Sehr geehrter Herr Tappe,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Falls Sie die Grafikkarte an eine andere Person weiterverkaufen, treten Sie
beim Verkauf alle Rechte und Pflichten der Ware an den neuen Besitzer ab und
übertragen ihm die entsprechenden Gewährleistungsansprüche der Ware.
Als Nachweis, dass Sie dem neuen Besitzer die Ware durch Weiterverkauf
übergeben haben, benötigen wir bei einer Reklamation über den neuen Eigentümer
eine Abtrittserklärung von Ihnen.
Im Anhang finden Sie einen entsprechenden Vordruck, welcher beim Verkauf der
Ware dem neuen Besitzter übergeben werden sollte. Zusätzlich benötigt der
neuen Eigentümer den Kaufbeleg der Ware (eine Kopie ist ausreichend)
Der Gewährleistungsanspruch besteht auch beim Weiterverkauf an eine andere
Person. Der neue Eigentümer kann innerhalb von 24 Monaten ab Rechnungsdatum
bei uns reklamiert werden.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Yvette Cruz