[Update] iPhone 4S und iPad 2 Untethered Jailbreak ab sofort verfügbar!

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Als Betreiber eines deutschen Forums ist man verpflichtet Handlungen (z.B. Beleidigungen) oder Informationen über die rechtswidrige Inhalte offensichtlich werden (die eigene Nutzung eines JB) zu sperren bzw. zu löschen (§10 TMG), sobald man davon Kenntnis erlangt hat. Etwas anderes, als den Gesetzestext zu befolgen, wird hier nicht gemacht. Ich kann leider nicht ändern, dass die Grenze zwischen erlaubten und nicht erlaubten so eng ist. :ka:

einen jailbreak zu nutzen ist aber nicht rechtswidrig, zumindest solange es zu rein privaten zwecken geschieht. ;)
 
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@Bonkic Solang man nicht hack*lo nutzt ;)
@Pokerclock Ach stimmt, das Programm kenn ich :) Da hats Heise erwischt :D
 
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Tausch das Wort "Nutzen" gegen "Durchführen". Das ist auch zu privaten Zwecken rechtswidrig (du willst auf den §108b UrhG hinaus). Was viele aber nicht wissen, ist dass der §69f UrhG nicht am Durchführenden (rechtl. "Handelnden") den Vernichtungsanspruch festmacht, sondern am Besitzer (ganz selten Eigentümer) der modifizierten Firmware und das trifft die Nutzer. Eine ganz seltene Ausnahme im Urheberrecht, vermutlich eine Folge der "europäischen Herkunft" der §§69a ff. UrhG.

Wenn du die §§-Kette bei zivilrechtlich verfolgbaren unerlaubten Handlungen haben willst > §§69c Nr.2, 69f, 97, 98 UrhG

Strafrechtlich geht, wenn dann nur der §106 UrhG. Wer also nicht gerade vorhat die JB-Firmware auch noch zu verbreiten, wird wenig Bekanntschaft damit machen. Wird ohnehin nur auf Strafantrag verfolgt. ;)

EDIT

Was in diesem Zusammenhang noch wichtig ist. Der §108b UrhG ist auf Computerprogramme (Firmware) ohnehin nicht anwendbar, da sich dieser auf die §§95a ff. UrhG bezieht. Gerade diese gelten aber nicht für Computerprogramme (§69a V UrhG), auch wenn dort technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen ist eine "sonstige Umarbeitung" im Sinne des §69c Nr.2 UrhG.
 
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so viele gesetzte wegen eigentlich banalem zeugs...danke deutschland :daumen: /ironie off

bei manchen dingen habens die amis echt gut^^
 
Danke poker fürs löschen meines Beitrags- wieder mal.

Btw: da stand auch was,dass den topic betraf... Aber warum lesen wenn man auch löschen/ausblenden kann :ugly:

@topic
Falls die frage nicht unter die "straffälligkeit" fällt:
Was kann man alles mit nem jailbreak machen? Is das vergleichbar mit nem android root?

MfG
 
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also du kannst im prinzip die gesamte software nach deinem ermessen anpassen, anderes design, zusätzliche funktionen, usb-speichermöglichkeit usw.
 
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genau, es sind deiner fantasie keine grenzen gesetzt. du kannst machen, wat du willst ;)
 
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bald gibt es einen JB für A5 geräte (4S, ipad3) unter 5.1

ick freu mir... :D:daumen:
 
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