt nicht lateinisch: Verträge sind zu erfüllen.

Da geht es nicht um Fairness und Planbarkeit des Lebens und was auch immer. Da geht es darum, dass man eine Übereinkunft trifft und sich daran hält. In guten wie in schlechten Zeiten. Aber sowas altmodisches ist ja heutzutage nicht mehr sexy.
Niemand hat den Typen dazu gezwungen, sich für 2 Jahre zu binden.
Hätte man ihn gezwungen, wäre es sittenwidrig gewesen und damit durchaus anfechtbar.

@Krhome: Ein Sonderkündigungsrecht ist etwas, das in den Vertrag eingearbeitet ist
und für spezielle, genau definierte Fälle eine Sonderlösung ermöglicht.
"Einfach jeden Vertrag kündigen können" geht darüber schon deutlich hinaus.
 
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Meine Güte, das Urteil ist ja offensichtlich deutlich gegen den Kunden (und auch gegen die allgemeine Bevölkerung) gesprochen worden.
So idiotische Firmen die ihren Kunden, also ihren Geldquellen so miserabel behandeln werden zu recht als Habgierig beschrieben.
Also das die Firmen das nicht verstehen das man wenn man umzieht nicht weiterhin zahlen will für etwas was man nicht mehr in Anspruch nehmen KANN ist schon ein Grund zum verzweifeln.
Die sollten sich mal überlegen eher in die Richtung der Kunden zu tendieren und dem nachzugehen wenn man es trotz langfristigen Vertrags nicht mehr will.

Also so verliert effektiv eine Menge an Kundschaft !
Ein Schuss nach hinten wie ich meine !
Beim Urteil wird ja deutlich der Anbieter bevorzugt und nicht der Otto-Normalmensch, schon traurig und das gibt zu denken Anlass....
 
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da hier ja einige schreiben, die bösen Provider etc... meine Freundin, die bald zu mir zieht ist bei Vodfone und hat toal vergessen nach der Kündigungsmöglichkeit zu fragen... Hat da angerufen, geschildert, das ich Lebensgefährte ( also ich ) schon einen bestehenden DSL Vertrag hat, da hat Vodafone ihr angeboten für 60% der Restlaufzeit aus dem Vertrag aussteigen zu können. Finde ich vollkommen in Ordnung... Aber einfach nicht mehr zahlen, das geht nicht... Und so, wie es ausschaut, kommt sie sogar für Nüsse raus, da ich schon seit 8 Jahren bei Vodafone/Arcor bin :D

Ich sags immer wieder... sprechenden Menschen kann geholfen werden. :D
 
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Vertrag ist eben Vertrag.

Was ich aber wirklich dreist finde, ist dass Provider anscheinend nicht verpflichtet sind, ihren Teil des Abkommens zu erfüllen und Geld für eine 16.000er-Leitung verlangen können obwohl sie nur 3.000 liefern...
 
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Soll sich jetzt nur noch bei teueren Anbieter ohne Vertragslaufzeit für DSL umschauen.Soviel ich weiß,sind es nur zwei Anbieter in Deutschland,wo das möglich ist.Auf jeden Fall ist das Urteil ungerecht,weil man eventuell plötzlich wegen neuem Arbeitsort umziehen muß und dort kein DSL Anschluß möglich ist.Genauso,wenn man ins Ausland umziehen müßte
oder wegen Todesfall umzieht.Das sind besondere Umstände,die man nicht voraus sehen kann.Das Urteil müßte angefochten werden deswegen.Hoffentlich ändert sich das wieder zugunsten der Kunden.
 
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Wenn man schon weiterzahlen muss, sollte der provider aber im gegenzug auch das produkt verfügbar machen, sprich in diesem fall den dsl anschluss in dem kuhkaff bereitstellen, schließlich zahlt man ja dafür
 
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Vertrag ist eben Vertrag.

Was ich aber wirklich dreist finde, ist dass Provider anscheinend nicht verpflichtet sind, ihren Teil des Abkommens zu erfüllen und Geld für eine 16.000er-Leitung verlangen können obwohl sie nur 3.000 liefern...

nenene, so ist das auch nicht.. dort steht immer BIS ZU 16.000... lt deren AGB sinds dann mindestens 3000 k/bits... Kleingedruckte Lesen!!! Ganz wichtig heutzutage... Leider
 
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aha, ich wohne an einem ort wo es NUR kabeldeutschland gibt (ja ich hatte auch bei o2 gefragt) und die haben nunmal keine angebote ohne vertragslaufzeit. sonst hätte ich diesen schon genommen.
also ist deine aussage blödsinn;)

Mom... KabelDeutschland kann man da nicht als Negativ beispiel sehen sondern eher als Positives, denn die Lassen einen aus den Vertrag wenn am neuen Wohnort kein Kabel Internet verfügbar ist.
 
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Jetzt heißt es halt im Vorfeld eine Austiegsklausel im Falle des Umzugs für sich selbst vereinbaren. Steht das im Vertrag drin, kommt man auch wieder raus - BGH Urteil hin oder her.

Zeitgemäß ist die Begründung des BGH nicht, wenngleich rechtlich nachvollziehbar.
 
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Mom... KabelDeutschland kann man da nicht als Negativ beispiel sehen sondern eher als Positives, denn die Lassen einen aus den Vertrag wenn am neuen Wohnort kein Kabel Internet verfügbar ist.

Das ist leider trotzdem Kulanz.
Schlimmer ist, das nach einem Umzug (DSL techn. Möglich) dann auch (fast immer) die Vertragslaufzeit wieder von vorn beginnt ggf. wieder 24 Monate...

Aber ich fände es auch gut, bei Umzug dorthin wo keine bzw. techn. nur sehr eingeschränkte DSL Verfügbarkeit herrscht, aus dem Vertrag kommen muss. Die Urteilsbegründung des BGH kann ich da auch nicht nachvollziehen. Was die Hardware angeht, egal, ich würde die dann einfach zurückgeben um dann aus dem Vertrag zu kommen, ist ja schließlich (meist) nur geliehen (Vertragsbedingungen lesen!).

@ weisser rabe
lol das wäre geil,
anruf @ telekom-hotline:
ey telekom ich will vdsl, liegt hier aber noch nicht, zieh mal ne Leitung ein...

So leicht geht das leider nicht, glaubs mir. Frag mal die ganzen Leute z.b. Berlin-Weißensee die kurz nach der Wende das modernste Glasfasernetz Deutschlands, wenn nicht sogar Europas... die warten ortsweise heute noch auf DSL-Verfügbarkeit


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Sorry für den stark polemischen Inhalt meines Textes, aber das Thema ist z.B. neben GEZ Gebühren für PCs wieder eine Klatsche für uns User, die weiter zu Kasse gebeten werden.
Logisch, was viel genutzt wird, kann man ja schön abkassieren...
 
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Vertrag ist eben Vertrag.

Was ich aber wirklich dreist finde, ist dass Provider anscheinend nicht verpflichtet sind, ihren Teil des Abkommens zu erfüllen und Geld für eine 16.000er-Leitung verlangen können obwohl sie nur 3.000 liefern...
Verträge dieser Form gibt es deswegen in Deutschland auch nicht. Es werden bis zu 16 MBit/s geliefert - auch 0,001 MBit/s sind bis zu ... ;)
 
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Verträge dieser Form gibt es deswegen in Deutschland auch nicht. Es werden bis zu 16 MBit/s geliefert - auch 0,001 MBit/s sind bis zu ... ;)

Aber auch hier gabs mal ein Urteil das besagt, wieviel der beworbenen Leistung erbracht werden muss. Wenn die bis zu 16 Mbit werben aber nur einen Mbit liefern kann man kündigen. ;) Bin jetzt aber zu faul das Urteil zu suchen. Meine, das stand hier auch mal als News drin.
 
AW: Urteil: Umzug kein Kündigungsgrund aus dem DSL-Vertrag

Aber auch hier gabs mal ein Urteil das besagt, wieviel der beworbenen Leistung erbracht werden muss. Wenn die bis zu 16 Mbit werben aber nur einen Mbit liefern kann man kündigen. ;) Bin jetzt aber zu faul das Urteil zu suchen. Meine, das stand hier auch mal als News drin.
Das ist durchaus möglich und find ich auch gut. Aber es scheint keinen in Stein gemeißelten Prozentsatz zu geben: Urteil: Sonderkündigungsrecht bei zu niedriger DSL-Geschwindigkeit
 
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Verträge dieser Form gibt es deswegen in Deutschland auch nicht. Es werden bis zu 16 MBit/s geliefert - auch 0,001 MBit/s sind bis zu ... ;)
Das kommt auf das Gleiche hinaus. Es ist nicht ok das solche Klauseln zulässig sind.

@Topic
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn ich gezwungen bin umzuziehen, gerne mein Internet etc. am neuen Standort weiternutzen möchte, dies jedoch aus technischen Gründen nicht geht und ich dann nicht aus meinem zwei Jahresvertrag herauskomme. Der Betreiber rechnet schliesslich die im Vertrag festgelegte Summe summe ab und muss mir dafür als Gegenleistung eine bestimmte vereinbarte Dienstleistung anbieten. Jedoch würde er laut Urteil obwohl er diese Dienstleitung nicht mehr anbietet nach wie vor dafür bezahlt werden, also Geld ohne Gegenleitung erhalten und genau darin sehe ich die Ungerechtigkeit.

Was ich besondern an dem Urteil schlimm finde:
Viele Anbieter schrieben in ihren AGB´s eine Recht auf fristlose Kündigung bei Umzug mit bestimmten techn. Gründen rein und nun nach dem Urteil könnten Sie sich darauf berufen und zukünftig nicht mehr dieses Klausel anbieten.^^

@Gegenbeispiel mit der Gebührenerhöhung
Dieses Beispiel ist in dem Fall nicht angebracht, da 1.) im gleiche Falle bei einer Gebührensenkung diese auch just in time weitergegeben werden müsste und weil 2.) trotzdem die Gegenseitigen Pflichten erfüllt werden können also für eine Dienstleitung gibt es nach wievor den vereinbarten Betrag.

bei einem Umzug wo aus technischen Gründen dann kein Internet installiert werden kann, muss ja wie in dem Beispiel weitergezahlt werden ohne die dafür vereinbarte Dienstleistung zu erhalten und deshalb kann man das nicht miteinander aufwiegen.

MfG
 
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