AW: Urteil: Umzug kein Kündigungsgrund aus dem DSL-Vertrag
Mom... KabelDeutschland kann man da nicht als Negativ beispiel sehen sondern eher als Positives, denn die Lassen einen aus den Vertrag wenn am neuen Wohnort kein Kabel Internet verfügbar ist.
Das ist leider trotzdem Kulanz.
Schlimmer ist, das nach einem Umzug (DSL techn. Möglich) dann auch (fast immer) die Vertragslaufzeit wieder von vorn beginnt ggf. wieder 24 Monate...
Aber ich fände es auch gut, bei Umzug dorthin wo keine bzw. techn. nur sehr eingeschränkte DSL Verfügbarkeit herrscht, aus dem Vertrag kommen muss. Die Urteilsbegründung des BGH kann ich da auch nicht nachvollziehen. Was die Hardware angeht, egal, ich würde die dann einfach zurückgeben um dann aus dem Vertrag zu kommen, ist ja schließlich (meist) nur geliehen (Vertragsbedingungen lesen!).
@ weisser rabe
lol das wäre geil,
anruf @ telekom-hotline:
ey telekom ich will vdsl, liegt hier aber noch nicht, zieh mal ne Leitung ein...
So leicht geht das leider nicht, glaubs mir. Frag mal die ganzen Leute z.b. Berlin-Weißensee die kurz nach der Wende das modernste Glasfasernetz Deutschlands, wenn nicht sogar Europas... die warten ortsweise heute noch auf DSL-Verfügbarkeit
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Sorry für den stark polemischen Inhalt meines Textes, aber das Thema ist z.B. neben GEZ Gebühren für PCs wieder eine Klatsche für uns User, die weiter zu Kasse gebeten werden.
Logisch, was viel genutzt wird, kann man ja schön abkassieren...