Sicherheitskopie Spiele

Justitia

Kabelverknoter(in)
Hallo Forum,

ich will ein altes, ein wirklich "relativ" altes Spiel (Anno Domini 1999) Kopieren, besser gesagt eine Sicherheitskopie davon anfertigen da es nicht mehr Käuflich zu erwerben ist.
Ich habe angst das es im Laufwerk irgendwann mal zerstückelt wird, ist mir schon zwei mal passiert bei anderen Spielen :schief:
Also mit welchem Programm mache ich das am besten, wenn es überhaupt möglich ist ?

UND

Ist es auch möglich, und vor allem Legal, das ich (alte) Spiele in einem Virtuellen Laufwerk Kopiere das ich es nicht mehr in ein Laufwerk legen muss ?
Habe davon nur gelesen und kenne mich damit auch nicht aus, mit welchen Programm ist so etwas möglich ?


Ich möchte keine Gratis Software benutzen, nur Beizahlsoftware !


PS:
Ich will keine Illegalen Mittel verwenden !!
Daher keine Antworten derartiger Software !!

Mfg
 
Die Antworten hier sind ja herrlich. In jedem dasselbe mittlerweile illegale (da es den Kopierschutz umgehen kann) Kopierprogramm genannt > Beiträge entfernt. Ich möchte hier auch nachflgend keine Brennprogramme mehr lesen, die fähig sind, den Kopierschutz zu umgehen. Gleiches gilt für Aussagen wie: "Kann dir ja egal sein, solange es keiner merkt".

Zum Thema Sicherungskopie:

Du darfst gemäß §69d II UrhG eine Sicherungskopie deiner lizenzierten Software machen. Allerdings gibt es dafür Einschränkungen. Eine davon ist die Umgehung eines Kopierschutzes. Wird ein solcher umgangen, verstößt das gegen geltendes (Urheber-)Recht. Ebenso ist eine Sicherungskopie nicht nötig, wenn der Hersteller dir eine Sicherungskopie kostenfrei und zeitlich nahe zusenden kann. In einem solchen Fall solltest du mal beim Hersteller anfragen.

Strittig ist jedoch, ob du einen Kopierschutz umgehen darfst, wenn der Hersteller dir keine Sicherungskopie zusenden kann. Ein solcher Fall würde nämlich §69d II UrhG insoweit berühren, als dass dir der Hersteller eine Erstellung einer Sicherungskopie nicht untersagen darf. Ein Kopierschutz ist geeignet, eine solche Erstellung zu verhindern. Das ist jedoch alles Rechtstheorie.

Ein virtuelles Laufwerk käme einer Sicherungskopie gleich, da hier eine Vervielfältigung auf der Festplatte stattfindet.
 
@Pokerclock: Das musst du mir erklären...wenn er mit Imgburn, einer zugelassenen Freeware ohne "Kopierschutzknacker" ein Image erstellt umgeht er doch keinen Kopierschutz oder ?
Nur wenn er den Kopierschutz mit illegaler Software knackt begeht er doch eine Straftat.
Wie verhält sich das jetzt wirklich :huh:, ich wollte wirklich keine illegalen Tipps geben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Kopierschutz soll, wie der Name schon sagt eine Kopie - im urheberrechtlichen Sinne eine Vervielfältigung - verhindern. Eine Image ist aber genau das, nur eben gespeichert auf einer Festplatte.;)
 
Ein Kopierschutz muss nicht die Kopie verhindern. Sonst würden wir hier nicht über die Möglichkeiten einer Umgehung reden. Wichtig ist nur, dass er da ist und im rechtlichen Sinne "wirksam" ist, also zumindest teilweise eine Kopie verhindern soll.
 
afaik ist eine no-cd exe dann erlaubt, wenn man das orginal besitzt. Insofern funzt Clonen als Sicherheitskopie, amirite?
 
Das ist ein Mythos. Abgesehen davon ist eine manipulierte Exe (wenn nicht vom Rechteinhaber gestattet) an sich schon Rechtsverstoß, egal was man damit erreichen will.
Aber von Software mit Kopierschutz darf man trotzdem eine Sicherheitskopie ziehen - im Gegensatz zu anderen kopiergeschützten Medien wie DVD, BR oder per DRM-Mechanismen geschützern Mediendateien usw.
Das ist die eine Ausnahme.

§ 69a

Gegenstand des Schutzes

(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.

(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.

(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.

(4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.

(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.

Nachtrag:
Der Haken ist nur der, wenn "normale" Kopierprogramme wie ImgBurn oder Nero die Kopie nicht schaffen, steht man rechtlich dumm da. Die härteren Kopierprogramme, die in der Lage sind, die meisten Kopierschutzmechanismen lässig zu überwinden, dürfen legal hier nicht eingesetzt werden. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber von Software mit Kopierschutz darf man trotzdem eine Sicherheitskopie ziehen - im Gegensatz zu anderen kopiergeschützten Medien wie DVD, BR oder per DRM-Mechanismen geschützern Mediendateien usw.
Das ist die eine Ausnahme.

Nicht ganz. Eine Sicherheitskopie darfst du (generell, auch ohne Kopierschutz) nur machen, wenn der Hersteller/Urheber keine Sicherheitskopie geben kann oder bereits mitgeliefert hat und natürlich erforderlich ist. Das siehst du auch schon an der Formulierung des §. Du hast kein "Recht" zur Erstellung. Es darf dir nur nicht vertraglich untersagt werden.;)

Darüber hinaus geschehene Vervielfältigungen sind Erlaubnispflichtig nach §69c Nr.1 UrhG. Wie du schon richtig gesehen hast, gilt der §53 UrhG nicht für Computerprogramme, was bedeutet, dass Vervielfältigungen stets erlaubnispflichtig sind.

Die Umgehung eines Kopierschutzes im Rahmen einer Sicherungskopie ist noch strittig. In meinem schlauen Urheberrechts-Kommentar (Loewenheim/Schricker) steht dazu, dass man nur einen vertraglichen Anspruch habe den Kopierschutz entfernen zu lassen. Nicht aber selbst Hand anzulegen. In der Tat ist das Verhältnis zwischen Sicherungskopie und Kopierschutzmaßnahmen, die eine solche verhindern, ungeklärt [BTDrucks. 12/4022 S.12]
 
Nicht ganz. Eine Sicherheitskopie darfst du (generell, auch ohne Kopierschutz) nur machen, wenn der Hersteller/Urheber keine Sicherheitskopie geben kann oder bereits mitgeliefert hat und natürlich erforderlich ist. Das siehst du auch schon an der Formulierung des §. Du hast kein "Recht" zur Erstellung. Es darf dir nur nicht vertraglich untersagt werden.;)

Das ist korrekt. Ich war da etwas unpräzise. In der Praxis geben dir viele Softwarehersteller explizit in ihrer Lizenz das Recht auf eine(!) Sicherheitskopie des Datenträgers, meist bei professionellen Programmen/Betriebssystemen.
In der Regel gibt es bei Massensoftware keine mitgelieferte Sicherheitskopie. ;) Ein grundsätzliches Recht auf Kopie gibt es nicht (und schon gar nicht auf Privatkopie - aber wir reden hier ja über Sicherheitskopie, das ist eine andere Baustelle).

Darüber hinaus geschehene Vervielfältigungen sind Erlaubnispflichtig nach §69c Nr.1 UrhG. Wie du schon richtig gesehen hast, gilt der §53 UrhG nicht für Computerprogramme, was bedeutet, dass Vervielfältigungen stets erlaubnispflichtig sind.

Auch das ist klar. Aber es geht ja nicht um darüber hinausgehende Vervielfältigungen, nur um das Bedürfnis des TEs nach einer Sicherheitskopie.

Die Umgehung eines Kopierschutzes im Rahmen einer Sicherungskopie ist noch strittig. In meinem schlauen Urheberrechts-Kommentar (Loewenheim/Schricker) steht dazu, dass man nur einen vertraglichen Anspruch habe den Kopierschutz entfernen zu lassen. Nicht aber selbst Hand anzulegen. In der Tat ist das Verhältnis zwischen Sicherungskopie und Kopierschutzmaßnahmen, die eine solche verhindern, ungeklärt [BTDrucks. 12/4022 S.12]

Solche Rechts-Kommentare habe ich auch schon gelesen. Praktisch gesehen ist das aber eher juristische Masturbation (Juristurbation?) ;) Die Softwarehersteller würden begeistert sein, wenn es einen Anspruch der Kunden auf Entfernung des Kopierschutzes zwecks Erstellung einer Sicherheitskopie geben würde. Oder alternativ direkt eine Notfall-Kopie beizulegen.

In dem Anliegen des TE sehe ich bei den gegebenen Umständen aber keinen Verstoß gegen geltendes Recht.
Wenn er ein Image anlegt, hat er damit seine Sicherheitskopie angelegt. Dann sollte es dann aber auch gut sein. Ich denke mal, wenn er zusätzlich noch das Image auf eine CD/DVD brennt - dann sinds schon zwei Kopien und damit ist der Bogen der rechtlichen Toleranz schon überspannt.

Nur dummerweise gegen die Regeln des Forenbetreibers, dessen Interessen du als Moderator vertreten musst. Eine Diskussion über die Umgehung von Kopierschutzmassnahmen bleibts ja immer noch. Ich hoffe aber wenigstens, dass niemand Minuspunkte dafür kassieren musste, immerhin gings ja mal eigentlich um einen guten Zweck.:)

So nebenbei: Es gibt auch Originale, auf denen steht "Dieser Datenträger ist kopiergeschützt", aber in Wirklichkeit ist absolut kein Kopierschutz vorhanden. Da habe ich ein paar Exemplare.
 
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