Das, was zu dem Thema hier oder auch auf anderen Seiten zu lesen ist, macht mich sprachlos und erschreckt mich gleichermaßen. Die Äußerungen des britischen Studenten sind schon sehr beleidigend und rassistisch zugleich.
Dieser Kommentar überschreitet auch in Deutschland die Grenzen der freien Meinungsäußerung. Denn sie ist nicht einfach taktlos oder unhöflich sondern verletzt die Ehre des Betroffenen sowie seiner Angehörigen.
Diejenigen, die hier auf das Recht der freien Meinungsäußerung pochen sollten sich doch einmal mit dem entsprechenden Artikel im Grundgesetz beschäftigen. Denn dort steht nicht nur: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
sondern auch: Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Das ergibt sich auch aus Art 1 Abs 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
Gewalt.
Und solche Äußerung zielen darauf ab die würde eines Menschen herabzusetzen, ihn persönlich zu beleidigen und seine persönliche Ehre zu verletzen.
Bei einer Beleidigung zählen nicht nur die Gesten und Worte sondern auch die Begleitumstände. Und angesichts der Umstände, dass der Betroffene mit einem Herzstillstand auf dem Rasen lag sind solche Äußerungen deutlich verletzender. Darüber hinaus ist natürlich auch der Rahmen in dem eine derartige Beleidigung ausgesprochen wurde zu berücksichtigen. Hier wurde in einer breiten Öffentlichkeit eine Mensch öffentlich diffamiert und beleidigt. Denn ein Tweet auf Twitter ist von der Öffentlichkeit vergleichbar mit einer Meldung in einer großen Tageszeitung.
Über das Strafmaß mag man sich streiten können, aber auch in Deutschland kann eine Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. Aufgrund der Umstände und dem breiten Maß an Öffentlichkeit in der sie getätigt wurde, hätte es in Deutschland mindestens eine saftige Geldstrafe gegeben.
Und eins verstehe ich an dieser Diskussion nicht. Als es damals um die Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen ging, wurde immer wieder gesagt dass man keine speziellen Gesetze für das Internet benötige. Es würde ausreichen die geltenden Regelungen des Strafgesetzbuches auf solche Vergehen anzuwenden. Nichts anderes wird hier getan. Beleidigung ist in Deutschland und nach meinem Kenntnisstand auch in Großbritannien eine Straftat und wurde entsprechend verfolgt und geahndet. Also worin besteht das Problem?
Und die meisten hier scheinen nicht wahrhaben zu wollen, dass Freiheit auch Verantwortung bedeutet. Und das Freiheit auch bedeutet, die Konsequenzen für seine Entscheidungen und für sein Handeln zu tragen.
Es gibt dazu ein passendes Zitat von Thomas Mann: Diese sei kein bloßer Spaß und kein Vergnügen. Der andere Name für Freiheit laute vielmehr Verantwortlichkeit