Sonderkündigungsrecht bei o²

Happy Chicken

PC-Selbstbauer(in)
Sonderkündigungsrecht bei o²

Wie die Überschrift schon sagt, würde ich mich gerne mal über die Chance ein Sonderkündigungsrecht bei o² zu erhalten informieren.
Da ich im ländlichen Gebiet wohne und o² seit dem 1.7.09 das Inlandsroaming (Einbuchen ins D1 Netz) abgeschalten hat und sich dadurch mein Empfang drastisch verschlechtert hat, denke ich über eine Kündigung nach.
Da ich jedoch bis Herbst 2010 an meinen Vertrag gebunden bin, es aber nicht einsehen will bzw. kann dass ich diese schlechte Verbindungsqualität hinnehmen muss würde es mich interessieren ob schon jemand von euch Erfahrungen mit diesem Thema (Sonderkündigungsrecht bzw. auserordentliche Kündigung) gemacht hat.
Da ich von der Rechtslage keinerlei Ahnung habe wäre es vll. ganz gut wenn Ihr mir ein paar juristische Formulierungen für das Kündigungsschreiben hättet:daumen:

:hail:Freue mich über jede Antwort und schon mal Danke im Vorraus.:hail:

PS: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :wow:

Gruß euer Happy
 
AW: Sonderkündigungsrecht bei o²

Also eines Vorweg, ein Vorformulieren eines Kündigungsschreibens gibt es hier nicht.

Allerdings kann ich dir ein paar unverbindliche Orientierungspunkte angeben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html

Bei außerordentlichen Kündigungen bei Dauerschuldverhältnissen ist der §314 BGB einschlägig.

Beachten musst du folgendes:

Du brauchst einen "wichtigen Grund", der so gravierend ist, dass "unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen" die Fortsetzung des Vertrages dir nicht zugemutet werden kann. Das könnte z.B. die Abschaltung des Inlandsroaming sein und als Folge davon der Empfang drastisch verschlechtert wurde. Hier solltest du gut argumentieren z.B., dass du dein Handy beruflich brauchst und dort stets erreichbar sein musst.

Dann musst du o² eine Frist zur Abhilfe der Störung setzen. Die muss angemessen sein und ergibt sich aus der Verkehrssitte. Lies dazu mal die AGB in der Regel sind es drei bis fünf Wochen, was aber schon überzogen ist. Drei Wochen sollten vollkommen ausreichen. Verstreicht die Frist ohne Besserung kannst du fristlos kündigen. Die Frist bitte möglichst genau formulieren. > 25.08.2009 24:00 Uhr z.B.

Sollte in den O² AGB etwas drin stehen, dass dir ein Sonderkündigungsrecht in solchen Fällen verwehrt, so verstößt das gegen §§308/309 BGB.

Wenn O² nicht einlenkt, musst du leider zum Anwalt.

Vielleicht helfen dir auch meine Blogs weiter http://extreme.pcgameshardware.de/blogs/pokerclock/
 
AW: Sonderkündigungsrecht bei o²

Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann ruf mal bei O2 an und frag bei denen nach, ob die etwas ändern können, ein Brief tuts auch, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst du das auch an einen Anwalt weitergeben, der kennt sich da genau aus und es sollte schnell erledigt sein. Droh aber nicht im Brief oder am Telefon gleich mit dem Anwalt, das kommt nicht gut an.
 
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