AW: [Update] Internetzensur per Hintertürchen. BKA-Vertrag bestätigt Vermutungen!
@Frenzy
Toller Link.
Zum Thema "Das Internet darf kein Rechtsfreier Raum sein",
habe ich jetzt einen interessanten Artikel gefunden, wo anhand von Beispielen aufgezeigt wird, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum ist, sondern eher der am stärksten regulierteste öffentliche Raum.
Hier ein Beispiel für diese These:
Zitat gulli.com:
"Eines Beispiel ist das einer Art "Faschingsparty" bei welcher sich die Teilnehmer "Fantasienamen", so auch von Prominenten, geben. Niemand würde auf die Idee kommen, jemandem eine Abmahnung an den Hals zu schicken, weil er als Pseudonym einen Marken- oder Prominentennamen benutzt. Bei Foren im Internet und deren Betreibern aber sieht das schon ganz anders aus. Da können Namen von Prominenten oder von Marken schon sehr schnell für Probleme sorgen, zum Beispiel in Form von Abmahnungen oder weiteren Rechtsstreitigkeiten, führen. "
Zitat Telepolis:
"Die öffentlichen Bibliotheken, so sie denn gut bestückt sind, bieten in den Chemiebüchern diverse Versuchsanleitungen, bei denen es wahlweise zu einem Knall, Rauchentwicklung oder Funkenstieben kommt. Sich mit anderen über derartige Versuche auszutauschen ist kein Problem. Auf diese Weise können Fehler vermieden und neue Ideen entwickelt werden. Veröffentlicht jemand im Netz beispielsweise die "Einführung in die Sprengchemie", muss er dagegen mit einer Hausdurchsuchung sowie einer Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen."
Diese Beispiele zeigen wirlich sehr gut auf, dass sich die Leute die solche Parolen ausrufen wie, dass das Internete kein rechtsfreier Raum sein darf, sich "überhauptnicht" und in keinster Weise auch nur annähernd damit beschäftigt haben können oder ggf. geflissentlich Lügen verbreiten um bestimmte politische Ansichten dem "uninformierten Volk" verkaufen zu können.
Link zur News
Link zum Artikel
@Bucklew
Hier mal ein Zitat aus deinem verlinktem Artikel:"Zypries ging daher in der
Debatte über das heftig umkämpfte und vor einer Woche vom Bundestag
beschlossene Gesetz zu Web-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie davon aus, dass eine Strafbarkeit derzeit schon dann vorliege, wenn dem Nutzer ein Vorsatz beim Aufruf von Kinderporno-Seiten nachgewiesen werden könne. Hits, die etwa über automatische Weiterleitungen nach dem Klick auf Spam-Mails oder andere Versehen hervorgerufen würden, seien nicht betroffen. Auch ein durch die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite erfolgloser vorsätzlicher Versuch, kinderpornographisches Material aufzurufen, erfülle aber die Voraussetzungen des Straftatbestands, meinte Zypries."
Mir stellt sich jetzt die Frage, inwiefern das Vergehen rechtssicher als beabsichtigtes Vorgehen(Runterladen und anschauen der Dateien) deklariert werden kann?! Wenn ich zum Beispiel, was ja nicht verboten ist, ständig nen Proxy benutze, dann kann es mir ja auch passieren, dass ich unbewußt und unbeabsichtigt eine "Stopschildseite" umgehe und besuche. Mir ist wirklich schleierhaft, wie man das anstandslos nachweisen kann, dass in jedem Fall eine "Absicht" dahinterstand...^^
MfG