Rechtsanwalt: Neues Gesetz schützt Filesharer vor überzogenen Abmahnungen

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Rechtsanwalt: Neues Gesetz schützt Filesharer vor überzogenen Abmahnungen

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Am 6. Februar sollte das Bundeskabinett über einen neuen Gesetzesentwurf entschieden, allerdings wurde der Termin verschoben. Dieser - sofern er verabschiedet wird - könnte zur Folge haben, dass die Abmahnwellen gegen Filesharer bald ein Ende haben. Das zumindest meint der Rechtsanwalt Christian Solmecke. Was sich mit dem Gesetz ändern könnte, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Seit Jahren überfällig!
Die riesige Filesharing-Welle mit den einhergehenden Abmahnungen hat doch schon Mitte der 2000er viele Sharer erwischt :schief:
 
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Seit Jahren überfällig!
Die riesige Filesharing-Welle mit den einhergehenden Abmahnungen hat doch schon Mitte der 2000er viele Sharer erwischt :schief:

Wenns den wirklich so beschlossen wird. Wer weiß was die noch abändern müssen bis es durchgewunken wird
 
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Das man bisher keinen vernünftigen Konsens erzielt hat, ist doch recht verwunderlich!
 
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Jetzt hab ich aber Mitleid mit den ganzen Leuten, die ihr Jurastudium mit Ach und Krach bestanden haben und in einer Abmahnkanzlei gelandet sind ... NICHT
 
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Endlich bewegt sich da mal was. :)
 
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"Rechstanwalt"... und ich dachte immer, die heißen Rechtsanwalt.
 
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Leider muß ich RA Solmecke widersprechen. Seine Ansicht ist naiv und er sollte es besser wissen. Die bisherige Regelung zur Deckelung hat nichts gebracht, die neue wird auch nichts bringen. Warum? Hier ein paar Gründe:

- Die Deckelung bezieht sich auf einfache Fälle. Eine einfacher Fall ist nicht mehr: 1 aktueller Film, 1 aktueller Song. 1 aktuelles Album. Oldie-Freunde könnten ab und zu Glück haben. Einige Gericht habe schon entschieden, das ein Album aus mehreren Liedern besteht und hier leider nicht mehr von einem einfachen Fall ausgegangen werden kann. Mehrere Alben im freigegebenen Ordner? Pech gehabt. Wir reden hier nicht über hunderte Dateien.

- Das heutige Modell ist toll für Anwälte und Rechteinhaber. Wichtig dabei: nicht für die Künstler, die kriegen vom eingetriebenen Geld exakt 0,00 €. Wir reden schließlich bei Abmahnungen nicht über Vergütung für Künstler sondern Kosten der Rechtsdurchsetzung. Das hat nichts mit Tantiemen zu tun. Daran wollen RAs und Verwerter nichts ändern.

Das heutige Vorgehen ist komplett rechtsmißbräuchlich. Die Idee ist eingentlich, Urheber zu schützen. Die Umsetzung ist RAs und Verwerter zu alimentieren.
 
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hab mir zwar die ganzen gesetze nicht durchgelesen aber ich bin sicher das muss man auch nicht. erstens weil man sie nicht versteht und zweitens weil sie nicht zu verstehen sind. rechtsanwälte nennt man auch rechtsverdreher im volksmund. das sagt im grunde schon alles.

ich bin zu 100% sicher das sich die situation noch verschlimmern wird. in der hinsicht bin ich ein totaler realist.

volksverräter machen neue gesetze für rechtsverdreher :) ist denke es ist selbsterklärend :)
 
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Leider muß ich RA Solmecke widersprechen. Seine Ansicht ist naiv und er sollte es besser wissen. Die bisherige Regelung zur Deckelung hat nichts gebracht, die neue wird auch nichts bringen. Warum? Hier ein paar Gründe:

- Die Deckelung bezieht sich auf einfache Fälle. Eine einfacher Fall ist nicht mehr: 1 aktueller Film, 1 aktueller Song. 1 aktuelles Album. Oldie-Freunde könnten ab und zu Glück haben. Einige Gericht habe schon entschieden, das ein Album aus mehreren Liedern besteht und hier leider nicht mehr von einem einfachen Fall ausgegangen werden kann. Mehrere Alben im freigegebenen Ordner? Pech gehabt. Wir reden hier nicht über hunderte Dateien.

- Das heutige Modell ist toll für Anwälte und Rechteinhaber. Wichtig dabei: nicht für die Künstler, die kriegen vom eingetriebenen Geld exakt 0,00 €. Wir reden schließlich bei Abmahnungen nicht über Vergütung für Künstler sondern Kosten der Rechtsdurchsetzung. Das hat nichts mit Tantiemen zu tun. Daran wollen RAs und Verwerter nichts ändern.

Das heutige Vorgehen ist komplett rechtsmißbräuchlich. Die Idee ist eingentlich, Urheber zu schützen. Die Umsetzung ist RAs und Verwerter zu alimentieren.

Sehe ich ähnlich, wichtig hierbei ist auch der Punkt mit dem gewerblichen Ausmaß. Wenn man diese News bei Heise mal durchliest, wird klar, dass die neue Regelung nicht viel bringen dürfte.
 
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und es werden auch weiterhin Unschuldige abgemahnt...
 
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Es ging durch einige Medien und auch größere "investigative" Magazine sowohl in Schriftform als auch im Fernsehen, dort wurde die Abmahnpraxis in der aktuellen Form häufig, mit den bekannten Argumenten, kritisiert.
Also sag sich die Politik gezwungen etwas zu unternehmen und eine neue (anscheined nicht sehr wirkungsvolle) Regelung zu erlassen, damit man dem Bürger vorgaukeln kann, man handele in seinem Interesse, die Verzögerungen sind anscheinend notwendig um genügend Gummi in die Paragraphen zu kippen, damit das ganze Gesetz praktisch ad absurdum geführt werden, man möchte es sich ja nicht mit den Anwälten und Rechteinhabern verscherzen.
Unser Parlament besteht großenteils aus Anwälten, der berühmteste Anwalt dürfte wohl unser ehemaliger Bundespräsident Wulff sein, er hat ja auch steht rechtlich korrekt gehandelt als glühendes Vorbild für die Gesellschaft.
 
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ich weiß! alt aber aktuell. hab gerade 2 zahlungsaufforderungen per e mail bekommen. von inkasso büros.
(2verschiedene mails von verschiedenen nummern/namen aber zur selben zeit erhalten = bestimmt vom selben sender)

Trojaner-Warnung bei E-Mails mit einer Rechnung im Dateianhang | E-Mails, Rechnung, Dateianhang, Trojaner, Dies ist bereits die vierte “Spam” Welle im Jahre 2013, ZDDK-INFO Abmahnungen werden in der Regel nicht per E-Mail verschickt sonde

also nicht drauf rein fallen jungs ;-)


btw. ich würde mal gerne wissen wie ich mir solche mails immer einhandel.
bin lange nicht mehr auf unseriösen seiten unterwegs und halte meien rechner immer sauber.....echt seltsahm. :huh:
 
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Strafe soll zwar sein aber die Abmahnabzocker sollen sich daran nicht gesund stoßen.
 
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