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-tausch---8800gtx-

ich558

Volt-Modder(in)
Die GTX steht nicht direkt zum Verkauf- eher zum Tausch gegen eine Leistungsmäßig gleich starke GPU bzw. eine etwas schneller GPU + etwas Tauschengeld noch von mir dazu;)

Vielleicht habe ihr etwas entsprechendes:devil:

MfG
ich
 
Hallo,

könnte dir ne HD 2900XT anbieten...oder auch zwei. ;)
Da ich mir jez ne neue habe, brauche ich diese nicht mehr...
 
Zuletzt bearbeitet:
könnte dir eine XFX 260GTX Black Edition
• Chiptakt: 666MHz, Speichertakt: 1150MHz, Shadertakt: 1440MHz
• Chip: GT200 (D10U-20)
• Speicherinterface: 448-bit
• Stream-Prozessoren: 216
• Textureinheiten: 64
• Fertigung: 65nm
• Maximaler Verbrauch: 182W
• DirectX: 10.0
• Shader Modell: 4.0
• Besonderheiten: unterstützt HDCP, 3-Way-SLI, werkseitig übertaktet
• 2x 6 PIN Stromanschluss

Hierbei handelt es sich noch um die begehrte 65nm Version mit NVidia Referenzdesign Kühler !
Nachdem die neuen NVIDIA GTX Grafikkarten mit 55nm im Bezug auf Taktung und Geschwindigkeit keine Takterhöhung gebracht haben immer noch DIE BESTE 260ER GTX!
Die Performance und die Taktraten dieser Karte sind immer noch unerreicht und werden es wohl auch zukünftig bleiben. Klarer Kauftip, zugreifen solange es noch welche gibt!

-Gekauft am 21.04.2009
-Temp Log von GPU-Z kann ich mitgeben
-Garantie von Alternate
Alternate Kundensupport schrieb:
Sehr geehrter Herr Tappe,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Falls Sie die Grafikkarte an eine andere Person weiterverkaufen, treten Sie
beim Verkauf alle Rechte und Pflichten der Ware an den neuen Besitzer ab und
übertragen ihm die entsprechenden Gewährleistungsansprüche der Ware.

Als Nachweis, dass Sie dem neuen Besitzer die Ware durch Weiterverkauf
übergeben haben, benötigen wir bei einer Reklamation über den neuen Eigentümer
eine Abtrittserklärung von Ihnen.

Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Vordruck, welcher beim Verkauf der
Ware dem neuen Besitzter übergeben werden sollte. Zusätzlich benötigt der
neuen Eigentümer den Kaufbeleg der Ware (eine Kopie ist ausreichend)

Der Gewährleistungsanspruch besteht auch beim Weiterverkauf an eine andere
Person. Der neue Eigentümer kann innerhalb von 24 Monaten ab Rechnungsdatum
bei uns reklamiert werden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Yvette Cruz
 
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