Quelle:WikiDie politische Verwendung hakenkreuzförmiger Symbole ist in Deutschland, Österreich und weiteren Staaten seit 1945 verboten. Erlaubt ist in Deutschland eine Hakenkreuzdarstellung nach § 86 Absatz 3 StGB nur, wenn sie „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient
), dann wäre das HK im Bild in Ordnung.
Somit sind Screenshots auch keine Kunst!Die Veröffentlichung von verfassungsfeindlichen Symbolen ist nicht erlaubt.
... Der Meinung bin ich TEILS auch. (Bei Jay.Gee und Co. geht's schon in Richtung Kunst .. muss man zugeben)