Störerhaftung ausschließen

Paulner

PC-Selbstbauer(in)
Störerhaftung ausschließen

Hallo,

ich habe eine ungewöhnliche Frage: wie vermeide ich es als Vermieter in die Störerhaftung zu kommen? Ist es legitim die Metadaten (also welcher LAN-Port wann auf welche IP zurück gegriffen hat) zu protokollieren um im Schadensfall auf den Verursacher verweisen zu können oder wiederspricht dies dem Fernmeldegeheimnis?

Lg
Paulner
 
AW: Störerhaftung ausschließen

Wir können hier keine Rechtsberatung geben.

Was ich sagen kann: Du hast verloren wenn es nach OLG Hamburg geht.

Hier eilesen:
Internet-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Partner | heise online

Filesharing – Wikipedia

Internet-Law » Schwierige Gegenwehr: Die sog. sekundäre Darlegungslast in Filesharing-Verfahren

Ich erinnere mich da an einen Fall einer Familie:
Vater: Alle keine illigalen Sachen machen.
Familie: OK.

Das wurde mehrmals gemacht.
Die Ehefrau ist volljährig, spielt keine Rolle mehr für die Sache.
Einzig den Kindern (u18) muss man das wiederholt sagen.

Vielleicht hilft ein wenig Zeilen umfassender Belehrungstext das alle illigalen/verbotenen Sachen mit deinem Anschluss verboten sind + Kinder aufzuklären sind.

MWn sind Überwachung wie du sie planst illegal.

Frag auch mal die Freifunker.
Freifunk steht für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen › freifunk.net

Das sieht gut aus: Die Störerhaftung beim Filesharing



Oder hier: https://www.wbs-law.de/urheberrecht/ferienwohnung-vermieter-haftet-nicht-fur-filesharing-42572/
http://www.golem.de/news/stoererhaf...t-fuer-illegales-filesharing-1406-107526.html

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