Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

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Der Gesetzesentwurf zur Störerhaftung ist sehr umstritten. Meisten wurde er kritisiert, aber es gab auch positive Stimmen und Stimmen, denen der jetzige Entwurf noch nicht weit genug geht. Die kommen wenig überraschend aus den Reihen der Rechteinhaber.

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AW: Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

Es ist ja kein Wunder, dass den Rechteinhabern der Gesetzesentwurf nicht weit genug geht. Wenn die ihr Gesetz diktieren könnten, würde doch jeder pauschal gleich mal 1000€ blechen müssen.
 
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diktieren tut sie eh schon. die politik ist ja der büttel der industrie. die müssen eben so schauspielern damit der dumme wähler/dumme bevölkerung denkt/denken das die heilige politik in ihrem interesse handelt und die interessen der bevölkerung vertritt. stück für stück werden wir alle an die großen konzerne verkauft. da muss eben geschauspielert werden. je besser die sind desto besser die veraschung.
 
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Wusste gar nicht, dass Vodafon die IPs nicht speichert ;D
? Ist mir auch neu...
Gegen Nutzer von DDL-Services ist man derzeit mehr oder weniger machtlos, zumal hier auch keine Dateien vom Einzelnutzer verteilt werden und somit die Anschuldigung der gewerblichen Urheberrechtsverletzung nicht mehr zu halten ist.
Hmm... was sagt uns das?:D
 
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Knüppel aus dem Sack und zurück in die Steinzeit. Ich gehe dann mal wieder Tauben züchten oder werde Ausbilder für Laufburschen
 
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Geil!
Die durch Abmahnungen bekannte Kanzlei Waldorf Frommer moniert, dass gewerbliche Betreiber die Nutzer zwar kennen müssen, aber keine Auskunftspflicht haben. Privatbetreiber haben diese zwar, dürften angesichts der aktuellen Entwurfslage aber ohnehin nicht auf die Idee kommen, irgendjemandem einen Hotspot bereitzustellen.


Haha! Doch, das nennt sich FREIFUNK! :D

...auf der unten in der Signatur verlinkten Karte, kann man schön sehen wer schon alles in der eigenen Nähe "auf die Idee" gekommen ist!
Sind ja nur zehntausende freie Router in Deutschland mit freiem Netz und Internet. ;-)
 
AW: Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

Geil!

Haha! Doch, das nennt sich FREIFUNK! :D

...auf der unten in der Signatur verlinkten Karte, kann man schön sehen wer schon alles in der eigenen Nähe "auf die Idee" gekommen ist!
Sind ja nur zehntausende freie Router in Deutschland mit freiem Netz und Internet. ;-)

Ja und? Ändert nichts an der Problematik namens "Störerhaftung". Wenn Du glaubst, Du bist mit "Freifunk" als Betreiber eines Hotspots fein raus, dann hast Du Dich geschnitten.

Vielleicht solltest Du Dich mal näher mit der Thematik befassen, wenn Du schon soll vollmundig Werbung dafür machst.
 
AW: Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

Ja und? Ändert nichts an der Problematik namens "Störerhaftung". Wenn Du glaubst, Du bist mit "Freifunk" als Betreiber eines Hotspots fein raus, dann hast Du Dich geschnitten.

Vielleicht solltest Du Dich mal näher mit der Thematik befassen, wenn Du schon soll vollmundig Werbung dafür machst.

Also vernünftige Freifunk-Communities jagen die Verbindungen durch zwei VPNs, eins vom AP zu einem Server und dann den gebündelten Verkehr nochmal zu einem VPN-Provider im Ausland. Es ist zwar schön, Gerichtsverfahren zu provozieren, idR kriegt man dabei recht, aber der Stress ist es nicht wert. Also doch: FREIFUNK!
 
AW: Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

Ja und? Ändert nichts an der Problematik namens "Störerhaftung". Wenn Du glaubst, Du bist mit "Freifunk" als Betreiber eines Hotspots fein raus, dann hast Du Dich geschnitten.

Vielleicht solltest Du Dich mal näher mit der Thematik befassen, wenn Du schon soll vollmundig Werbung dafür machst.

Denkfehler!

Du bist eben nicht der Betreiber! Das ist die Freifunk e.V. in Berlin. Diese ist auch eingetragener Provider bei der Bundesnetzagentur.

Dir gehört nur der Standort. Den stellt Du zur Verfügung. Sogar den Router. Aber der Betreiber des Hotspots, bist Du nicht! ;-)

Schau Dir doch mal das nette Video an - Was Freifunk ist erklärt Dir Lisa:

https://vimeo.com/64814620
 
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Die Störerhaftung gilt aber nur für Deutschland. Wenn überhaupt.

Der Traffic geht aber immer in Schweden oder den Niederlanden raus. D.h. dort gilt deren Recht und das kennt keine "Störerhaftung".

Ich baue Freifunk in meiner Umgebung massiv aus, mit Anbindung an Glasfaser. Das Projekt ist viel zu wichtig, als das man so schnell klein bei geben darf. ;-)
 
AW: Störerhaftung: Rechteinhabern geht der Entwurf nicht weit genug

Noch Ergänzung zu Freifunk: Natürlich gibt es nicht nur den Berliner e.V., sondern eine ganze Reihe. Diese Dezentralisierung ist sogar gewünscht, es gibt nicht "DAS" Freifunknetz. Die Freifunk-Netze bieten nicht nur einen Zugang an, sondern ein komplettes Netzwerk.
 
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