Erkläre das mal dem Finanzamt, den Meldebehörden, GEZ, Kindergeld, ...
In dem Moment, wo eine Person nicht mehr im Haushalt vorhanden ist und dort nicht mehr wohnt, gilt das sehr wohl nicht mehr als Familie. Familie ist nun mal nur alle Personen, welche in einem Haushalt wohnen und dort alle Ressourcen teilen.
Das, was Spotify da macht, ist so gesehen vollkommen richtig.
Keines deiner Beispiele (Finanzamt, Meldebehörde, GEZ oder Kindergeld) macht in diesem Zusammenhang Sinn.
Mir würde in keinem dieer Bereiche auch nur eine Regelung einfallen die an den Begriff Familie anknüpft.
In diesen Bereichen sind in der Regel die Bergiffe:
"Angehörige" die Definition kann sich da je nach Gebiet durchaus unterscheiden, i.d.R. aber alle Verwandte in Gerader Linie, Ehegatten, Geschwister + deren Ehegatten, Verlobte, Geschwister der Eltern unabhängig von deren Wohn/Aufenthaltsort.
"Haushalt" der Ort an dem du Lebst, gemeinhin also i.d.R. die Wohnung maßgeblich. Zum Haushalt einer Person kann aber genausogut auch die in keinsterweise Verwandte Mitbewohnerin in einer WG gehören.
maßgeblich.
Deiner Definition nach wäre dann z.B. auch ein verheiratetes Ehepaar mit Kind bei dem ein Elternteil z.B. nur alle 4 Wochen mal für ein Wochenende nach Hause kommt keine Familie mehr. Denn faktisch Wohnt diese Person nicht im Haushalt sondern ist dort nur zu besuch (z.B. Gastarbeiter aus Osteuropa und oder Leute mit doppelter Haushaltsführung aufgrund der Arbeit). Oder das Kind das in einer anderen Stadt studiert, dort seine eigene Wohnung hat und am Wochenende regelmäßig seine Eltern besucht? Solchen Gestaltungen gibt es mehr als genug.
Was ich letzlich sagen möchte:
Für die Regelung wer an einem Abo teilnehmen darf oder nicht ist der Begriff der Familie ziemlich unbrauchbar, denn dieser Begriff unterliegt zum einen einem regelmäßigen Wandel, er ist nicht rechtlich normiert, zwar gehen die überwiegende Anzahl an definitionen (in Deutschland!) davon aus das ein gemeinsamer Haushalt zur Familie dazu gehört, doch gibt es eben auch andere Definitionen die keinen Haushalt voraussetzen. Für rechtliche Fragen wird daher meist auf andere, für diese Zwecke klarer definierte Begriffe abgestellt.
Für solche Abomodelle sollte man ebenfalls auf diese Begriffe ausweichen, so würde das Familienabo dann eben zum "Haushalts/Wohngemeinschaftsabo" oder wenn man auf die "Verwandschaft" hinausmöchte z.B. zum Abo für Angehörige. Wenn man unbedingt beim Begriff "Familienabo" bleiben möchte, dann Definiert man den Begriff Familie eben ordentlich in seinen Nutzungsbesingungen und diese Definition gilt dann.
Ein Richtig oder Falsch gibt es ohne eine solche Definition nicht. Was nicht klar definiert ist geht zu lasten des Anbieters. Was also beim Account Sharing nicht ausdrücklich durch z.B. AGB verboten ist, das ist erlaubt und wenn Familie nicht definiert ist oder seitens des Anbieters auf eine Definition Bezug genommen wird, dann darf ich mir als Nutzer eine aussuchen.