AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse
... so unrecht hat er auch wieder nicht. wenn ich seh was alles gezogen wird statt gekauft.
Nunja, so unrecht hat er aber doch!
Es geht hier doch nicht darum, dass der Download eines Films und/oder Spiels verboten ist - dem ist so!
Hier handelt es sich um den Vorwurf, dass auf einer Website, auf der eigentlich KEIN urheberrechtlich geschützter Inhalt liegt, eben solcher geguckt wurde - Angeblich!
Abgesehen davon, dass es inzwischen stark danach aussieht, dass die User bewusst auf diese Domains gelenkt wurden auf denen BEWUSST solches Material hochgeladen war UM die entsprechenden Nutzer abzumahnen...
Selbst wenn das Material auf Redtube gewesen ist. Woher soll den ein User wissen, DASS es urheberrechtlich geschützt ist, bevor er es angeklickt hat? Vorher kann man es doch nicht sehen.
Und zusätzlich dazu: Wieso sollte es illegal sein, eine "Kopie im Arbeitsspeicher" zu erstellen? Das macht mein Fernseher auch wenn ich einen Film auf SKY gucke. Ist das dann ebenfalls eine illegale Kopie?
...Der Sachverhalt ist zwar noch nicht eindeutig entschieden, aber dies als "illegale Kopie" anzusehen wäre absolut idiotisch.