Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Netz: Bund verschärft Gesetz und räumt Behörden mehr Spielraum ein

Sind die mehr Wert als du oder ich?

Bürgermeister sind Respektspersonen, wo erwartet wird, dass sie mit Respekt behandelt werden. Wer das nicht hin bekommt, muss mit den Konsequenzen rechnen, oder sich doch bitte selbst zur nächsten Wahl stellen.

Die Häufigkeit spielt für die Härte der Strafe keine Rolle.

Doch natürlich. Wiederholungstaten wirken strafverschärfend.
 
Doch natürlich. Wiederholungstaten wirken strafverschärfend.

Ja, meinte es aber anders und das weißt du auch.
Mit Häufigkeit meinte ich die Anzahl und nicht die Wiederholungen. Von Wiederholungen steht im Artikel auch nichts sondern nur, dass man bei Politikern härter bestraft werden kann und das schon beim ersten mal.
Ich bezweifle, dass das mit unseren Gesetzen vereinbar ist. Damit wären Politiker Menschen erster Klasse.
 
Ich hasse so dumme Begriffe wie

Hasskriminalität.


Hass ist ein Gefühl wie Liebe. Der Songtext eines deutscher Musikers ... "lieb es oder hass es" .. wird wohl bald umbenannt werden müssen .. in "lieb es oder lieb es".

Politiker kommen nicht damit klar, wenn Ihnen jemand widerspricht .. so denken sie doch ... das ihr Wort gottgleich ist.
 
Antifa ist der Oberbegriff unter dem sich weltweit extremistische und terroristische Gruppen vereinigen und unter deren banner sie Gewaltverbrechen und Terrorangriffe ausführen. In Deutschland sind mehrere duzend Antifa-Gruppen unter ständiger Beobachtung um Verbrechen vorzubeugen.
Ich finde es aber sehr bedenklich das du hier Terroristen in Schutznehmen bzw vom Thema ablenken versuchst.

Du solltest vielleicht mal aus deiner rechten AfD-Blase rauskommen.

naja, man kann hier schon genauso feststellen das du freie Gesellschaften hasst - aber Meinungen zu kriminalisieren so wie tu hier regelmäßig deinen Standpunkt darlegst ist schon wirklich unterste Schublade und hat in keiner aufgeklärten Zivilisation etwas zu suchen. Selbst die NSDAP war da noch tolleranter.

Man sieht es eher bei dir sehr schön, wie du versuchst Volksverhetzung usw. als Meinungsäußerung darzustellen. Bist du schon in die AfD oder NPD eingetreten?
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
 
Man hätte nur früher bzw. konsequenter geltendes Recht einsetzen müssen. Hieße allerdings auch mehr Staatsanwälte, Richter etc.; auch Strukturen das verfolgen zu können ohne gleich einen Polizeistaat zu haben.

Danke das du derart offen zeigst wie sehr du doch die Zivilisation verabscheust - mach nur weiter so - die Regelungen die gleich ausfallen wie zu DDR-Zeiten werden gaaaaanz sicher gerecht angewandt.
Es gibt immerhin noch den Hoffnungsschimmer das ewige Stänkerer und Miesepeter wie du als erstes Verurteilt werden.

Du scheinst wie viele Andere "Recht auf freie Meinungsäußerung" mit "Recht auf Beleidigung" zu verwechseln, und das ist das Problem ;)
 
Hasskriminalitaet ist genau wie Gedankenkriminalitaet ein perverses Geschoepf wiederwertiger Ideologien die meinen die Motivation und Intention eines Verhaltens zweifelsfrei feststellen zu koennen um das Strafmaß einer eigentlich klar definierten Straftat zu modifizieren. Aber das ist ja nicht genug, gerade bei Gedankenkriminalitaet wird erst durch die Motivation und (meist politischen) Ansichten des ¨Taeters¨ in der Praxis eine Straftat daraus. Wer hier nicht merkt mit welcher Art Gedankengut er es zu tun hat sollte sich vlt. mal mit den Faschisten, Nationalsozialisten und Kommunisten des 20. Jahrhunderts beschaeftigen. Nur weil man gegen eine spezifische Auspraegung des (autoritaeren) Kollektivismus ist macht es die eigenen Methoden nicht besser.

Hier stetzt man ganz offensichtlich auf den chilling effect um unliebsames Gedankengut und freie Meinungsaeußerung ueber die eigentlichen Grenzen des Gesetzes zu unterdruecken. Die Begriffe ¨Hetze¨ und ¨Hass¨ lassen sicht weit dehnen und sind nicht vollstaendig operationalisierbar (große intersubjektive Unterschiede) und gerade Hass (mangels Gedankenlesegeraet) nichteinmal im Ansatz messbar. Selbst bei expliziten Aeusserungen ist es gerade zu anmaßend die Intention festlegen zu wollen, dass in der Praxis aber auch implizite Deutungen vorgenommen werden fuerht das ganze ad absurdum.
Die Unsicherheit der nicht Juristen wird ihr uebriges tun woraufhin es zu Selbstzensur kommt.

Natuerlich sage ich das vom Standpunkt aus, dass man in einer freien Gesellschaft alles sagen duerfen MUSS ohne rechtliche Probleme zu bekommen. (Drohungen gegen Leib und Leben ,sowie aufruf zum Mord unter Strafe zu stellen ist vernuenftig rationalisierbar und damit fuer mich auch in Ordnung. Aber selektiv bestimmte Menschengruppe via Gesetz vor Beleidigungen oder gar Kritik zu schuetzen ist meiner Meinung nach einfach nicht vertretbar.)
Man kann extremisten nicht mit ihren eigenen Waffen schlagen, frueher oder spaeter kommt der Bummerang zurueck und wenn es die eigene Fratze ist, die aus dem Abgrund starrt.
 
Jeder ist rechtlich durch Art. 1 GG und § 185 StGB vor Beleidigung geschützt.
Jetzt liegt es in der Hand des Staates diese Rechte durchzusetzen.
 
Ich möchte auch keine Polizei/Geheimdienst/Strukturen etc. haben, der meine Kommunikation einfach mal fix mit einem Klick nachvollziehen kann. Ich möchte auch nix wegzensieren; auch den Begriff "Hasskriminalität" finde ich ungünstig ...

Dennoch besteht ein Unterschied zwischen Meinung äußern-Gegenargumente hören-Diskussion und Meinung äußern undmit (strafbarer)Beleidigung mischen, auch wenn das leider viele anscheinend nicht verstehen. Und was bzw. ob etwas beleidigend ist klären Gerichte.
"Niederschreien" ist kein Argument!
 
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Jeder ist rechtlich durch Art. 1 GG und § 185 StGB vor Beleidigung geschützt.
Jetzt liegt es in der Hand des Staates diese Rechte durchzusetzen.

Ach ja die Juristerei...
Art. 3 GG sollte eine Unterscheidung nach peripheren Merkmalen einer Person unmoeglich machen aber das interessiert ja auch keinen.

Edit: Und dass eine Beleidigung nach hiesigen Gesetzen eine Straftart ist bestreitet ja auch keiner, ob sie in einer freien Gesellschaft eine sein sollte ist ein ganz anderes Thema. Das Problem entsteht darin, dass eine Beleidigung einzig und allein durch eine subjektivie Rezeption definiert ist und damit imho einfach nicht sauber erfassbar. Das unterscheidet sich fundamental von Totschlag (Aktion->Mensch messbar Tot). Man koennte hoechstens eine Objektive Phrasen und Wortliste anlegen um dem zu begegnen woraufhin aber einfach eine parallele Geheimsprache entstehen wuerde.
 
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Nö, die meisten Beleidigungen, vor allem alle schweren sind objektiv als Beleidigung zu behandeln. Und genau das machen die Richter auch. Die Juristen nennen solche objektiven Beleidigungen Formalbeleidigung.

Das korrigierte Künsasturteil zeigt das. LG-Berlin-Richter aendern 'Drecks *****'-Entscheidung
In der 14 Seiten langen Entscheidung, die LTO vorliegt, kommen die gleichen Richter der 27. Zivilkammer nun zum Ergebnis, dass die Äußerungen "Sch lampe", "Drecks F otze", "Diese hohle Nuß gehört entsorgt, aufe Mülldeponie, aber man darf ja dort keinen Sondermüll entsorgen", "Schlamper" und "Ferck du Drecksau" doch Formalbeleidigungen sind, da sie lediglich die Person herabsetzen sollen und keinen Sachbezug enthalten.


Ohne eingefügte Leerzeichen werden hier sogar viele der Wort automatisch durch **** ersetzt. Deshalb geht auch der Link zur Nazi-Lampe nicht.
 
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Die Grünen und CDU müssten sofort aufgelöst werden - wenn Notz mal wieder Terrororganisationen wie Antifa verteidigt, oder Linke und Grün sich wieder für die Abschaffung des Verfassungsschutzes stark machen.

Es ist eher eine Terror-Gruppierung. Aber wahrscheinlich gibt es bald ein Gesetz welches Kritik an der ANTIFA unter Strafe stellt. Sind es doch die Lieblinge von SPD/Grünen & Linken. Bin mal auf das nächste G20 Gipfeltreffen gespannt, dann brennt wieder eine halbe Stadt.
 
Nö, die meisten Beleidigungen, vor allem alle schweren sind objektiv als Beleidigung zu behandeln. Und genau das machen die Richter auch. Die Juristen nennen solche objektiven Beleidigungen Formalbeleidigung.

Das korrigierte Künsasturteil zeigt das.

Man verwednet eine ¨Begriffsschablone¨. Genau was ich angesprochen habe. Ob diese nun juristisch oder sozial Festgelegt wird ist egal, die Jugendsprache ist das Musterbeispiel fuer die entstehung einer ¨Geheimsprache¨ ohne sozialen Kontext wuerde niemand auf die Idee kommen das ¨Du Otto¨ eine Beleidigung darstellen koennte wenn man nicht grundsetzlich alle du bist X oder du X unter generalverdacht stellt.
Die schwere einer Beleidigung haengt dann noch vom subjektiven Kontext und dem sozialen Hintergrund ab. Wenn man meint das sauber erfassen zu koennen, bitte. Ich meine es nicht. Ausgesprochen groben und stumpfen Beleidigungen wird man damit vielleicht bei kommen, aber der rest wird sich anpassen und dann muss aus zweideutigkeit wieder eindeutigkeit gemacht werden.
 
Der klären dann die Richter. Deshalb gibt es die.

Aber wie du siehst, schaffen es viele nicht mal die gängigen Beleidigungen zu vermeiden.
Zumal bei den meisten, die sich standardmäßig so äußern gar nicht so viel Intelligenz da ist, das zu umgehen.
 
Der klären dann die Richter. Deshalb gibt es die.

Die das dann zwar nach bestem Wissen und Gewissen aber immer noch alleine entscheiden muessen. Wenn etwas nicht grob offensichtlich ist spielen unterbewusste Einstellungen aber moeglicherweise eine Fatale Rolle. Ich halte vom IAT und den Claims der Uebertragbarkeit seiner Ergebnisse herzlich wenig (retest reliabilitaet ist z.B ziemlicher muell) aber wenn etwas zweideutig ist, genuegt jede noch so kleine interne oder externe Motivation eine womoeglich falsche oder gebiaste entscheidung zu Treffen. Eliminieren kann man soetwas nicht und auch wenn sich jeder bemuet mit anderen fair umzugehen ist es mir lieber 10 Verbrecher gehen frei als das ein unschuldiger verurteilt wird. Diese Ansicht muss man nicht Teilen.

Das die Meisten die Stumpf beschimpfen davon (zurecht?) getroffen werden ist unbestritten, aber ein Gesetz sollte niemals fuer den gewuenschten optimal Fall bewertet werden sondern fuer das Schadenspotential im worst Case. Das Missbrauchspotential ist bei solchen Gesetzen, die so nahe an der Meinungsfreiheit (hier Redefreiheit) operieren, enorm.
 
Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, hat immer das Recht in die nächste Instanz zu bis hoch zum BGH gehen. Und da es hier oft um die Abwägung von Art 1 GG und Art 5 GG geht, redet da auch manchmal das BVerfG noch mit.

Redefreiheit gibt es in Deutschland nicht. Hier gibt es nur Meinungsfreiheit. Und die findet ihre Grenzen u.a. im Strafrecht.
 
Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, hat immer das Recht in die nächste Instanz zu bis hoch zum BGH gehen. Und da es hier oft um die Abwägung von Art 1 GG und Art 5 GG geht, redet da auch manchmal das BVerfG noch mit.

Damit gehst du wieder vom Best Case eines Rechtsstaates aus (Unabhaenigkeit der Judikative von allem Anderen). Aus juristischer Sicht muss man das auch, sonnst kann man es auch gleich bleiben lassen.

Darueber ob die Legislative die perfektion der Judikative vorraussetzen sollte oder nicht muss ich heute Abend mal nachdenken.

Redefreiheit gibt es in Deutschland nicht. Hier gibt es nur Meinungsfreiheit.

Jetzt weist du wie ich die Freiheitlichkeit dieses Staates einschaetze :P
 
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