Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) konkretisierte in einem jüngsten Urteil die Möglichkeiten eines Verkäufers eine Ebay-Auktion vor dem offiziellen Ablauf zu beenden. Unter Umständen könne er zur Anfechtung berechtigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorlägen.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich
 
AW: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

tja ^^ verkauft ist verkauft .


ich find es immer geil das händler am ende mitbieten um es teurer zu machen und dir es danach anbieten . echt eine schande :-)

sie waren der 2 höchste bieter :-) : *Leck mich*

gruß
 
AW: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Bei Ebay ist das mittlerweile eine echte Pest, gerade bei den privaten Verkäufern.
Da stellen sie ihre Stücke ab 1 Euro ein um Gebühren zu sparen und brechen die Auktionen dann immer und immer wieder vorzeitig ab weil sie nicht das gewünschte Ergebnis bekommen.
Zum kotzen sowas. :daumen2:
 
AW: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Da würde ich meine dreckige Unterwäsche verkaufen mehr aber auch nicht!:ugly:
 
AW: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Das Problem ist, das ebay nicht mehr Herr der Lage ist. Ich weiß nicht ob es einfach nur an der Unfähigkeit der Mitarbeiter liegt, oder ob es schlicht zu wenige davon gibt. Es kann natürlich auch sein das ebay dieses Verhalten aufgrund der zusätzlichen Einnahmen tolleriert. Es ist mittlerweile ja fast normal das man in die Auktion reinschreibt "Biete Artikel auch auf anderen Plattformen an und behalte mir daher das Recht vor die Auktion vorzeitig zu beenden", ganz egal ob das rechtens ist oder nicht.

Da werden zb. Autos reingestellt, und ganz offen in der Beschreibung die Möglichkeit beworben das man - bei einem entsprechenden Angebot - den Kauf auch bereit ist außerhalb ebay abzuwickeln. Tlw. wird sogar damit geworben das der VK die gesparten Gebühren durch einen geringeren Preis an den Käufer weitergibt. Laut ebay-AGBs ist das natürlich "verboten", aber es kümmert sich keiner drum.

Die Tage erst hab ich fast ne Stunde mit dem Kundenservice telefoniert, und meinem Ärger mal (wieder) luft gemacht. Das Kuriose, der Mitarbeiter wusste ganz genau um die Probleme. Die Funktion "Angebot melden" ist schon seit Jahren unbrauchbar, da zum einen sehr oft passende Optionen fehlen, zum anderen die Möglichkeit selbst etwas in schriftlicher Form dem Sicherheitsdienst mitzuteilen. Abgesehen davon das man in keinster Form über die eingeleiteten Schritte informiert wird (hier versteckt sich ebay völlig unpassend hinter dem Thema "Datenschutz), zu >85% passiert auch gar nichts.

Ich habe mit einem Verkäufer bzgl. seines zum Verkauf angebotenen Fahrzeuges telefoniert. Der Wagen wurde schon mehrfach zu verschiedenen Preisen versteigert, und ich wollte wissen was es damit auf sich hat. Da sagt der Kerl mir doch eiskalt ins "Gesicht" (am Telefon halt); "Ja, der Preis war jedesmal nicht hoch genug, da hab ich den Wagen von meinem Kumpel ersteigern lassen". Und tatsächlich, bei allen eigentlich erfolgreich ausgelaufenen Auktionen war immer der selbe Bieter der Gewinner. Ich habe das Angebot direkt über das Formular sowie über die Hotline gemeldet. Das war vor einer Woche, passiert ist bis heute nichts. Und das ist kein Einzelfall. Dabei kann die EDV des Sicherheitsteams solche Verstöße eigentlich sogar völlig autonom erkennen.

Dazu kommen dann noch die ganzen Betrügereien wie Gebotsabschirmung usw. Da wird dann mit verschiedenen Tricks zb. ein KFZ mit einem Wert von 10.000€ für 1000-2000€ ersteigert, vorzugsweise von Bietern aus dem nahen Ausland. Da stehen dann zb. drei Tage später drei Fahrzeuge mit 10 Tschechen o.ä. vor der Tür, und möchten den von ihnen mittels Betrug ersteigerten PKW abholen, nachdem man vorher am Telefon noch massiv Bedroht wurde.

Beispiel:

ebay abzocke K1 Reportage www.dost.de.tf - YouTube

Ebay-Masche Gebotsabschirmung - WISO plus - ZDFmediathek - ZDF Mediathek

Meiner Meinung nach ist ebay nur noch für bestimmte Produkte/Festpreisauktionen bzw. Preisklassen zu empfehlen. Und eigentlich sollte man aufgrund des unseriösen Verhaltens des Anbieters (ebay) diese Plattform völlig meiden....
 
AW: Urteil: Angebotsrücknahme bei Ebay unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Größe 32 ist denke ich nicht so wirklich groß..
 
Zurück