AW: Rückgaberecht bei in der Filiale bestellter Grafikkarte
Es kommt nicht auf die Art der Lieferung an, sondern auf die Art des Vertragsschlusses. Der Vertrag wurde hier per Internet geschlossen, somit liegt ein Fernabsatzgeschäft vor. Das ist das sog. Verpflichtungsgeschäft, das ist völlig unabhängig von den beiden Verfügungsgeschäften (Abstraktionsprinzip). Der Kaufvertrag wurde hier also per Internet geschlossen und fällt somit in den Regelungsbereich des FernAbsG. Die Art der Lieferung ist unerheblich. Wenn unser Freund nach der Bestellung auf der Seite eine Bestätigungsemail bekommen hat, ist ein wirksamer KV entstanden und das via Internet. Der Rest ist irrelevant.
Es kommt nicht auf die Art der Lieferung an, sondern auf die Art des Vertragsschlusses. Der Vertrag wurde hier per Internet geschlossen, somit liegt ein Fernabsatzgeschäft vor. Das ist das sog. Verpflichtungsgeschäft, das ist völlig unabhängig von den beiden Verfügungsgeschäften (Abstraktionsprinzip). Der Kaufvertrag wurde hier also per Internet geschlossen und fällt somit in den Regelungsbereich des FernAbsG. Die Art der Lieferung ist unerheblich. Wenn unser Freund nach der Bestellung auf der Seite eine Bestätigungsemail bekommen hat, ist ein wirksamer KV entstanden und das via Internet. Der Rest ist irrelevant.