Na den Gefallen kann ich dir doch gern tun, wenn du darauf bestehst. Aber ich vermute, die Reaktion wird nicht zu deiner Zufriedenheit sein
Eines gleich vorweg: So richtig zufrieden bin ich wirklich nicht. Ich habe vielleicht ein bisschen mehr erwartet, aber alles zu seiner Zeit.
Nein, da ich hier über diese News diskutiere, in der über einen Twitter-Beitrag berichtet wird, in dem Person A Person B öffentlich einer Straftat bezichtigt wird, mit dem Ziel, Person B bloß zustellen und zu schaden.
Weiterhin führt die News auf, dass Person B bereits ein Schaden dadurch entstanden ist, ohne je ein faires Gerichtsverfahren erhalten zu haben.
Dass der Artikel davon handelt ist ja schön und gut. Für die Teildiskussion über die Möglichkeiten der Erwirkung einer Verurteilung durch den Kläger war und ist das aber nicht von Belang. Aber egal. Mach wie du denkst.
Was will ich kaschieren?
Nochmal: ein Opfer hat alle Möglichkeiten ein Urteil zu erwirken, sprich, vor Gericht zu ziehen. Urteil = Strafurteil / Freispruch / Maßregel
Genau so habe ich das von Anfang an gemeint - nix mit Augenwischerei.
Dass du dem Wort "Urteil" in Zusammenhang mit einem gerichtlichen Prozess eine andere Bedeutung andichtest, als es eigentlich hat, dafür kann ich nun wirklich nichts.
Eine Chronologie der Ereignisse:
Ich: es liegt oftmals nicht in der Hand der Opfer, eine Verurteilung "zu erwirken"
(
Von Beginn an ist also "Verurteilung" gemeint.)
Du: In wessen Hand liegt es denn dann, ein Urteil zu erwirken? Ein Täter wird sich in den aller seltensten Fällen selbst anklagen.
(Du redest dann nur noch von "Urteil".)
Ich: Richtig. Es liegt in der Hand des Opfers, den Mut zu fassen, die Tat zur Anzeige zu bringen.
Die Statistik zeigt aber, dass eine Anzeige in den seltensten Fällen zu einer Verurteilung führt. Deshalb liegt es eben nicht allein in der Hand des Opfers ein Urteil zu erwirken.
(Ich stelle es richtig, mache aber einen dummen Fehler und greife "Urteil" auf, obwohl ich im Satz davor selber noch "Verurteilung" gesagt habe, shame on me. Das ist anscheinend Grund genug für dich, diese Diskussion in die Richtung zu lenken und zu verdrehen, wie du es getan hast.)
KaneTM: das Opfer hat - außer Anzeige und Aussage und Beweise beizusteuern - nicht viel in der Hand; den eigentlichen Job hat natürlich die Staatsanwaltschaft zu leisten
(KaneTM bezieht sich eindeutig auch auf "Verurteilung", so wie es
von Beginn an von mir gemeint war.)
Ich: Hinzu kommt dann noch der richterliche Schuldspruch, der im besten Fall für Gerechtigkeit sorgt. Das ergibt in meinen Augen den eindeutigen Fall, dass Opfer nicht alles in ihrer Hand haben um ein Urteil zu erwirken.
(Ich füge ein Detail hinzu, mache aber wieder den dummen Fehler und greife dein "Urteil" auf, obwohl eindeutig Verurteilung gemeint ist, so wie ich es auch
zu Beginn geschrieben habe)
Du: Natürlich hat ein Opfer einer Straftat alles in der Hand, um ein Urteil zu erwirken. Mehr als eine Anzeige und im besten Fall Beweise [...] braucht es nun einmal nicht, um eine Anklage zu erwirken. [...] Und auch ein Freispruch des Angeklagten ist ein richterliches Urteil. Also hat ein Opfer schon so ziemlich alles in der Hand, was zu einem Urteil führt.
(Zu diesem Zeitpunkt hast du dich dann voll auf dein "Urteil ist Urteil"-Ding eingeschossen, obwohl ja
von Beginn an klar war, das ich "Verurteilung" meine, weil ich es geschreieben habe, da oben, lies, bitte, und verstehe, bitte)
Ich: Anklage =/= Verurteilung [...] Es liegt doch wohl auf der Hand, dass bei einer Anzeige eine Verurteilung angestrebt wird.
(Hier stelle ich das nochmal klar, was
von Beginn an gemeint ist)
Du: Natürlich wird die Verurteilung angestrebt
(Du bestätigst)
Was uns zu dem von dir in diesem Post zitierten Teil führt:
Was versuchst du zu kaschieren? Nix mit Augenwischerei? Und ich dichte "Urteil" etwas anderes an?
Ich habe von Beginn an von "Verurteilung" gesprochen. Du hast daraus "Urteil" gemacht. Der gesamte Verlauf der Diskussion bezieht sich auf den Ursprung ("es liegt oftmals nicht in der Hand der Opfer, eine Verurteilung "zu erwirken""). Du drehst es nun so hin, als wenn ich ein falsches Verständnis der Definition von Urteil hätte. Diese Definition ist aber überhaupt nicht von Belang, weil
von Beginn an "Verurteilung" gemeint ist. Deswegen Augenwischerei. Weil du "Verurteilung" aufgreifst, daraus "Urteil" machst und mir dann vorwirfst, ich würde den Sachverhalt nicht verstehen. Du hast das Thema verdreht. Keine Ahnung ob aus Absicht oder weil du nicht
Lesen und Verstehen kannst (siehe unten). Auf jeden Fall billig.
Ist ja schön für dich. Du musst ja auch nicht über die Parteien urteilen, genau das ist der Punkt.
Das ist doch wohl ein Witz. Das muss ein Witz sein.
Ihr kommt auf laufenden Band mit irgendwelchen Begründungen, warum man das (Veröffentlichung auf Twitter) nicht macht. Warum es absolut falsch ist, so (Veröffentlichung auf Twitter) zu handeln. Ich sage
mehrfach, dass ich mir darüber (Veröffentlichung auf Twitter) kein Urteil erlaube und jetzt kommst du mit "Ist ja schön für dich. Du musst ja auch nicht über die Parteien urteilen"?
Das kann nicht dein Ernst sein.
Aha, ja, interessant.
Was maßt du dir an, mir das Recht abzusprechen, zu verlangen, dass einem Straftäter in einem Rechtsstaat der Prozess gemacht wird?
Verdrehung scheint eine deiner Lieblingsmethoden zu sein. Ein Muster ist erkennbar. Intelligenz allerdings nicht.
Genauso wenig hast du eine Ahnung, wie andere Opfer zu diesem Social Media Striptease stehen. Wie anmaßend tststs.
Meine Güte, deswegen sage ich doch
die ganze Zeit, dass ich nicht urteile. Verstehst du auch oder liest du nur?
Wo ist da der Widerspruch?
- vor Schuldspruch Selbstjustiz des Opfers (Rufmord, Verunglimpfung, Verleumdung, üble Nachrede [§186 StGB])
- nach Schuldspruch selbst gewähltes Leid des Täters (sexuelle Belästigung [§184i StGB], üble Nachrede nicht möglich, da Straftat bewiesen)
- während der Verhandlungen? Hm, denk mal nach.
"Selbst gewähltes Leid" also. Du wirfst hier mit Paragraphen um dich, aber billigst es, wenn ein Mensch, der eine (hoffentlich) gerechte Strafe erhalten hat und (hoffentlich) Reue zeigt und büßt, belästigt wird. Noch dazu mit den gleichen Mitteln, die du hier verurteilst. Also wer da keinen Widerspruch sieht, dem ist nicht zu helfen.
Oh, wie bescheiden und umgänglich.
I like!
Gut. Jetzt musst du es nur noch umsetzen.
PS: Wie eingangs erwähnt, hatte ich nach deiner Einleitung eigentlich ein bisschen mehr erwartet. Schade.