Steam: Selbst nach dem Tod kann man seinen Account nicht einfach weitergeben

PCGH-Redaktion

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Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Steam: Selbst nach dem Tod kann man seinen Account nicht einfach weitergeben

Die Kollegen von Eurogamer haben einmal nachgebohrt und dabei festgestellt, dass sich ein Steam-Account nicht einfach so weitergeben lässt. Selbst im Todesfall kann man den Account nicht auf jemand anderen übertragen - zumindest nicht ohne Weiteres.

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, Ihr Nutzungsrecht an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen oder gegebenenfalls Abonnements an Dritte zu veräußern oder Dritten entgeltlich zur Ausübung zu überlassen

Tod bedeutet, dass ich all mein Hab und Gut gegen eine Beerdigung und die Möglichkeit in das Paradies oder in die Hölle zu kommen tausche. Das ist dann ein tauschähnlicher Umsatz ggf. mit Baraufgabe. Jetzt wird mir einiges klar! Danke Valve, ihr habt eine der wichtigsten Fragen der Menschheit(warum müssen wir sterben?) in euren AGB beantwortet! :lol:
 
Leider ist das wirklich so, dass selbst dann die Daten nicht weiter gegeben werden oder der ACC gelöscht wird!

Habe selber seid vielen Jahren 2 Accounts bei Steam, weil der eine mal Probleme machte und auf dem einen habe ich jemanden in der Freundesliste der seid nun mehr 8 1/2 Jahren tot ist leider. Seid dem war auch keiner mehr Online damit und niemand hat den Account jemals wieder genutzt. Der Vater von ihm, wollte den aber eigentlich löschen lassen, aber die haben sich leider geweigert. So ist der Account seid nun mehr 9 Jahren ohne Benutzung immer noch vorhanden.

Selber ist meiner auch schon 12 bzw 11 Jahre alt. O.o
 
Ich hab meinen überflüssigen Steam Account einfach verschenkt. Hatte den sogar vorher an verschiedene Kumpels geliehen :D Das kriegen die doch gar nicht mit da wir eh alle aus der selben Stadt kommen und den selben Internetanbieter sogar haben. Wenn ich meinen Router neustarte habe ich auch eine andere IP.

Was erlaubt ist und was man macht sind immer zwei Dinge :D
 
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Was erlaubt ist und was man macht sind immer zwei Dinge :D

Das mag zwar so gehandhabt werden, doch in der zunehmenden Digitalisierung unserer Welt mit Accounts, Zugängen, Lizenzen etc. pp. rücken Fragen wie diese mehr und mehr in den Vordergrund. Gerade Facebook bietet z.B. bereits eine Nachlassfunktion an, welche ich bereits festgelegt habe.

Dem Grunde nach habe ich mit dem Steam Account bzw. die darin enthaltenen Lizenzen das Nutzungsrecht erworben. Es dürfte für Valve schwierig sein, dies bei einem Gerichtsverfahren so durchzubekommen, dass der gesamte Account mit den Lizenzen verfällt, sondern erbrechtlich wie alles andere an Hab und Gut (und ja, Lizenzen sind ebenso käuflich erworben zur Nutzung) an den Erben übergeht und von Valve geduldet werden muss.

Steam ist noch relativ jung, doch die Frage und ggf. BGH Klärung wird hier irgendwann nötig werden.
 
Es gibt kein digitales Eigentum. Wenn der Strom weg ist, der Server gecrasht, dass PW vergessen oder die Daten korrupt sind, dann ist Ente, dann hast Du nichts mehr. Die Leute haben mehrere Steam Accounts, genauso wie Emails, Dating und Fackbuuk Accounts. Die Hersteller versuchen zwar, diese mehr und mehr eindeutig einer Person zuzuweisen (Stichwort Querverbindungen) und immer mehr Leute fallen auch darauf rein (Stichwort Ihr Account ist viel wert), aber die müssen sich dann auch nicht wundern, wenn sie sich abhängig machen.
 
Ich hab meinen überflüssigen Steam Account einfach verschenkt. Hatte den sogar vorher an verschiedene Kumpels geliehen :D Das kriegen die doch gar nicht mit da wir eh alle aus der selben Stadt kommen und den selben Internetanbieter sogar haben. Wenn ich meinen Router neustarte habe ich auch eine andere IP.

Was erlaubt ist und was man macht sind immer zwei Dinge :D

Das glaubst aber auch nur du :D
Die können problemlos feststellen wer sich wann wo einloggt. Die IP sagt das eine, das Netz und die MAC das andere.

Finde Steam / Valve sollte auch einen digitalen Nachlass einbauen. Wobei in meinem Testament eh der Schlüssel zu meiner Password-File drin stehen wird und es dann unter der Hand weiter läuft. Bis dahin sterbe ich hoffentlich nicht :D
 
Habe selber seid vielen Jahren 2 Accounts bei Steam, weil der eine mal Probleme machte und auf dem einen habe ich jemanden in der Freundesliste der seid nun mehr 8 1/2 Jahren tot ist leider. Seid dem war auch keiner mehr Online damit und niemand hat den Account jemals wieder genutzt. Der Vater von ihm, wollte den aber eigentlich löschen lassen, aber die haben sich leider geweigert. So ist der Account seid nun mehr 9 Jahren ohne Benutzung immer noch vorhanden.

Einer meiner Freunde hat Selbstmord begangen und wann ich immer ich ein Spiel zocke, dass er auch in seiner Bibliothek hat, dann werde ich drauf hingewiesen, dass er das auch zockt. Mir macht das zum glück nichts aus, aber für einige muß soetwas echt übel sein.
 
Vielleicht überlese ich ja etwas, aber geht es in den zitierten Passagen nicht ums "veräußern" und das entgeltliche Weitergeben? Da ist doch gar nichts über eine unentgeltliche Weitergabe/Schenkung gesagt, da geht es mehr ums Verkaufen und Verleihen von Accounts gegen Gegenleistung (=entgeltlich).
 
Wahrscheinlich haben viele das Losungswort aufgeschrieben oder sagen es einer Vertrauensperson und dann kann man ohne Probleme das Konto weiter verwenden. Man braucht nur den Namen und das Passwort und schon sollte es funktionieren.
 
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Die Spiele sind auch nur "geliehen" für den Account. Warum soll man die dann nach dem Tod weitergeben dürfen? Man hat nur eine Nutzungslizenz und kein Eigentum an den Daten.
 
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Die Spiele sind auch nur "geliehen" für den Account. Warum soll man die dann nach dem Tod weitergeben dürfen? Man hat nur eine Nutzungslizenz und kein Eigentum an den Daten.

Dennoch kann man zumindest nicht-accountgebunde Gebrauchtspiele auf Datenträgern veräußern. Das ist schließlich im Konsolenbereich noch ein großes Geschäftsmodell für Gebrauchthändler. Von daher kann das "kein Eigentum an den Daten" kein Argument sein. Durch den Kauf einer DVD einer CD werde ich auch nicht Eigentümer der Filme/Musik, sondern nur des körperlichen Gegenstands (der CD/DVD).

Auch bei DRM-freien Downloadspielen sowie MP3-Downloads (welche ja sowieso DRM-frei sind) stellt sich die Frage inwiefern diese 1. veräußerlich und 2. vererbar sind. Zu MP3-Downloads habe ich im Moment nur gefunden dass es weder erlaubt noch verboten ist diese zu verkaufen, mangels entsprechend präziser Gesetzte/Gerichtsurteile. Zumindest hatte angeblich mal ein Gericht entschieden, dass man digitale Software verkaufen darf, weil es keinen Unterschied machen darf ob man diese auf einem Datenträger oder als Download kauft.

Wobei ich dazu sagen muss: Ich habe nie auch nur daran gedacht MP3s zu verkaufen. Es gibt ja nicht mal Händler die mit gebrauchten MP3s handeln. Bei digitalen Spielen ist es genau das selbe.
 
Wahrscheinlich haben viele das Losungswort aufgeschrieben oder sagen es einer Vertrauensperson und dann kann man ohne Probleme das Konto weiter verwenden. Man braucht nur den Namen und das Passwort und schon sollte es funktionieren.
Aber bei einem anderen PC muss per E-Mail bestätigt werden, dass man Steam jetzt dort nutzen will.
Zusätzlich zum PW, E-Mail, bräuchte man also noch Zugriff auf den E-Mail-Account.


Meine große Sammlung an PC- und Konsolengames kann ich zum Glück jederzeit weiter vererben.
Wie schön war doch alles ohne den DRM-Wahnsinn. ^^
 
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